Betreff
Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Ostseebad Laboe (ZwStSa 2009)
Vorlage
LABOE/BV/209/2018
Aktenzeichen
II.1.3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 

Die Gemeinde Ostseebad Laboe erhebt eine Zweitwohnungssteuer. Die Steuer beträgt zur Zeit 12 % des Mietwertes (vgl. § 9 der Satzung).

 

Angesichts der gegebenen Haushaltssituation hat der Finanz- und Wirtschaftsausschuss auf Antrag der GAL-Fraktion am 31.01.2018 einstimmig der Gemeindevertretung empfohlen, den Zweitwohnungssteuertarif (schrittweise) anzuheben, so dass die Steuer letztlich ab 01.01.2019  13 % des Mietwertes beträgt.

 

Dieser Verwaltungsvorlage ist nunmehr ein Satzungsentwurf für die beabsichtigte Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Ostseebad Laboe beigefügt, wonach die Zweitwohnungssteuer für steuerpflichtige Zeiträume

 

bis zum 30.06.2018 noch                               12,0 % des Mietwertes,

vom 01.07.2018 bis 31.12.2018                     12,5 % des Mietwertes und

ab 01.01.2019                                                 13,0 % des Mietwertes

 

beträgt.

 

Für die Zweitwohnungssteuerpflichtigen in der Gemeinde Ostseebad Laboe wird sich im Jahr 2019 die jährliche Mehrbelastung in Folge der Erhöhung des Zweitwohnungssteuertarifs – im Vergleich zur momentanen Steuerfestsetzung – auf durchschnittlich etwa + 62,00 EUR belaufen (bei einer Spanne zwischen rund 19,00 EUR und ca. 197,00 EUR). Die Mehrbelastung durch die jährliche Fortschreibung des sog. Hochrechnungsfaktors wäre noch hinzuzurechnen.

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf der Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Ostseebad Laboe (ZwStSa 2009)


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Ostseebad Laboe (ZwStSa 2009) gemäß Entwurf.