Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Probsteierhagen hat
auf ihrer Sitzung am 18.11.2014 (PROBS/GV/04/2014) für den Kalkulationszeitraum
01.01.2015 – 31.12.2017 eine Regenwassergebühr in Höhe von 0,52 €/m²
beschlossen.
Der Kalkulationszeitraum endet somit zum
31.12.2017.
Beigefügt wird die Gebührenkalkulation für
den Kalkulationszeitraum 01.01.2018 – 31.12.2020 vorgelegt. Nach dieser
Kalkulation ergibt sich eine kostendeckende Regenwassergebühr von 0,67 €/m².
Zur Kalkulation noch folgende Erläuterungen:
Zur Umsetzung der Vorgaben aus der Selbstüberwachungsverordnung (SüVo) hat die Gemeinde für den Abschnitt 3 bis 6 die Fortführung des Kanalkatasters in 2017 in Auftrag gegeben. An Ingenieursleistungen und für das Filmen und Spülen der Leitungen sind im Haushaltsjahr 2017 bisher rund 160.000 € aufgewendet worden.
Um diese Aufwendungen ist das Anlagenverzeichnis bereits erhöht worden.
Eine erste Auswertung der Filmaufnahmen lässt einen enormen Sanierungsbedarf vermuten. Für den Kalkulationszeitraum 2018 – 2020 wurden - mangels Vorliegen weiterer Erkenntnisse- zunächst Sanierungsaufwendungen von 1 Mio € berücksichtigt. Diese Investitionen führen zu einer deutlichen Erhöhung der kalkulatorischen Kosten, aber auch der Straßenentwässerungsanteile, da 50 % dieser Kosten der Straßenentwässerung zugerechnet werden. Dieser Anteil kann nicht über die Regenwassergebühr refinanziert werden, sondern ist von der Gemeinde zu tragen.
Das zu verzinsende Eigenkapital der Gemeinde Probsteierhagen
beläuft sich in 2018 auf rund 2.033.000 €. Dieses Kapital ist vollständig durch
Darlehen fremdfinanziert bzw. muss noch durch Darlehen finanziert werden. Der
gewichtete Durchschnittszinssatz für diese Fremdfinanzierung beträgt
voraussichtlich 2,19 %.
Die Gebührenkalkulation für den
Kalkulationszeitraum 2018 – 2020 sieht nunmehr eine Absenkung des
kalkulatorischen Zinssatzes von 3 % auf 2,19 % vor.
Beschlussvorschlag für den Finanz- und
Lenkungsausschuss:
Der Finanz- und Lenkungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung für den Kalkulationszeitraum 01.01.2018 – 31.12.2020 die beigefügte Gebührenkalkulation mit einer Benutzungsgebühr von 0,67 €/m² zu beschließen.
Gleichzeitig behält sich die Gemeindevertretung vor ggf. den Kalkulationszeitraum zu verkürzen, sollten sich im Zeitraum 01.01.2018 – 31.12.2020 erhebliche Veränderungen in den Kalkulationsgrundlagen ergeben.
Der beigefügten Satzung zur 3. Änderung der
Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung
der Gemeinde Probsteierhagen (Benutzungsgebührensatzung) wird zugestimmt.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Die Gemeindevertretung beschließt für den Kalkulationszeitraum 01.01.2018 – 31.12.2020 die beigefügte Gebührenkalkulation mit einer Benutzungsgebühr von 0,67 €/m².
Gleichzeitig behält sich die Gemeindevertretung vor ggf. den Kalkulationszeitraum zu verkürzen, sollten sich im Zeitraum 01.01.2018 – 31.12.2020 erhebliche Veränderungen in den Kalkulationsgrundlagen ergeben.
Der beigefügten Satzung zur 3. Änderung der
Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung
der Gemeinde Probsteierhagen (Benutzungsgebührensatzung) wird zugestimmt.