Sachverhalt:
Die
Gemeindeabstimmungsleitung erstattet unter Hinweis auf § 63 Abs. 2 Satz 1 GKWO
wie folgt Bericht:
Der
Gemeindeabstimmungsausschuss hat nach § 10 Abs. 3 GKAVO in Verbindung mit § 63
Abs. 2 GKWO die Aufgabe, das endgültige Abstimmungsergebnis festzustellen.
Er ist berechtigt,
rechnerische Feststellungen des Abstimmungsvorstands und fehlerhafte
Zuordnungen gültig abgegebener Stimmen zu berichtigen sowie über die Gültigkeit
abgegebener Stimmen abweichend zu beschließen.
Die Mitglieder des
Gemeindeabstimmungsausschusses wurden ordnungsgemäß geladen (vgl. Einladung vom
29.08.2017). Ort, Zeit und Gegenstand der Sitzung sind ordnungsgemäß in der
Zeitung „Probsteier Herold“ vom 01.09.2017
bekannt gemacht worden. Es wurde in der Bekanntmachung darauf hingewiesen, dass
die Sitzung öffentlich ist und nach § 2 Abs. 2 Satz 2 GKWO jede Person Zutritt
zu der Sitzung hat.
Die durch Bürgerentscheid
in der Gemeinde Ostseebad Laboe zur Abstimmung gestellte Frage lautete:
„Stimmen Sie für die Aufhebung der Entscheidung der Gemeindevertretung
zur Schließung der Meerwasserschwimmhalle (MWSH) und damit für den
Weiterbetrieb der MWSH Laboe?“
Diese Frage konnte nur mit
„JA“ oder „NEIN“ beantwortet werden.
Bei einem Bürgerentscheid
ist die gestellte Frage nach § 16 g Abs. 7 Satz 1 GO in dem Sinne entschieden,
wenn sie von der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beantwortet wurde,
sofern diese Mehrheit in Gemeinden bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern
mindestens 20 % der Stimmberechtigten beträgt. Bei Stimmengleichheit gilt die
Frage nach § 16 g Abs. 7 Satz 2 GO Frage als mit Nein beantwortet.
Die nach § 63 Abs. 1 GKWO
vorgenommene summarische Prüfung der Abstimmungsniederschriften durch den
stellvertretenden Gemeindeabstimmungsleiter hat keinen Zweifel an der
Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit ergeben.
Abstimmungsbeteiligung
Von den Abstimmungsvorständen ermittelte Abstimmungsergebnisse (§ 16 g
Abs. 7 GO)
Das erforderliche Quorum
nach § 16 g Abs. 7 Satz 1 GO von 20% der Abstimmungsberechtigten (867 JA -Stimmen)
wurde damit erreicht.
Die zur Abstimmung
gestellte Frage wurde daher wie folgt beantwortet:
„Stimmen Sie für die Aufhebung der Entscheidung der Gemeindevertretung
zur Schließung der Meerwasserschwimmhalle (MWSH) und damit für den Weiterbetrieb
der MWSH Laboe?“
Ja |
|
Nein |
Dem Gemeindeabstimmungsausschuss werden die Abstimmungsniederschriften im Rahmen seiner Sitzung am 28.09.2017 zur Einsichtnahme vorgelegt.
Anlagenverzeichnis:
¾ Zusammenstellung des endgültigen Ergebnisses des Bürgerentscheids vom 24.09.2017
Beschlussvorschlag:
Der Gemeindeabstimmungsausschuss stellt das Ergebnis des Bürgerentscheids vom 24.09.2017 gemäß Anlage zur Verwaltungsvorlage LABOE/BV/155/2017 fest.