Betreff
Richtlinien über die Verleihung des Bürgerpreises der Gemeinde Schönberg
Vorlage
SCHÖN/BV/190/2017
Aktenzeichen
AG
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hatte nach Vorberatung im Sozialausschuss beschlossen, statt des Umweltschutzpreises einen Bürgerpreis einzuführen, der im Wechsel mit dem Kulturpreis alle zwei Jahre anlässlich des Neujahrsempfangs vergeben werden soll.

 

Bisher vergibt die Gemeinde jährlich im Wechsel einen Kulturpreis und einen Umweltschutzpreis. In der jüngsten Vergangenheit kam es bereits zwei Mal vor, dass kein Preisträger für einen Umweltschutzpreis gefunden werden konnte. Dies war der Hintergrund dafür, dass neben der Verleihung des Kulturpreises über die Einführung eines Bürgerpreises, mit dem herausragende Leistungen für das Allgemeinwohl gewürdigt werden sollen, beraten und beschlossen wurde.

 

In der Anlage übersende ich Ihnen einen Entwurf für entsprechende Richtlinien über die Verleihung des Bürgerpreises der Gemeinde Schönberg.


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf für „Richtlinien über die Verleihung des Bürgerpreises der Gemeinde Schönberg“


Beschlussvorschlag:           Der Sozialausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Richtlinien über die Verleihung des Bürgerpreises der Gemeinde Schönberg gemäß Entwurf zu beschließen.