Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2018
Vorlage
ZAS/BV/010/2017
Aktenzeichen
II.910.02.31
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2018 des Zweckverbandes „Am Sandberg“ mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 191.100 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 823.800 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt, weist Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 785.000 EUR auf. Im 2. Bauabschnitt ist nunmehr der Neubau eines Multifunktionalraumes geplant. Die voraussichtlichen Baukosten betragen 650.000 €. Hinzu kommen die erforderlichen Inventarbeschaffungen, die mit 50.000 € etatisiert worden sind.

Ferner ist die Erneuerung einer Regenwasserleitung erforderlich. Hier sind Haushaltsmittel von 80.000 € eingeplant.

Für den laufenden Ergänzungs-/Erneuerungsbedarf der Feuerwehr für Vermögensgegenstände, die den Betrag von 150 €/netto übersteigen, sind im Vermögenshaushalt 5.000 € vorgesehen.

 

Zur Finanzierung dieser investiven Maßnahmen ist eine weitere Kreditaufnahme von 671.000 € planerisch erforderlich. § 2 Nr. 1 der Haushaltssatzung beinhaltet eine diesbezügliche Festsetzung.

 

In § 3 wird die Verbandsumlage mit 120.900 € festgesetzt und bewegt sich auf dem Niveau des Vorjahres.

Die tatsächlichen Kreditaufnahmen aus dem Haushaltsjahr 2016 sind später erfolgt als zunächst eingeplant. Bei Aufnahme eines KFW-Darlehens ist die Zahlung der ersten Tilgungsrate erst rund ein Jahr nach erfolgter Aufnahme fällig. Die zweite Tranche der Kreditaufnahme von 646.000 € erfolgt erst zum Ende des Jahres 2017. Die Tilgung setzt dann erst zum Ende des Jahres 2018 ein.

Ab dem Haushaltsjahr 2019 sind dann die vollen Zins- und Tilgungsleistungen zu zahlen mit der Folge einer deutlich höheren Verbandsumlage.

 

Der Geschäftsausschuss hat sich bereits auf seiner Sitzung am 04.12.2017 intensiv mit dem Haushaltsentwurf 2018 befasst. Die dortige Beschlusslage ist mit einer Ausnahme bereits im vorliegenden Entwurf berücksichtigt worden.

Die Abwicklung der Verkaufserlöse für die Altfahrzeuge wird erst unter dem Haushaltsjahr 2018 erfolgen. Insofern beinhaltet dieser Entwurf – in Änderung der Beschlusslage des Geschäftsausschusses – weiterhin die entsprechenden Verkaufserlöse. Andernfalls hätte der Kreditbedarf des Haushaltsjahres 2018 um weitere 9.000 € angehoben werden müssen.


Beschlussvorschlag:

 

Die Verbandsversammlung beschließt die Haushaltssatzung 2018 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.