Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 30.11.2017 ist bereits – im Entwurf – die Haushaltssatzung 2018 mit dem Zahlenwerk des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes, dem Vorbericht sowie weiteren Bestandteilen und Anlagen vorgelegt worden. Über die Eckdaten des Etats wurde dann auch bereits in der Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses vom 30.11.2017 berichtet.

 

Das Haushaltsvolumen der Gemeinde Ostseebad Laboe beliefe sich nach der vorliegenden Entwurfsfassung im Jahr 2018 auf insgesamt 8.945.400,00 EUR. Der Verwaltungshaushalt weist hierbei Erträge und Aufwendungen i.H.v. jeweils 7.485.900,00 EUR aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 1.459.500,00 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend ist das Zahlenwerk insgesamt ausgeglichen, wobei sich der Ausgleich des Verwaltungshaushaltes auch ohne den Einsatz besonderer Einnahmen des Vermögenshaushaltes (Verkaufserlöse, Kapitalrückflüsse, Rücklagenentnahmen) herbeiführen ließ.

 

Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt, weist nach derzeitigem Planungsstand Investitionsmaßnahmen in Höhe von exakt 1.276.500,00 EUR auf. Zur anteiligen Finanzierung dieser Vorhaben bedürfte es einer Kreditaufnahme von 1.226.100,00 EUR. § 2 der Haushaltssatzung beinhaltet demgemäß die Festsetzung eines derartigen Gesamtbetrages der Kredite. Neue Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten kommender Haushaltsjahre sind nach gegenwärtigem Planungsstand in Höhe von insgesamt 1.800.000,00 EUR ausgewiesen worden; Sie entfallen mit 700.000,00 EUR auf die Beschaffung einer neuen Drehleiter in den Jahren 2019/20 sowie mit 1.100.000,00 EUR – ebenfalls zu Lasten der Haushaltsjahre 2019/20 – auf den Bau eines Regenwasserentlastungskanals im Oberdorf. Weiterhin weist die Haushaltssatzung – wie im Vorjahr – den Höchstbetrag der Kassenkredite mit 0,00 EUR aus. Die festzusetzende Gesamtzahl der Stellen wird sich aus dem Stellenplan ergeben, der noch gesondert vorgelegt wird.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern (vgl. § 3 des Satzungsentwurfes) werden mit 370 % für die Grundsteuer A, mit 390 % für die Grundsteuer B sowie mit 370 % für die Gewerbesteuer ausgewiesen – und damit gegenüber 2017 in unveränderter Höhe.

 

Grundsätzlich sei vorab angemerkt, dass die Haushaltslage der Gemeinde nach wie vor angespannt ist. Dies belegt die Tatsache, dass der Etat des Jahres 2018 über keinen freien Finanzspielraum verfügt. Vor diesem Hintergrund bleibt eine besonders maßvolle Haushaltsplanung und -durchführung unerlässlich, um den Weg der Haushaltskonsolidierung weiter beschreiten zu können.

 

Zum Haushaltsentwurf können zudem die nachfolgenden Aussagen getroffen werden :

 

So lässt sich für den Bereich des Verwaltungshaushaltes zunächst berichten, dass – im Vergleich zu 2017 – Mehreinnahmen aus Steuern sowie aus Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs in einer Größenordnung von 294.700,00 EUR veranschlagt werden konnten. Damit einher gehen allerdings auch höhere Umlageverpflichtungen (Gewerbesteuer-, Kreis- und Amtsumlage), und zwar i.H.v. zusammen + 184.400,00 EUR (wobei allein auf die Kreisumlage ein Ausgabeanstieg von 134.400,00 EUR entfällt jedenfalls dann, wenn es bei dem Umlagesatz von 35,3 % verbliebe).

 

Rechnet man schließlich noch die Entwicklung der Planansätze für die Säumniszuschläge, die Nachzahlungszinsen sowie für die Erstattungszinsen mit ein, bleibt festzustellen, dass sich dann per Saldo der Haushalt durch die Veranschlagungen im Unterabschnitt 9000 (Steuern / Zuweisungen / Umlagen) gegenüber dem ablaufenden Haushaltsjahr also nur um 103.800,00 EUR verbessert (siehe Seite 53/54 des Zahlenwerkes).

