Betreff
Gebührenkalkulation Niederschlagswasser für den Kalkulationszeitraum 2018-2020
Vorlage
PRASD/BV/013/2018
Aktenzeichen
II.710.05.14
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Prasdorf betreibt die Niederschlagswasserbeseitigung als kostenrechnende Einrichtung im Sinne des § 11 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO), wobei sich die Benutzungsgebühren nach § 6 Kommunalabgabengesetz ( KAG ) berechnen. Hierbei ist zwingend das Kostendeckungsprinzip als Kostenüberschreitungsverbot und Kostendeckungsgebot zu beachten.

                                    

Derzeit wird eine Niederschlagswassergebühr von 0,50 € je Quadratmeter gebührenpflichtiger Grundstücksfläche für den Kalkulationszeitraum 2015 bis 2017 erhoben. Der Kalkulationszeitraum endet somit zum 31.12.2017.

 

Die beigefügte Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum 01.01.2018 – 31.12.2020, die unter Berücksichtigung der Jahresrechnungsergebnisse 2014 bis 2016 erstellt worden ist, zeigt, dass eine Gebührenanpassung ab 01.01.2018 nicht vorgenommen werden muss. Es ergibt sich lediglich eine Differenz von 0,02 €/m². Wegen Geringfügigkeit erfolgt keine Gebührenanpassung.

 

Der Gebührenkalkulation zugrunde liegt der Beschluss des Finanzausschusses vom 21.11.2017, wonach ein Verteilungsverhältnis von 35% Straßenentwässerung und 65% Grundstücksentwässerung vorgenommen worden ist.

Im Zuge der Gebührensicherheit muss jedoch noch eine genaue Überprüfung des gewählten Verteilungsverhältnisses nach den tatsächlichen Verhältnissen vorgenommen werden. Hierzu müssen die angeschlossenen Straßenflächen exakt ermittelt werden.

 


Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die beigefügte Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum 2018 – 2020 zu beschließen. Eine Gebührenanpassung ist nicht erforderlich. Die Gebühr von 0,50 € je Quadratmeter gebührenpflichtiger Grundstücksfläche bleibt in unveränderter Höhe bestehen.

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die beigefügte Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum 2018 – 2020. Eine Gebührenanpassung ist nicht erforderlich. Die Gebühr von 0,50 € je Quadratmeter gebührenpflichtiger Grundstücksfläche bleibt in unveränderter Höhe bestehen.