Betreff
Beratung und Beschlussfassusng über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 für das Gebiet "beidseitig des Wulfsdorfer Weges (K31) am Ortsausgang Probsteierhagen und südlich der Schule und der Bebauung Seeblick"
hier: Änderung des Geltungsbereichs
Vorlage
PROBS/BV/020/2017
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Probsteierhagen hat in der Sitzung der Gemeindevertretung am 15.12.2016 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 13 gefasst mit dem Ziel, ein Neubaugebiet beidseitig der Kreisstraße 31 am Ortsausgang Probsteierhagen auszuweisen. Die Flächen liegen im Landschaftsschutzgebiet „Dobersdorfer See, Passader See mit dem Oberlauf der Hagener Au, Kasseeteiche und Dobersdorfer See“. Eine Entlassung aus dem Landschaftsschutz muss noch beantragt werden.

 

In einem Gespräch mit Vertretern der Landesplanungsbehörde, des Innenministeriums und des Kreises Plön wurde vereinbart, dass die Gemeinde sich zunächst auf die Ausweisung der Flächen des Neubaugebietes südlich der Schule und westlich des Wulfsdorfer Weges beschränkt und die Flächen östlich des Wulfsdorfer Weges zu einem späteren Zeitpunkt überplant.

 

Es wird nun empfohlen, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13 entsprechend zu ändern. Weiterhin wird empfohlen, dem in der Sitzung vorgestellten Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 zuzustimmen, damit dieser in das Verfahren der vorzeitigen Beteiligung der Behörden und vorzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gegeben werden kann.

 

Mit dem Aufstellungsbeschluss der Gemeindevertretung wurde bereits beschlossen, dass der Auftrag für die städtebaulichen Leistungen an das Planungsbüro Blank, Herrn Blank, und die naturschutzfachlichen Leistungen an das Planungsbüro Bioplan, Frau Dr. Schumann, erteilt wird. Für die weitere Planung wird jedoch zusätzlich ein Ingenieurbüro für die Erschließungsplanung sowie ein Fachbüro für die Erstellung eines Schallgutachtens und einer Stellungnahme zur Verkehrsbelastung benötigt. Das Ingenieurbüro Hauck hat bereits in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Levsen Entwässerungsplanungen und Erschließungsplanungen für die Gemeinde durchgeführt. Ihnen sind das Gemeindegebiet sowie die Grundlagen der Schmutz- und Regenwasserbeseitigung in der Gemeinde bekannt. Das Planungsbüro Wasser- und Verkehrskontor Neumünster, Herr Hinz, hat sich sowohl auf die Erstellung von schalltechnischen wie auch auf verkehrstechnische Gutachten spezialisiert. Auch dieses Büro war bereits für die Gemeinde tätig.  

 


Anlagenverzeichnis:

 

1 Plan mit Kennzeichnung des neuen Geltungsbereichs


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13 auf die Fläche westlich des Wulfsdorfer Weges am Ortsausgang in Richtung Tökendorf und südlich der Schule (siehe Anlage) zu reduzieren.

  2. Der Gemeindevertretung wird empfohlen, dem vorgestellten Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 zuzustimmen und diesen zur vorgezogenen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu bestimmen.

 

  1. Der Auftrag für die Planungsleistungen für die Erstellung der Erschließungsplanung einschließlich Bauleitung soll dem Ingenieurbüro Hauck in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Levsen erteilt werden. Der Auftrag für die Erstellung eines Schallgutachtens sowie einer Stellungnahme zur Verkehrsbelastung soll dem Wasser- und Verkehrskontor Neumünster erteilt werden. Die Kosten sind vollumfänglich vom Investor zu erstatten.