 

Dieser verbleibende Mehrertrag wird dann benötigt, um den zunehmenden Mittelbedarf in anderen Aufgabenbereichen zu decken. So erhöht sich beispielsweise der Zuschussbedarf im Bereich der Kinderbetreuungsangebote um 64.800,00 EUR (Seite 24), bei den Gemeindestraßen um + 15.100,00 EUR (Seite 36/37) oder im Bereich des Feuerlöschwesens um 15.900,00 EUR (Seite 11/12). Steigerungen wurden im Übrigen auch bei den Zahlungen an den Gemeindebetrieb berücksichtigt. Im Hinblick darauf, dass der Entwurf des Wirtschaftsplanes für den Gemeindebetrieb bei Drucklegung des gemeindlichen Haushaltsentwurfes noch nicht fertiggestellt war, sind die betreffenden Haushaltsansätze (vorsichtshalber) gegenüber 2017 wie folgt angehoben worden:

 

Verlustzuweisungen an den Gemeindebetrieb           :           insgesamt  + 32.200,00 EUR

Kostenerstattungen für Leistungen des Bauhofes     :           insgesamt  +   6.900,00 EUR

 

Ob und inwieweit diese Zahlen im Zuge der Haushaltsberatungen ggf. noch anzupassen sein werden, bleibt abzuwarten; Dies hängt letztlich von den genauen Plandaten des Wirtschaftsplanes des Gemeindebetriebes ab.

 

Insgesamt, d.h. bezogen auf den gesamten Verwaltungshaushalt, stellt sich die Entwicklung der verschiedenen Einnahme- und Ausgabearten nach derzeitigem Planungsstand wie folgt dar:

 

Bezeichnung

Plan 2017

2018

Veränderung

 

E i n n a h m e n

 

 

 

a)

Steuern, Allgemeine Zuweisungen

5.676.800,00 €

5.971.500,00 €

+ 294.700,00 €

b)

Einnahmen aus Verwaltung/Betrieb

   964.200,00 €

   938.800,00 €

   25.400,00 €

c)

Sonstige Finanzeinnahmen

   556.700,00 €

   575.600,00 €

+   18.900,00 €

 

 

 

 

+ 288.200,00 €

 

 

 

 

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A u s g a b e n

 

 

 

d)

Personalausgaben

   565.200,00 €

   566.000,00 €

+        800,00 €

e)

Sächl. Verwaltungs-/Betriebsaufw.

2.028.300,00 €

2.076.000,00 €

+   47.700,00 €

f )

Zuweisungen und Zuschüsse

1.468.300,00 €

1.532.300,00 €

+   64.000,00 €

g)

Sonstige Finanzausgaben

3.135.900,00 €

3.311.600,00 €

+ 175.700,00 €

 

 

 

 

+ 288.200,00 €

 

 

 

 

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Die vorstehend aufgelisteten Veränderungen sind auf folgende wesentliche Ursachen zurückzuführen:

 

zu a) : Über die Mehreinnahmen aus Steuern und Finanzzuweisungen wurde bereits zuvor (im Zusammenhang mit der Entwicklung des Unterabschnittes 9000) berichtet. Die größten Einnahmeanstiege resultieren aus den Einkommensteueranteilen (+ 147.200,00 EUR), aus der Gewerbesteuer (+ 76.000,00 EUR), den Umsatzsteueranteilen (+ 25.200,00 EUR) sowie aus den Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs (+ 38.100,00 EUR).

 

zu b) : Der Grund dafür, dass die Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb um 25.400,00 EUR bzw. 2,63 % zurück gehen, liegt darin, dass 2017 noch eine Erstattung in Höhe von 33.000,00 EUR aus Vorjahresabrechnungen der Kindertagesstättenträger sowie ein Zahlungsausgleich vom Gemeindebetrieb aus Vorjahresabschlüssen (44.900,00 EUR) veranschlagt werden konnte. Die Gegenüberstellung zeigt, dass ansonsten die übrigen Verwaltungs- und Betriebseinnahmen in der Gesamtsumme eine steigende Tendenz aufweisen (+ 52.500,00 EUR z.B. im Hinblick auf höhere Miet- und Pachterträge, zunehmende Parkgebühren oder vermehrte Schulkostenbeiträge).

 

zu c) : Für den dort zu verzeichnenden Einnahmezuwachs sind im Wesentlichen die Konzessionsabgabenerträge (+ 11.800,00 EUR, Seite 47/48) ursächlich.

 

zu d) : Die Personalaufwendungen sind mit insgesamt 566.000,00 EUR nach jenem Stand der Stellenplanung vorausberechnet worden, wie er sich zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes darstellte. Danach würden sich die Personalausgaben gegenüber dem Haushaltsjahr 2017 insgesamt nicht nennenswert verändern, d.h. die einzurechnenden Tarifsteigerungen würden in nahezu selber Höhe durch anderweitige Einsparungen kompensiert (so z.B. durch einen geringeren Beihilfebedarf).

