Sachverhalt:
Die Gemeinde Fahren erhebt Benutzungsgebühren zur
Deckung der Unterhaltungskosten der Gewässer in der Gemeinde auf der Grundlage
ihrer Satzung vom 14.12.2010. Die von den Gebührenpflichtigen zu zahlende
Benutzungsgebühr wird nach § 7 der Satzung anhand von Gebühreneinheiten
ermittelt, wobei sich die Anzahl der anzusetzenden Gebühreneinheiten nach
Maßgabe des § 6 der Satzung errechnet. Die Gewässerunterhaltungsgebühr je
Gebühreneinheit ergibt sich satzungsgemäß u.a. aus den von der Gemeinde Fahren
an die Gewässerunterhaltungsverbände zu entrichtenden Verbandsbeiträge.
Die Gewässerunterhaltungsgebühr je Gebühreneinheit
beträgt derzeit 11,20 EUR jährlich.
Es wurde nunmehr eine Gebührenkalkulation für den
Zeitraum 2018 bis 2020 sowie eine Nachkalkulation für die Jahre 2014 bis 2016
vorgenommen. Das Ergebnis der Nachkalkulation stellt sich wie folgt dar:
Nachkalkulation 2014 bis 2016: |
||||
Bezeichnung |
2014 |
2015 |
2016 |
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Beitrag an den GUV Schönberger Au
(ohne Binnenhochwasserschutz-Anteil) |
50,40 € |
50,40 € |
50,40 € |
|
Beitrag an den GUV Selenter See |
4.717,25 € |
4.717,25 € |
4.717,25 € |
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Verwaltungskostenbeitrag |
62,45 € |
66,56 € |
66,17 € |
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Ausgleich Überdeckung 2011 |
-51,22 € |
-51,22 € |
|
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gebührenfähiger Aufwand |
4.778,88 € |
4.782,99 € |
4.833,82 € |
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Summe gebührenfähiger Aufwand |
14.395,69 € |
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2014 – 2016 |
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Gebührenaufkommen |
4.793,60 € |
4.793,60 € |
4.793,60 € |
|
Summe Gebührenaufkommen |
|
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2014 – 2016 |
14.380,80 € |
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Summe Unterdeckung 2014 – 2016 |
14,89 € |
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Somit ist das Gebührenaufkommen in dem 3-Jahres-Zeitraum vom
kalkulierten Gebührenaufkommen in Höhe von 14,89 € abgewichen. Die
Unterdeckung kann nunmehr bei der Ermittlung des Gebührenbedarfs für die
Jahre 2018 bis 2020 pro Jahr zu je einem Drittel (4,96 €) hinzugerechnet
werden. |
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Kalkulation 2018 bis 2020: |
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Bezeichnung |
Betrag |
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Beitrag an den GUV Schönberger Au
(ohne Binnenhochwasserschutz-Anteil) |
63,00 € |
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Beitrag an den GUV Selenter See |
4.717,25 € |
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Verwaltungskostenbeitrag, geschätzt |
69,15 € |
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Ausgleich Unterdeckung 2014 – 2016, |
4,96 € |
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gebührenfähiger Aufwand |
4.854,36 € |
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Summe aller Gebühreneinheiten |
428 |
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Gebührensatz je Gebühreneinheit |
11,34 € |
Insoweit
könnte die Gebühr je Gebühreneinheit um 0,14 EUR von bisher 11,20 EUR auf dann
11,34 EUR je Gebühreneinheit erhöht werden. Für Hausgrundstücke mit einer
Grundstücksfläche von weniger als 5.000 m², bei denen satzungsgemäß 1,0
Gebühreneinheiten in Ansatz zu bringen sind, würde sich mithin aus der
Gebührenanpassung eine Mehrbelastung von 0,14 EUR/Jahr ergeben.
Anlagenverzeichnis:
Entwurf
der 2. Änderungssatzung zur Satzung vom 14.12.2010 über die Erhebung von
Benutzungsgebühren zur Deckung der Unterhaltungskosten der Gewässer in der
Gemeinde Fahren.
Beschlussvorschlag:
Der
Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, folgende Beschlüsse zu
fassen:
a) Die Gemeindevertretung stimmt der ihr mit
der Verwaltungsvorlage vom 31.08.2017 vorgelegten Gebührenkalkulation für die
Gewässerunterhaltung in der Gemeinde Fahren mit den darin enthaltenen
Festsetzungen und Ermessensentscheidungen zu.
b) Die Gemeindevertretung beschließt die 2.
Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren zur
Deckung der Unterhaltungskosten der Gewässer in der Gemeinde Fahren gemäß
Entwurf (Anlage), wonach die Gewässerunterhaltungsgebühr auf jährlich 11,34 EUR
je Gebühreneinheit festgesetzt wird.