Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 für das Gebiet "südlich der Uferkoppel, westlich des Dorfring, östlich der Straße Zur Steilküste und nördlich der Kreisstraße 30"
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
STEIN/BV/033/2018
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für den Bereich des Dorfring / Uferkoppel wurde eine Bauvoranfrage für ein Reihenhaus und ein Mehrfamilienhaus gestellt. Dieser Bereich war geprägt durch eine eher kleinteilige Bebauung, wobei bereits eine bauliche Verdichtung durch den Bau eines Reihenhauses erfolgt ist. Es stellt sich nun die Frage, ob sich eine weitere Verdichtung des Gebäudebestandes mit zwei großen Baukörpern noch in das Ortsbild einfügt. Südlich des betroffenen Grundstücks befinden sich noch zwei landwirtschaftliche Hofstellen mit großen Scheunen, Maschinenhallen und Stallgebäuden, es gibt hier jedoch auch noch größere Freiflächenbereiche zwischen den Gebäuden.

 

Es wird nunmehr empfohlen, für den gesamten westlichen Dorfangerbereich einen Bebauungsplan aufzustellen, um die städtebauliche Situation insbesondere hinsichtlich der Bebauungsdichte mit den überbaubaren Flächen und den Freiflächen, als auch hinsichtlich der Höhenentwicklung, der Gestaltung der Gebäude und der verkehrlichen Anbindung zu prüfen.

 

Die Ziele der Planung werden durch das Städteplanungsbüro Blank anliegend noch näher konkretisiert. Das Planverfahren kann nach § 13 a Baugesetzbuch als beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung durchgeführt werden.

 

   


Anlagenverzeichnis:

 

Planungsziele des Städteplanungsbüros

1 Plan mit Kennzeichnung des Geltungsbereichs

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauunsplanes Nr. 16 für das Gebiet „südlich der Uferkoppel, westlich des Dorfring, östlich der Straße Zur Steilküste und nördlich der Kreisstraße 30“ mit den anliegenden Planungszielen des Städteplanungsbüros (Aufstellungsbeschluss).

 

  1. Das Planverfahren ist nach § 13 a Baugesetzbuch als  beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung durchzuführen.

 

  1. Der Planungsauftrag für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 wird an das Planungsbüro Blank aus Kiel erteilt.