 

zu e) : Der um 47.700,00 EUR ansteigende Mittelbedarf beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand errechnet sich zwar aus mehr oder minder großen Veränderungen bei einer Vielzahl von Haushaltsstellen, lässt sich im Kern aber durch  1.  höhere Fahrzeugkosten bei der Feuerwehr wegen notwendiger Reifenwechsel und anstehender Kfz-Reparaturen (+ 10.000,00 EUR, Seite 11),  2.  vermehrten Unterhaltungsaufwand bei der Grundschule wg. erforderlichem Neuanstrich von Schulräumen (+ 15.000,-- EUR, Seite 14),  3.  zusätzlichen Planungskosten im Zusammenhang mit dem Ortsentwicklungskonzept (+ 15.000,00 EUR, Seite 34),  4.  höhere Aufwendungen für die Straßenunterhaltung (+ 20.000,00 EUR, S. 36) sowie  5.  geringe Bewirtschaftungskosten bei der Straßenbeleuchtung (./. 10.000,00 EUR, Seite 38) erklären.

 

zu f ) : Die vermehrten Zuweisungen und Zuschüsse resultieren zum einen aus den Zahlungen an die Kindertagesstätten und für die Kindertagespflege (+ 31.800,00 EUR, Seite 24) sowie – mit zusammen + 32.200,00 EUR – aus den Verlustzuweisungen an den Gemeindebetrieb Ostseebad Laboe, die zunächst – verteilt auf die Betriebsteile Meerwasserschwimmhalle, Hafen und Tourismus – mit einem Gesamtbetrag von 613.000,00 EUR veranschlagt worden sind. Allerdings bleibt diesbezüglich noch die exakte Datenlage abzuwarten, die sich dann aus dem Entwurf des Wirtschaftsplanes für den Gemeindebetrieb ergeben wird.

 

zu g ) : Zur Entwicklung der sonstigen Finanzausgaben (per Saldo + 175.700,00 EUR) sei zunächst auf die einleitenden Ausführungen Bezug genommen, in deren Verlauf schon über höhere Umlageverpflichtungen berichtet worden war (Gewerbesteuer-, Kreis- und Amtsumlage = insgesamt + 184.400,00 EUR). Hinzu kommen vermehrte Zinsaufwendungen (+ 11.600,00 EUR bei HHST 9000.84500, Seite 54, und HHST 9100.80800, Seite 55). Andererseits liegt die Zuführung zum Vermögenshaushalt um 21.500,00 EUR unter dem Vorjahreswert.

 

 

Diese Zuführung zum Vermögenshaushalt (vgl. HHST 9100.86000, Seite 56, bzw. 9100.30000, Seite 81) beläuft sich 2018 auf 169.100,00 EUR; Dies entspricht exakt der Summe der ordentlichen Tilgungsleistungen, die im kommenden Jahr zu leisten sein werden. Insoweit bleibt festzustellen, dass sich für 2018 kein freier Finanzspielraum darstellen lässt.

 

 

Darüber hinaus wäre zum vorliegenden Zahlenwerk noch zu berichten, dass zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen für das Freya-Frahm-Haus eine Sonderrücklagenentnahme i.H.v. insgesamt 13.900,-- EUR erfolgen würde. Die Buchung dieser Rücklagenentnahme erstreckt sich aus formalen Gründen über insgesamt 5 Haushaltsstellen, und zwar HHST 9100.31920 (S. 81), HHST 9100.90920 (S. 82), HHST 9100.28920 / .84920 (S. 55) sowie HHST 7600.26920 (S. 44).

 

 

Im Entwurf des Vermögenshaushaltes (Seite 58 ff. des Zahlenwerkes) sind Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für 2018 wie folgt veranschlagt worden:

 

75.000,00 EUR

für die Ausrüstung der Feuerwehr Laboe (Ersatzbeschaffung von Einsatzschutzkleidung und Atemschutzausrüstung, Erwerb von Rettungsgeräten wie z.B. Schere/Spreizer sowie für einen Stapler zum Einsatz in der Fahrzeughalle) ;

 

85.000,00 EUR

 

zur Restfinanzierung des Anbaus am Feuerwehrgerätehaus (lt. Beratung in der Gemeindevertretung vom 27.09.2017) zzgl. 23.600,00 EUR für eine Fliesenverlegung im Versammlungsraum, für Fenstergitter, ein Schwerlastregal und 1 Server-Klimagerät ;

