Betreff
Abgabenkalkulationen; Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde Ostseebad Laboe
Vorlage
LABOE/BV/166/2017
Aktenzeichen
II.1.4
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Ostseebad Laboe erhebt Straßenreinigungsgebühren auf der Grundlage ihrer Gebührensatzung vom 26.02.2003, zuletzt geändert durch die VI. Änderungssatzung vom 03.02.2014. Satzungsgemäß sollen 80 % der Straßenreinigungskosten durch das Gebührenaufkommen gedeckt werden. Entsprechend der detaillierten Gebührenbedarfs-berechnung, die der Gemeindevertretung bei dem Satzungsbeschluss über die VI. Änderungssatzung vorlag, beträgt die jährliche Straßenreinigungsgebühr derzeit 1,44 EUR je Gebühreneinheit für die Reinigungsklasse 1 (lt. Straßenverzeichnis) bzw. 0,62 EUR je Gebühreneinheit für die Reinigungsklasse 2 (lt. Straßenverzeichnis).

 

Inzwischen ist eine Neukalkulation der Straßenreinigungsgebühr für die Jahre 2018 bis 2020 erfolgt und zugleich eine Nachkalkulation für den zurückliegenden 3-Jahres-Zeitraum  vorgenommen worden.

 

Die Nachkalkulation für die Kalenderjahre 2014, 2015 und 2016 stellt sich nun wie folgt dar:

 

Nr.

Bezeichnung

2014

2015

2016

 

A.  Ermittlung der entstandenen Kosten

 

 

 

 

für maschinelle Reinigung, für Papierkorbentleerung (in Straßen, bei denen Straßenreinigungsgebühren erhoben werden), 10 % der Kosten für Reinigung von Straßen und Wegen ohne Parkplätze und Verkehrsinseln, für Schnee- und Eis-beseitigung (Gesamtkosten ./. 10 % u.a. für Erfüllung der Mindeststreupflicht) incl. Streumaterial sowie für den Verwaltungs-kostenbeitrag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

    65.756,76 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

    64.537,02 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

    63.854,62 €

Abzug des öffentlichen Allgemeininteresses (satzungsgemäß 20 %)

 

./. 13.151,35 €

 

./. 12.907,40 €

 

./. 12.770,92 €

Abzug i.H.v. 2 % für satzungsgemäße Vorteilsgewährungen (Eckgrundstücke usw.)

 

./.   1.315,14 €

 

./.   1.290,74 €

 

./.   1.277,09 €

A.  Summe der ansatzfähigen Kosten

    51.290,27 €

    50.338,88 €

    49.806,61 €

B.  Veranlagte Straßenreinigungsgebühren

    50.142,24 €

    49.867,66 €

    49.786,55 €

C.  Unterschuss ( ./. )  /  Überschuss ( + )

./.   1.148,03 €

./.      471,22 €

./.       20,06 €

D.  Gesamtergebnis 2014 – 2016

./. 1.639,31 €   =   546,44 € / Jahr

 

 

Im Ergebnis bleibt demnach festzustellen, dass in dem Zeitraum 2014 bis 2016 nach kommunalabgabenrechtlicher Berechnungsmethodik im Bereich der kostenrechnenden Einrichtung Straßenreinigung der Gemeinde Ostseebad Laboe eine saldierte Unterdeckung von jahresdurchschnittlich nur 546,44 EUR zu verzeichnen war. Angesichts seiner Geringfügigkeit kann dieser Betrag bei den weiteren Berechnungen unberücksichtigt bleiben.

 

 

Für die Kalkulationsperiode 2018 bis 2020 stellt sich die Berechnung des kostendeckenden Gebührensatzes nunmehr wie folgt dar (wobei es sich bei den nachstehenden Ansätzen jeweils um Durchschnittswerte – gebildet für den 3-Jahres-Zeitraum – handelt):

 

I. Kostenprognose

 

Nr.

Bezeichnung

2018 – 2020

Durchschnitt / Jahr

 

1a

 

Papierkorbentleerung in Straßen, bei denen Straßenreinigungsgebühren erhoben werden

 

 

    11.200,00 €

1b

Ortsreinigung (10 % der Kosten für Reinigung von Straßen und Wegen ohne Parkplätze und Verkehrsinseln)

 

       2.000,00 €

1c

90 % der Kosten f. Schnee- und Eisbeseitigung (die restl. 10 % entfallen u.a. auf die Erfüllung der Mindeststreupflicht)

 

       9.500,00 €

 

1

 

Zwischensumme (HHST 6750.67910)

 

     22.700,00 €

2

Kosten der maschinellen Straßenreinigung

(HHST 6750.54000)

 

     32.300,00 €

3

90 % der Kosten für Streumaterial (HHST 6750.60100)

       7.000,00 €

4

Verwaltungskostenbeitrag an das Amt Probstei (HHST 6750.67200)

       2.150,00 €

 

ZWISCHENSUMME

     64.150,00 €

 

Abzug des öffentlichen Allgemeininteresses (satzungsgemäß 20 %)

./.  12.830,00 €

 

2 % Abzug f. satzungsgemäße Vorteilsgewährungen (Eckgrundst. usw.)

