Sachverhalt:
Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2018 der
Gemeinde Lutterbek mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung
vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen
in Höhe von 473.200 € und Ausgaben in Höhe von 506.500 € aus. Es besteht ein
Sollfehlbetrag in Höhe von 33.300 €. Hiervon entfällt ein Betrag von 16.600 €
als Defizitausgleich des Vorjahres. Das strukturelle Defizit beläuft sich somit
auf 16.700 €.
Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und
Ausgaben in einer Größenordnung von je 310.300 EUR veranschlagt worden. Zur
Finanzierung dieser Ausgaben des Vermögenshaushaltes bedarf es einer
Kreditaufnahme von 300.000 €. § 2 Nr. 1 der Haushaltssatzung beinhaltet eine
dementsprechende Festsetzung. Der Gesamtbetrag der Kredite bedarf der
Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden
im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 370 % für die Grundsteuer
A, 390 % für die Grundsteuer B sowie 370 % für die Gewerbesteuer; Diese
Hebesätze würden sich demnach gegenüber dem Jahr 2017 nicht verändern.
Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes
können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:
UAB 1300: Feuerwehr
Die Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr
hat zum Haushaltsjahr 2018 eine umfassende Bedarfsmeldung eingereicht. Dieses
ist im vorliegenden Haushaltsentwurf entsprechend berücksichtigt worden. Der
UAB weist einen Ausgabebedarf von 17.100 € aus (+ 7.000 € zum Vorjahr).
UAB 2000: Schulen:
Die Gesamtaufwendungen der veranschlagten
Schulkosten belaufen sich auf 109.900 € und bewegen sich in etwa auf dem Niveau
des Vorjahres (108.200 €).
UAB 4640: Tageseinrichtungen für Kinder
Nach derzeitigen Erkenntnissen werden sich
die Aufwendungen für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen auf
etwa 44.000 € belaufen. Nach dem der Haushaltsansatz bereits mit dem
Nachtragshaushalt 2017 deutlich auf 46.000 € reduziert worden ist, bedeutet
dieses einen weiteren Rückgang von 2.000 €.
UAB 9000: Steuern, allgemeine Zuweisungen:
Die Schlüsselzahl, die für die Verteilung der
Einkommensteueranteile maßgeblich ist, wird alle drei Jahre neu festgelegt. Zum
Haushaltsjahr 2018 ist dies wieder der Fall. Die neue Schlüsselzahl der
Gemeinde Lutterbek ist dabei leider wiederum – wenn auch nur leicht -gesunken.
Somit kann die Gemeinde Lutterbek nicht von den insgesamt gestiegenen
Einkommensteuereinnahmen profitieren.
Aufgrund der guten allgemeinen
Wirtschaftssituation steigt die Finanzausgleichsmasse merklich an. Dies führt
unterm Strich zu höheren Schlüsselzuweisungen und die Gemeinde Lutterbek kann
sich über Mehreinnahmen von 8.600 € freuen.
Mehreinnahmen auf der einen Seite lösen aber
auch höhere Umlageverpflichtungen auf der anderen Seite aus. Trotz der
Berücksichtigung der Absenkung des Kreisumlagensatzes von 0,3 Prozent müssen
voraussichtlich 5.900 € mehr an den Kreis abgeführt werden.
Unter Berücksichtigung der
Fehlbetragsabdeckung des Vorjahres von 16.600 € (vgl. Haushaltsstelle
9200.89200, S. 58) reichen die laufenden Einnahmen des Verwaltungshaushaltes
wiederum nicht aus um die laufenden Ausgaben zu decken. Ein Haushaltsausgleich
ist nicht möglich. Es muss ein Haushaltsfehlbetrag von 33.300 € ausgewiesen
werden.
Im Vermögenshaushalt wurden bereits im Haushaltsjahr 2016 unter der Haushaltsstelle 7600.95010 für den Ausbau des Dachgeschosses des DGH zu Wohnzwecken Haushaltsmittel in Höhe von 300.000 € veranschlagt. Diese Investition sollte durch eine Darlehensaufnahme in gleicher Höhe gegenfinanziert werden. Die Restfinanzierung von 50.000 € erfolgte mit dem Haushaltsjahr 2017.
Leider konnte das Projekt nicht zeitnah umgesetzt werden, so wie es ursprünglich geplant war. Die Kreditermächtigung aus dem Jahr 2016, für die die Kommunalaufsichtsbehörde ihre Genehmigung erteilt hat, endet zum 31.12.2017.
Baulich soll das Projekt im Frühjahr begonnen und spätestens im Spätsommer abgeschlossen werden.
Aus diesem Grund wird das Projekt, im Übrigen in Absprache mit der Kommunalaufsichtsbehörde, im Haushaltsjahr 2018 in der Größenordnung von 300.000 € neu veranschlagt. Die bisherigen Haushaltsveranschlagungen des Haushaltsjahres 2016 werden mit der Jahresrechnung 2017 in Abgang gestellt. Die Haushaltsmittel von 50.000 €, die im Haushaltsjahr 2017 veranschlagt worden sind, werden ins Haushaltsjahr 2018 übertragen.
Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung 2018 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Auf Empfehlung des Hauptausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2018 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.