 

8.000,00 EUR

 

für den Erwerb von Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen an der Grundschule Laboe ;

 

12.000,00 EUR

 

für Schallschutzmaßnahmen im Schulgebäude ;

 

19.000,00 EUR

 

zur Restfinanzierung der Anschlussstation für den mobilen Notstromerzeuger (Gesamtkosten: ca. 24.000,00 EUR) ;

 

7.500,00 EUR

 

für erforderliche Fensterarbeiten am Gebäude des Jugendzentrums ;

 

25.000,00 EUR

 

für Sanierungsarbeiten am Stoschplatz (davon ca. 15.000,00 EUR für die Erneuerung der Heizungsanlage im Sanitärgebäude) ;

 

52.000,00 EUR

 

für die Sporthalle Laboe (50.000,00 EUR für eine Dachsanierung zzgl. 2.000,00 EUR für bewegliche Vermögensgegenstände) ;

 

568.000,00 EUR

 

für Baumaßnahmen an Straßen, Wegen und Plätzen (davon 445.000,00 EUR zur Fortführung des Straßensanierungsprogramms voraussichtlich mit dem Schwerpunkt „Geh- und Radweg im Brodersdorfer Weg“, 13.000,00 EUR für die Verbesserung der Stromversorgung auf dem Probsteier Platz sowie 110.000,00 EUR für den systemgerechten Umbau von Bushaltestellen bei einer Kreiszuweisung i.H.v. 49.800,00 EUR ;

 

25.000,00 EUR

 

für die restliche Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik sowie für die Verbesserung des Kabelnetzes ;

 

400.000,00 EUR

_______________

 

als 1. gemeindlichen Anteil des Abschnittes I beim Bau eines Regenwasserentlastungskanals entlang des Laboer Oberdorfs.

 

1.276.500,00 EUR

 

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Neben den vorstehend bezifferten Investitionsmaßnahmen wurden als Ausgaben im Vermögenshaushalt noch die Tilgungsleistungen (169.100,00 EUR) sowie die Weiterleitung der Sonderrücklagenentnahme (13.900,00 EUR) veranschlagt, so dass sich das eingangs bereits benannte Gesamtvolumen des Vermögenshaushaltes von 1.459.500,00 EUR ergibt.

 

In seiner vorliegenden Entwurfsfassung finanziert sich der Vermögenshaushalt mit 169.100,00 EUR aus der Zuführung vom Verwaltungshaushalt, aus der schon angesprochenen Sonderrücklagenentnahme, mit 600,00 EUR aus einem Darlehensrückfluss, mit 49.800,00 EUR aus einer Kreiszuweisung sowie im Übrigen mit 1.226.100,00 EUR durch eine Kreditaufnahme.

 

Abschließend noch einige Hinweise zur Finanzplanung, zum Rücklagenbestand sowie zum Schuldenstand der Gemeinde:

 

Nach dem derzeitigen Stand der Finanzplanung könnte (angesichts der prognostizierten Einnahmeentwicklung im Bereich der Steuern und Finanzzuweisungen) der Verwaltungs-haushalt der Jahre 2019 bis 2021 ausgeglichen und ggf. auch in begrenztem Umfang wieder ein freier Finanzspielraum ausgewiesen werden, sofern sich in diesem Zeitraum der Anstieg der laufenden Ausgaben auf das unabdingbar erforderliche Maß begrenzen ließe.

 

Der Bestand der zweckgebundenen Sonderrücklagenmittel beläuft sich nach den Plandaten per 31.12.2017 voraussichtlich noch auf rund 445.700,00 EUR. Nach der 2018 veranschlagten Entnahme von 13.900,00 EUR verbliebe dann noch ein Rücklagenbestand von annähernd 431.800,00 EUR. Sonstige nennenswerte Rücklagen können derzeit im Gemeindeetat nicht ausgewiesen werden.

 

Der dem Kommunaletat zuzurechnende Schuldenstand der Gemeinde beläuft sich zum 01.01.2018 auf rd. 4,951 Mio EUR (= 1.001,42 EUR/Ew. bei einer Einwohnerzahl von 4.944 Ew). Die für das Haushaltsjahr 2017 geplante (aber noch nicht vollzogene) Kreditaufnahme i.H.v. 1.024.000,00 EUR wäre hierzu noch hinzuzurechnen.


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung 2018 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.