Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 für das Gebiet "Jugendhof Hildesheim, nördlich der Straße Fernautal und östlich und westlich des Linauweg"
hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
SCHÖN/BV/237/2018
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung Schönberg hat in der Sitzung am 17.03.2015 den Aufstellungsbeschluss zur 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 beschlossen. Das Verfahren wurde nach § 13 a BauGB als beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung durchgeführt.

 

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 26.01.2016 wurde der Bebauungsplan im Entwurf beschlossen, die Begründung zum Bebauungsplan gebilligt und die Planunterlagen zur Offenlegung bestimmt. Die Planunterlagen haben in der Zeit vom 21.03.2016 bis einschließlich 25.04.2016 öffentlich ausgelegen. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 17.03.2016 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Es wird nun empfohlen, die Abwägung der während des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen, den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros entsprechend vorzunehmen und den Satzungsbeschluss zu fassen.


Anlagenverzeichnis:

 

Abwägungsvorschläge

Planentwurf

Begründung

F-Planberichtigung

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Abwägung der während des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros entsprechend vorzunehmen (Abwägungsbeschluss).

  2. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 für das Gebiet „Jugendhof Hildesheim, nördlich der Straße Fernautal und östlich und westlich des Linauweg“ in der vorliegenden Fassung zu beschließen (Satzungsbeschluss). Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.

  3. Der Bebauungsplan ist durch öffentliche Bekanntmachung im Probsteier Herold rechtskräftig zu machen. Er ist mit Begründung auch im Internet zur Einsichtnahme bereitzustellen.