./.    1.283,00 €

 

GESAMTSUMME DER ANSATZFÄHIGEN KOSTEN

=   50.037,00 €

 

 

II. Verteilung der ansatzfähigen Kosten auf die Gebührenklassen:

 

 

II.1   Maschinelle Straßenreinigung

 

 

Nr.

Bezeichnung

% der

Kosten

lt. I.

2018 – 2020

Durchschnitt / Jahr

2

Kosten der maschinellen Straßenreinigung

100 %

    32.300,00 €

4

Verwaltungskostenbeitrag an das Amt Probstei

60 %

      1.290,00 €

 

ZWISCHENSUMME

 

    33.590,00 €

 

Abzug des öffentlichen Allgemeininteresses (satzungsgemäß 20 %)

 

 

./.   6.718,00 €

 

Abzug i.H.v. 2 % für satzungsgemäße Vorteilsgewährungen (Eckgrundstücke usw.)

 

 

./.       672,00 €

 

Jahresdurchschnittlich (2018 – 2020)

ansatzfähige Kosten

 

 

=  26.200,00 €

 

Jahresdurchschnittlich (2018 – 2020) zu veranlagende Straßenfrontlängen lt. § 3 der Satzung (Prognose)

 

 

    31.760 m

 

Kostendeckender Gebührensatz

 

0,82 EUR je Gebühreneinheit

( = Meter lt. Gebührensatzung)

 

 

II.2   Allgemeine Straßenreinigung

 

Nr.

Bezeichnung

% der

Kosten

lt. I.

2018 – 2020

Durchschnitt / Jahr

1a

Papierkorbentleerung

100 %

     11.200,00 €

1b

Ortsreinigung

100 %

       2.000,00 €

1c

Schnee- und Eisbeseitigung

100 %

       9.500,00 €

3

Streumaterial

100 %

       7.000,00 €

4

Verwaltungskostenbeitrag an das Amt Probstei

40 %

          860,00 €

 

ZWISCHENSUMME

 

     30.560,00 €

 

Abzug des öffentlichen Allgemeininteresses (satzungsgemäß 20 %)

 

 

./.    6.112,00 €

 

Abzug i.H.v. 2 % für satzungsgemäße Vorteilsgewährungen (Eckgrundstücke usw.)

 

 

./.       611,00 €

 

Jahresdurchschnittlich (2018 – 2020)

ansatzfähige Kosten

 

 

=  23.837,00 €

 

Jahresdurchschnittlich (2018 – 2020) zu veran-lagende Straßenfrontlängen lt. § 3 der Satzung

 

    38.269 m

(31.760 m + 6509m)

 

Kostendeckender Gebührensatz

 

0,62 EUR je Gebühreneinheit

( = Meter lt. Gebührensatzung)

 

 

III.   Zusammenfassung (Straßenreinigungsgebühren 2018 – 2020) :

 

Reinigungsklasse 1

 

Maschinelle Straßenreinigung

0,82 EUR je Gebühreneinheit

                  ( = Meter lt. Gebührensatzung)

Allgemeine Straßenreinigung

0,62 EUR je Gebühreneinheit

                  ( = Meter lt. Gebührensatzung)

kostendeckende Gebühr

1,44 EUR je Gebühreneinheit

                  ( = Meter lt. Gebührensatzung)

 

Reinigungsklasse 2

 

 

kostendeckende Gebühr

 

0,62 EUR je Gebühreneinheit

                  ( = Meter lt. Gebührensatzung)

 

Im Ergebnis bleibt mithin festzustellen, dass jene Gebührensätze, die derzeit in § 3 Absatz 6 der Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Ostseebad Laboe festgelegt sind, nach gegenwärtigem Kenntnisstand auch in der Kalkulationsperiode 2018 bis voraussichtlich 2020 kostendeckend wären, so dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein Erfordernis für eine Satzungsänderung zwecks Gebührenanpassung besteht.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, der ihr mit der Verwaltungsvorlage LABOE/BV/166/2017 vorgelegten Gebührenkalkulation für die Straßenreinigung der Gemeinde Ostseebad Laboe mit den darin enthaltenen Festsetzungen und Ermessenentscheidungen zuzustimmen.