Sachverhalt:
Die Gemeinde Prasdorf erhebt Benutzungsgebühren zur
Deckung der Unterhaltungskosten der Gewässer in der Gemeinde auf der Grundlage
ihrer Satzung vom 18.12.2001. Die von den Gebührenpflichtigen zu zahlende
Benutzungsgebühr wird nach § 4 Abs. 2 der Satzung anhand von Gebühreneinheiten
ermittelt, wobei sich die Anzahl der anzusetzenden Gebühreneinheiten nach
Maßgabe des § 4 Abs. 3 der Satzung errechnet. Die Gewässerunterhaltungsgebühr
je Gebühreneinheit ergibt sich satzungsgemäß u.a. aus den von der Gemeinde
Prasdorf an die Gewässerunterhaltungsverbände zu entrichtende Verbandsbeiträge.
Die Gewässerunterhaltungsgebühr je Gebühreneinheit
beträgt derzeit 1,85 EUR jährlich.
Es wurde nunmehr eine Gebührenkalkulation für den
Zeitraum 2018 bis 2020 sowie eine Nachkalkulation für die Jahre 2014 bis 2016
vorgenommen. Das Ergebnis der Nachkalkulation stellt sich wie folgt dar:
Nachkalkulation 2014 bis 2016: |
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Bezeichnung |
2014 |
2015 |
2016 |
|
Beitrag an den GUV Schönberger Au
(ohne Binnenhochwasserschutz-Anteil) |
1.226,35 € |
1.226,35 € |
1.226,35 € |
|
Beitrag an den GUV Selenter See |
3.148,10 € |
3.148,10 € |
3.148,10 € |
|
Verwaltungskostenbeitrag |
156,85 € |
164,05 € |
167,35 € |
|
Ausgleich Unterdeckung 2011 |
111,11 € |
111,11 € |
|
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gebührenfähiger Aufwand |
4.642,41 € |
4.649,61 € |
4.541,80 € |
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Summe gebührenfähiger Aufwand |
13.833,82 € |
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2014 – 2016 |
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Gebührenaufkommen |
4.826,50 € |
4.669,40 € |
4.625,00 € |
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Summe Gebührenaufkommen |
|
|||
2014 – 2016 |
14.120,90 € |
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Summe Überdeckung 2014 – 2016 |
-287,08 € |
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Somit ist das Gebührenaufkommen in dem 3-Jahres-Zeitraum vom
kalkulierten Gebührenaufkommen in Höhe von 287,08 € abgewichen. Die
Überdeckung kann nunmehr bei der Ermittlung des Gebührenbedarfs für die Jahre
2018 bis 2020 pro Jahr zu je einem Drittel (95,69 €) in Abzug gebracht
werden. |
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Kalkulation 2018 bis 2020: |
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Bezeichnung |
Betrag |
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Beitrag an den GUV Schönberger Au
(ohne Binnenhochwasserschutz-Anteil) ab 2018 |
1.425,44 € |
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Beitrag an den GUV Selenter See |
3.148,10 € |
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Verwaltungskostenbeitrag, geschätzt |
174,88 € |
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Ausgleich Überdeckung 2014 – 2016, |
-95,69 € |
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gebührenfähiger Aufwand |
4.652,73 € |
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Summe aller Gebühreneinheiten |
2500 |
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Gebührensatz je Gebühreneinheit |
1,86 € |
Insoweit
könnte die Gebühr je Gebühreneinheit um 0,01 EUR von bisher 1,85 EUR auf dann
1,86 EUR je Gebühreneinheit erhöht werden. Für Hausgrundstücke mit einer
Grundstücksfläche von weniger als 5.000 m², bei denen satzungsgemäß 4,0
Gebühreneinheiten in Ansatz zu bringen sind, würde sich mithin aus der
Gebührenanpassung eine Mehrbelastung von 0,04 EUR/Jahr ergeben.
Wegen Geringfügigkeit erfolgt keine Gebührenanpassung.
Beschlussvorschlag:
Der
Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, folgende Beschlüsse zu
fassen:
a) Die Gemeindevertretung stimmt der ihr mit
der Verwaltungsvorlage vom 22.09.2017 vorgelegten Gebührenkalkulation für die
Gewässerunterhaltung in der Gemeinde Prasdorf mit den darin enthaltenen
Festsetzungen und Ermessensentscheidungen zu.
b) Die Gemeindevertretung beschließt für den
Kalkulationszeitraum 01.01.2018 – 31.12.2020 die beigefügte Gebührenkalkulation
mit einer unveränderten Gewässerunterhaltungsgebühr von 1,85 € je Gebühreneinheit.