Sachverhalt:
Der Entwurf der beigefügten
Kooperationsvereinbarung ist von Vertretern verschiedener Körperschaften
einschließlich der Landeshauptstadt Kiel während der letzten Jahre erarbeitet
worden. Die Basis bildete ein beispielhafter Vertrag von zwölf Kommunen im
Rahmen des sog. Rahmenplans Kieler Förde aus dem Jahre 2011. Bereits in einer
ersten sog. Fördekonferenz im Jahre 2014 wurden in verschiedenen Workshops
diverse Themen verortet, für die ein nachbarlicher Austausch und eine
Zusammenarbeit mehrheitlich für sinnvoll erachtet wurde. In einer Arbeitsgruppe
die sowohl von hauptamtlichen aber auch von ehrenamtlichen Vertreterinnen und
Vertretern aus dem Kieler Umland besetzt war, wurde dann die nun vorgelegte
Vereinbarung erarbeitet und in einer 2. Fördekonferenz im Juli diesen Jahres vorgestellt.
Zu dieser Konferenz waren Vertreter aller Gemeinden aus dem Kieler Umland
eingeladen.
Ausdrücklich soll für die künftige
Zusammenarbeit keine Geschäftsstelle eingerichtet werden. Vielmehr ist
beabsichtigt, einen Prozess anzustoßen, der der Erkenntnis Rechnung trägt, dass
es über die Kreisgrenzen hinaus mit der Landeshauptstadt aber auch
untereinander nachbarliche, auf Augenhöhe ausgerichtete Notwendigkeiten gibt,
in der Förderegion verschiedene Themen, die in der Vereinbarung beispielhaft
erwähnt sind zu diskutieren, abzustimmen und möglichst konkreten Zielen oder
Maßnahmen zuzuführen.
Die gemeindliche Planungs- und Finanzhoheit
bleibt dabei unangetastet. Von Bedeutung im Vergleich zu anderen Modellen der
Vergangenheit ist allerdings die im Vertrag manifestierte Prozessstruktur die
insbesondere mit Blick auf die jährliche Fördekonferenz, die ein hohes Maß an
Transparenz für jede Gemeinde gewährleistet.
Inhaltlich steht derzeit, so auch schon in
der Arbeitsgruppe aber auch in der letzten Fördekonferenz das Thema Wohnen im
Vordergrund auch der medialen Berichterstattung. Die Landesplanung, die eine
Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes vorbereitet, begrüßt die
interkommunale Zusammenarbeit ausdrücklich und wies in der Fördekonferenz auch
darauf hin, dass diese Vereinbarung (natürlich erst nach weiteren konkret zu
erarbeitenden Schritten) auch Abweichungen von den wohnbaulichen
Kontingentierungen im LEP denkbar seien. An dieser Stelle erfolgt der Hinweis,
dass es auch Sinn und Zweck der Vereinbarung ist, dem Kieler Umland überhaupt
eine Stimme zu geben.
Dabei ist keineswegs daran gedacht, etwa in
andere Zuständigkeiten einzugreifen. Die themenbezogene nachbarliche auf
Augenhöhe damit auf Basis von Gelichberechtigung bezogene Zusammenarbeit von Gemeinden
steht im Vordergrund. Als Ergebnis der Fördekonferenz, vor allem aber zu
Vermeidung von diesbezüglichen Missverständnissen, ist daher die Formulierung
aufgenommen worden. Die Kreise themenbezogen in der Steuerungsgruppe zu
beteiligen sind.
In der Vergangenheit ist die Erkenntnis
gewachsen, die Zusammenarbeit in der Förderegion einer sich verfestigenden
Struktur zuzuführen, um auf dieser Basis zu versuchen, dem demografischen
Wandel aber auch anderen Zukunftsaufgaben in der Region möglichst durch konkrete
Maßnahmen gerechter zu werden.
Der Prozessorientierung geschuldet, bleiben
die Formulierungen naturgemäß offen. Die Projektstruktur einschließlich einer
jährlichen Vollversammlung (Fördekonferenz) ist dafür klar strukturiert und
trägt dafür Sorge, dass ein Höchstmaß an Transparenz auch und vor allem für die
Selbstverwaltung besteht. Die Vereinbarung steht natürlich unter dem
abschließenden Vorbehalt der Entscheidung einer jeder einzelnen Gemeinde.
Gleiches gilt für konkrete Maßnahmen, die im Rahmen des künftigen Prozesses
erarbeitet werden sollen.
Die Vereinbarung selbst, wie auch konkrete
Maßnahmen, die im Rahmen des künftigen Prozesses erarbeitet werden sollen,
stehen unter dem Vorbehalt der abschließenden Entscheidung einer jeden
einzelnen Gemeinde. Die künftige Zusammenarbeit ist getragen von dem Erhalt der
gemeindlichen Planungs-, Finanz- und vor allem Entscheidungshoheit jeder
Gemeinde. Einzige Ausnahme bildet der sicher sehr überschaubare Kostenbeitrag
von 0,10 €/je Einwohner. Dieser Beitrag soll die unvermeidlichen Kosten z.B.
zur Durchführung der Fördekonferenz decken, aber ggfs. auch für entstehende
Kosten im Rahmen der Vorbereitung von konkreten Arbeitsschritten dienen.
Der Anlage sind exemplarische
Berichterstattungen aus den Kieler Nachrichten beigefügt. Diese lassen eine
sehr hohe Akzeptanz der Vereinbarung aber auch den Bedarf der Verfestigung
einer interkommunalen Zusammenarbeit erkennen.
Abschließend erfolgt der Hinweis, dass die
Vereinbarung formal im Jahr 2018 beginnen soll und derzeit in einer Vielzahl
der Gemeinden einschließlich der Landeshauptstadt Kiel in die Gremien gebracht
wird. Der Kooperationsraum ist derzeit angedacht für die Bereiche der Ämter
Preetz-Land, Schrevenborn, Probstei, Flintbek, Molfsee, Achterwehr, Dänischer
Wohld, Dänischenhagen sowie der amtsfreien Gemeinden und Städte dieses Raumes.