Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan 2017
Vorlage
LUTTE/BV/015/2017
Aktenzeichen
II.910.02.12
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 der Gemeinde Lutterbek mit dem Nachtragshaushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen in Höhe von 524.000 € und Ausgaben in Höhe von 540.600 € aus. Der Verwaltungshaushalt ist demnach nicht ausgeglichen. Es besteht nach wie vor ein Sollfehlbetrag, der sich mit diesem Nachtragshaushaltsplan jedoch von bisher 77.100 € um 60.500 € auf nun mehr 16.600 € verringert.

Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 60.900 EUR veranschlagt worden.

 

Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt, weist Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 59.000 EUR aus. Diese sind im Vergleich zum Ursprungshaushalt eben um diese 59.000 EUR gestiegen. Zur anteiligen Finanzierung dieser Maßnahmen bedarf es jetzt einer Kreditaufnahme i.H.v. 53.000 EUR. § 2 der Nachtragshaushaltssatzung beinhaltet demgemäß die Festsetzung eines derartigen Gesamtbetrages der Kredite.

Diese Kreditaufnahme bedarf – nach erfolgter Beschlusslage des Nachtragshaushaltes durch die Gemeindevertretung – der Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern ändern sich mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 der Gemeinde Lutterbek nicht.

 

Bereits im letzten Haushaltsjahr sind für den Ausbau des Dachgeschosses des Dorfgemeinschaftshauses zu Wohnzwecken Haushaltsmittel in Höhe von 300.000 € etatisiert worden. Die zwischenzeitig erfolgte Ausschreibung ergab Gesamtinvestitionskosten von 350.000 €.

Die Gemeindevertretung Lutterbek hat auf Ihrer Sitzung am 13.09.2017 bei einer Enthaltung mehrheitlich beschlossen, den Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnzwecken weiterhin verfolgen zu wollen und die Verwaltung gebeten, die Nachfinanzierung von 50.000 € im Rahmen eines Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2017 sicherzustellen.

 

Weitere Erläuterungen zum vorliegenden Nachtragshaushaltsentwurf 2017 ergeben sich aus dem sehr umfangreich dargestellten Vorbericht. Um Wiederholungen zu vermeiden wird an dieser Stelle auf diesen Vorbericht verwiesen.


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.