Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 für das Gebiet "südwestlich des Brodersdorfer Weges (K30), südöstlich der Feldstraße und Langensoll sowie nordöstlich des Kiebitzredders"
hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
LABOE/BV/174/2017
Aktenzeichen
III.2.1/B42
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Laboe hat in der Sitzung am 04.11.2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 beschlossen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung fand in Rahmen einer öffentlichen Versammlung am 11.10.2016 statt. Die Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 29.09.2016 vorzeitig an der Planung beteiligt.

 

In der Sitzung des Bauausschusses am 16.05.2017 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 42 einschließlich der Begründung mit Anlagen beschlossen und zur Offenlegung bestimmt. Die Planunterlagen haben sodann in der Zeit vom 10.07.2017 bis 11.08.2017 öffentlich ausgelegen. Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung sowie die Planunterlagen des Bebauungsplans Nr. 42 wurden in der Zeit vom 10.07.2017 bis 11.08.2017 ebenfalls auf der Internetseite www.amt-probstei.de zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.

Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 22.06.2017 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Es wird nun empfohlen, die während der Offenlegung vorgetragenen privaten und öffentlichen Anregungen gemäß den anliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros zu beschließen und damit den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 42 vorzunehmen. Die Planunterlagen sind sodann der Abwägung entsprechend zu überarbeiten. Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 42 ist im Probsteier Herold bekannt zu machen.

 

Die Abwägungsvorschläge sind der Vorlage für die endgültige Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 42 beigefügt. Erforderliche Änderungen und Ergänzungen aufgrund der vorzunehmenden Abwägung wird der Planer, Herr Gieseler, in der Sitzung ausführlich erläutern.

 


Beschlussvorschlag:

  1. Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen gemäß den anliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros zu beschließen. Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.

 

  1. Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 42 für das Gebiet „südwestlich des Brodersdorfer Weges (K 30), südöstlich der Feldstraße und Langensoll sowie nordöstlich des Kiebitzredders“ zu beschließen (Satzungsbeschluss) und die Begründung mit Anlagen in den vorliegenden Fassungen bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassungen zu billigen.

Der Satzungsbeschluss ist im Probsteier Herold bekannt zu machen.