Sachverhalt:
Im Entwurf wird die 1.
Nachtragshaushaltssatzung 2017 der Gemeinde Lutterbek mit dem
Nachtragshaushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen
in Höhe von 524.000 € und Ausgaben in Höhe von 540.600 € aus. Der
Verwaltungshaushalt ist demnach nicht ausgeglichen. Es besteht nach wie vor ein
Sollfehlbetrag, der sich mit diesem Nachtragshaushaltsplan jedoch von bisher
77.100 € um 60.500 € auf nun mehr 16.600 € verringert.
Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und
Ausgaben in einer Größenordnung von je 60.900 EUR veranschlagt worden.
Der investive Teil des Etats, d.h. der
Vermögenshaushalt, weist Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in
Höhe von 59.000 EUR aus. Diese sind im Vergleich zum Ursprungshaushalt eben um diese
59.000 EUR gestiegen. Zur anteiligen Finanzierung dieser Maßnahmen bedarf es
jetzt einer Kreditaufnahme i.H.v. 53.000 EUR. § 2 der Nachtragshaushaltssatzung beinhaltet demgemäß die Festsetzung
eines derartigen Gesamtbetrages der Kredite.
Diese Kreditaufnahme bedarf – nach erfolgter Beschlusslage
des Nachtragshaushaltes durch die Gemeindevertretung – der Genehmigung durch
die Kommunalaufsichtsbehörde.
Die Hebesätze für die Realsteuern ändern sich
mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 der Gemeinde Lutterbek nicht.
Bereits im letzten Haushaltsjahr sind für den
Ausbau des Dachgeschosses des Dorfgemeinschaftshauses zu Wohnzwecken
Haushaltsmittel in Höhe von 300.000 € etatisiert worden. Die zwischenzeitig
erfolgte Ausschreibung ergab Gesamtinvestitionskosten von 350.000 €.
Die Gemeindevertretung Lutterbek hat auf
Ihrer Sitzung am 13.09.2017 bei einer Enthaltung mehrheitlich beschlossen, den
Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnzwecken weiterhin verfolgen zu wollen und die
Verwaltung gebeten, die Nachfinanzierung von 50.000 € im Rahmen eines
Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2017 sicherzustellen.
Weitere Erläuterungen zum vorliegenden Nachtragshaushaltsentwurf 2017 ergeben sich aus dem sehr umfangreich dargestellten Vorbericht. Um Wiederholungen zu vermeiden wird an dieser Stelle auf diesen Vorbericht verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 mit dem 1.
Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß
Entwurf.