Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018
Vorlage
AMTPR/BV/020/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Beigefügt wird der Haushaltsplan nebst Stellenplan des Amtes Probstei für das Haushaltsjahr 2018 mit der Bitte um Beratung und Beschlussfassung.

 

Die Amtsumlage einschließlich Personalkosten, Sachkosten und Umlagen für den TVP steigt im Jahr 2018 auf einen Betrag von 4.270.300,00 € (Vorjahr 4.046.800,00 €), also um 223.500,00 € (Vorjahr 156.900,00 €).

 

Der selbst bei gleichbleibendem Personalbestand tariflich bedingte und kaum verhinderbare Anstieg der Personalkosten ist mit einem Betrag von 79.000,00 € in dem Gesamtanstieg enthalten. Dabei ist die durch die Gremien beschlossene neue volle Stelle in der Abteilung Hochbau, Tiefbau, Liegenschaften berücksichtigt. Außerdem ist zu bedenken, dass die tarifliche Steigerung von 2,35 % in den Planansätzen enthalten ist, so dass es aus Sicht der Verwaltung angesichts der tariflichen Steigerungen nur geringen Erläuterungsbedarf geben wird.

 

Dem Stellenplan ist zwar in dem Fachbereich eine weitere Vollzeitstelle zu entnehmen, die allerdings durch Verwaltungskostenbeiträge gegenfinanziert ist und insoweit den Amtshaushalt nicht belastet. Hintergrund sind personelle Veränderungen beim Schulverband Probstei in Verbindung mit sich derzeit in der Diskussion befindlichen baulichen Tätigkeiten des Schulverbandes. Mit dem Bestandspersonal des Amtes wird nicht gewährleistet werden können, dass die verwaltungsmäßige Begleitung dieser Aufgaben in angemessener Weise erfüllt werden kann. Hierauf ist der Schulverband auch hingewiesen worden.

 

Im Übrigen ergeben sich an einigen Stellen Veränderungen im Stellenplan die auf die Einführung der neuen Entgeltordnung zu Beginn des letzten Jahres zurückzuführen sind.

 

Ergänzende Erläuterungen erfolgen in der Sitzung.

 

Hinsichtlich der Sachkosten ist festzustellen, dass diese im Haushaltsjahr 2018 planmäßig 666.700,00 € (Vorjahr: 524.900,00 €) betragen werden, mithin um 141.800,00 € steigen. Hierin enthalten ist ein planerischer Betrag in Höhe von 107.000,00 € der sich im Einzelplan 1 (Abschnitt 1110 ff) über alle Einrichtungen zur Unterbringung Obdachloser und von Asylsuchenden und Flüchtlingen hinwegzieht. Hierzu werden in der Sitzung ergänzende Erläuterungen abgegeben werden. Der noch verbleibende Betrag setzt sich aus verschiedenen Positionen zusammen, wobei insbesondere erhöhte Kosten für Unterhaltung Rathäuser (20.000,00 €) und erhöhte Kosten für die EDV- und Telefonanlage (10.000,00 €) zu veranschlagen sind. Auch hierzu werden ergänzende Erläuterungen abgegeben werden.

 

Im Vermögenshaushalt befinden sich im Grunde die üblichen Positionen, die zur Erhaltung des Verwaltungsbetriebs notwendig sind. 20.000,,00 € sind für den Umbau des Dachgeschosses der Obdachloseneinrichtung in Schönberg vorgesehen. Hier sollte der Umbau einer größeren in mehrere kleine Wohnungen vorgenommen werden. Ausweislich der Einzelfälle ist die große Einheit oft nicht belegt oder unterbelegt. Die entstehenden Kosten sind in die Kalkulation der Gebühr für die Einrichtung einbezogen.

 

Außerdem mussten 15.100,-- € für die Erneuerung der Heizungsanlage im HDI II etatisiert werden. Die Heizungsanlage war ausgefallen. Eine Reparatur war nicht mehr möglich. Den Auftrag habe ich bereits im Rahmen einer Eilentscheidung erteilt.

 

Bei den 2.000,00 € im Bereich der Amtsfeuerwehr handelt es sich um die altersbedingte notwendige Ersatzbeschaffung zweier Laptops.

 

Die im Vermögenshaushalt vorgesehenen Investitionen werden durch eine Entnahme aus der Rücklage finanziert, so dass eine Kreditaufnahme nicht erforderlich ist.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.


Beschlussvorschlag:

 

für den Hauptausschuss:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss den Beschluss des Haushaltsplans, des Stellenplans und der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 in der vorliegenden Fassung.

 

für den Amtsausschuss:

 

Der Amtsausschuss beschließt den Haushaltsplan, den Stellenplan und die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 in der vorliegenden Fassung.