Sachverhalt:
Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2018 der
Gemeinde Krummbek mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung
vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen
und Ausgaben in Höhe von 685.400 €. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben
in einer Größenordnung von je 98.200 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend
liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes
Zahlenwerk vor.
Investitionen sind derzeit keine geplant.
Insofern ist auch keine neue Kreditaufnahme vorgesehen.
Die Hebesätze für die Realsteuern sind im Satzungsentwurf (vgl. § 3) unverändert
dargestellt und betragen für die Grundsteuer A = 350 %, für die Grundsteuer B =
370 % und für die Gewerbesteuer = 350 %. Die Empfehlungen des Landes liegen bei
370/390/370 Prozent.
Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen
gegeben werden:
Wie bereits angekündigt hat die Gemeinde Krummbek
im Haushaltsjahr 2018 die negativen Auswirkungen des Finanzausgleiches zu tragen,
die sich aus den sehr hohen Gewerbesteuereinnahmen des 2. Halbjahres 2016 und
des 1- Halbjahres 2017 ergeben.
Zum einen erhält die Gemeinde Krummbek
reduzierte Schlüsselzuweisungen und muss zum anderen einen wesentlich höheren
Anteil an Kreisumlage abführen. Darüber hinaus werden die Schlüsselzahlen zur
Verteilung der Einkommensteueranteile alle drei Jahre neu festgesetzt. Mit dem
Haushaltsjahr 2018 ist dies wieder der Fall. Die Schlüsselzahl der Gemeinde
Krummbek ist dabei deutlich gesunken mit der Folge deutlich reduzierter
Einnahmen aus der Einkommensteuer.
Unter diesen Vorzeichen reichen die Einnahmen
des Verwaltungshaushaltes nichts aus um die laufenden Ausgaben zu decken. Ein
Haushaltsausgleich des Verwaltungshaushaltes kann nur durch eine Zuführung aus
dem Vermögenshaushalt in Höhe von 64.700 € realisiert werden. Hierzu wird die
mit dem Nachtrag 2017 gebildete Finanzausgleichsrücklage vollständig aufgelöst.
Ebenfalls wird die allgemeine Rücklage vollständig aufgelöst.
Beschlussvorschlag für den
Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung 2018 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.
Beschlussvorschlag für die
Gemeindevertretung:
Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2018 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf