Betreff
Kooperationsvereinbarung für die Förderegion Kiel und Umland
Vorlage
SCHÖN/BV/206/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Entwurf der beigefügten Kooperationsvereinbarung ist von Vertretern verschiedener Körperschaften einschließlich der Landeshauptstadt Kiel während der letzten Jahre erarbeitet worden. Die Basis bildete ein beispielhafter Vertrag von zwölf Kommunen im Rahmen des sog. Rahmenplans Kieler Förde aus dem Jahre 2011. Bereits in einer ersten sog. Fördekonferenz im Jahre 2014 wurden in verschiedenen Workshops diverse Themen verortet, für die ein nachbarlicher Austausch und eine Zusammenarbeit mehrheitlich für sinnvoll erachtet wurde. In einer Arbeitsgruppe, die sowohl von hauptamtlichen aber auch von ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertreter aus dem Kieler Umland besetzt war, wurde dann die nun vorgelegte Vereinbarung erarbeitet und in einer 2. Fördekonferenz im Juli diesen Jahres vorgestellt. Zu dieser Konferenz waren Vertreter aller Gemeinden aus dem Kieler Umland eingeladen.

 

Ausdrücklich soll für die künftige Zusammenarbeit keine Geschäftsstelle eingerichtet werden. Vielmehr ist beabsichtigt, einen Prozess anzustoßen, der der Erkenntnis Rechnung trägt, dass es über die Kreisgrenzen hinaus mit der Landeshauptstadt aber auch untereinander nachbarliche, auf Augenhöhe ausgerichtete Notwendigkeiten gibt, in der Förderegion verschiedene Themen, die in der Vereinbarung beispielhaft erwähnt sind, zu diskutieren, abzustimmen und möglichst konkreten Zielen oder Maßnahmen zuzuführen.

 

Die gemeindliche Planungs- und Finanzhoheit bleibt dabei unangetastet. Von Bedeutung im Vergleich zu anderen Modellen der Vergangenheit ist allerdings die im Vertrag manifestierte Prozessstruktur, die insbesondere mit Blick auf die jährliche Fördekonferenz ein hohes Maß an Transparenz für jede Gemeinde gewährleistet.

 

Inhaltlich steht derzeit, so schon in der Arbeitsgruppe, in der letzten Fördekonferenz, aber auch in der medialen Berichterstattung das Thema Wohnen im Vordergrund. Die Landesplanung, die eine Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes vorbereitet, begrüßt die interkommunale Zusammenarbeit ausdrücklich und wies in der Fördekonferenz bereits darauf hin, dass mit Beginn dieser Vereinbarung (natürlich erst nach weiteren konkret zu erarbeitenden Schritten) auch Abweichungen von den wohnbaulichen Kontingentierungen im LEP denkbar seien. Letztlich geht nicht zuletzt auch darum, der Förderegion zu geben.

 

Dabei ist keineswegs daran gedacht, etwa in andere Zuständigkeiten einzugreifen. Die themenbezogene nachbarliche auf Augenhöhe damit auf Basis von Gleichberechtigung getragene Zusammenarbeit von Gemeinden steht im Vordergrund. Als Ergebnis der Fördekonferenz, vor allem aber zur Vermeidung von diesbezüglichen Missverständnissen, ist daher die Formulierung aufgenommen worden, dass die Kreise themenbezogen in der Steuerungsgruppe zu beteiligen sind.

 

In der Vergangenheit ist die Erkenntnis gewachsen, die Zusammenarbeit in der Förderegion einer sich verfestigenden Struktur zuzuführen, um auf dieser Basis zu versuchen, dem demografischen Wandel, aber auch anderen Zukunftsaufgaben in der Region möglichst durch konkrete Maßnahmen gerechter zu werden.

 

Der Prozessorientierung geschuldet, bleiben die Formulierungen naturgemäß offen. Die Projektstruktur einschließlich einer jährlichen Vollversammlung (Fördekonferenz) ist dafür klar strukturiert und trägt dafür Sorge, dass ein Höchstmaß an Transparenz auch und vor allem für die Selbstverwaltung entsteht. Die Vereinbarung steht natürlich unter dem abschließenden Vorbehalt der Entscheidung einer jeder einzelnen Gemeinde. Gleiches gilt für konkrete Maßnahmen, die im Rahmen des künftigen Prozesses erarbeitet werden sollen.

 

Die künftige Zusammenarbeit ist getragen von dem Erhalt der gemeindlichen Planungs-, Finanz- und vor allem Entscheidungshoheit jeder Gemeinde. Einzige Ausnahme bildet der sicher sehr überschaubare Kostenbeitrag von 0,10 €/je Einwohner. Dieser Beitrag soll lediglich die unvermeidlichen Kosten z.B. zur Durchführung der Fördekonferenz decken, aber ggfs. auch für entstehende Kosten im Rahmen der Vorbereitung von konkreten Arbeitsschritten dienen.

 

Der Anlage sind exemplarische Berichterstattungen aus den Kieler Nachrichten beigefügt. Diese lassen eine sehr hohe Akzeptanz der Vereinbarung aber auch den Bedarf der Verfestigung einer interkommunalen Zusammenarbeit erkennen.

 

Abschließend erfolgt der Hinweis, dass die Vereinbarung formal im Jahr 2018 beginnen soll und derzeit von einer Vielzahl der Gemeinden einschließlich der Landeshauptstadt Kiel in die Gremien gebracht wird. Der Kooperationsraum ist derzeit angedacht für die Bereiche der Ämter Preetz-Land, Schrevenborn, Probstei, Flintbek, Molfsee, Achterwehr, Dänischer Wohld, Dänischenhagen sowie der amtsfreien Gemeinden und Städte dieses Raumes.


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung stimmt der beigefügten Kooperationsvereinbarung für die Förderegion Kiel und Umland zu.