Betreff
Abgabenkalkulationen; Marktbenutzungsgebühren
Vorlage
SCHÖN/BV/191/2017
Aktenzeichen
III.5
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Schönberg erhebt Marktbenutzungsgebühren auf der Grundlage der Gebührensatzung vom 12.02.2010 (in der Fassung der I. Nachtragssatzung vom 10.12.2014). Satzungsgemäß beträgt danach der Gebührensatz je in Anspruch genommenem Quadratmeter und Tag

 

a)     bei Wochenmärkten        0,60 EUR

b)     bei Jahrmärkten               0,60 EUR.

 

Für den Kalkulationszeitraum 2018 bis 2020 war nunmehr die Gebührenbedarfsberechnung zu aktualisieren. In diesem Zusammenhang ist zugleich auch eine Nachkalkulation für den Erhebungszeitraum 2014 – 2016 vorgenommen worden. Danach wies die kostenrechnende Einrichtung „Märkte“ in den Jahren 2014 und 2015 eine Überdeckung von jahresdurchschnittlich 2.140,45 EUR auf. Dabei ist aber zu beachten, dass die anteiligen Abfallentsorgungs- und Reinigungskosten (jahresdurchschnittlich 2.066,60 EUR) kameralistisch nicht buchungswirksam (gewesen) sind. Insoweit belief sich die Überdeckung 2014/2015 letztlich also nur auf 73,85 EUR/Jahr. 2016 entstand dann noch eine geringfügige Unterdeckung i.H.v. 28,24 EUR, so dass per Saldo aus dem Erhebungszeitraum 2014 – 2016 eine Überdeckung von insgesamt 119,46 EUR zu berücksichtigen war (73,85 EUR + 73,85 EUR ./. 28,24 EUR). Diese Überdeckung wird nunmehr bei der Ermittlung des Gebührenbedarfs für die Kalkulationsperiode 2018 – 2020 mit je einem Drittel pro Jahr = 39,82 EUR in Abzug gebracht (und zwar entfallend mit 33,11 EUR beim Kostenträger Wochenmarkt und mit 6,71 EUR beim Kostenträger Jahrmarkt).

 

Die Gebührenbedarfsberechnung für die Jahre 2018 bis 2020 ist dieser Verwaltungsvorlage beigefügt. Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass sich der kalkulierte kostendeckende Gebührensatz je in Anspruch genommenem Quadratmeter und Tag in den Jahren 2018 bis 2020 nach wie vor

 

a)     bei Wochenmärkten auf                          0,60 EUR und

b)     bei Jahrmärkten auf                                 0,60 EUR

 

beläuft. Mithin besteht in dieser Hinsicht z. Zt. also kein Bedarf für eine satzungsrechtliche Anpassung.


Anlagenverzeichnis:

 

Gebührenkalkulation für die öffentliche Einrichtung Märkte für die Jahre 2018 – 2020


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die ihr vorgelegte Gebührenkalkulation vom 29.08.2017 für die Märkte in der Gemeinde Schönberg mit den darin enthaltenen Festsetzungen und Ermessensentscheidungen zur Kenntnis zu nehmen.