Betreff
Beratung und Beschlussfassung der Satzung zur 4. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Prasdorf (Benutzungsgebührensatzung)
Vorlage
PRASD/BV/009/2017
Aktenzeichen
II.700.01.14
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung Prasdorf hat auf ihrer Sitzung am 11.12.2014 (PRASD/GV/04/2014) für den Kalkulationszeitraum 01.01.2015 – 31.12.2017 eine Regenwassergebühr in Höhe von 0,50 €/m² beschlossen.

Der Kalkulationszeitraum endet somit zum 31.12.2017.

 

Beigefügt wird die Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum 01.01.2018 – 31.12.2020 vorgelegt. Nach dieser Kalkulation ergibt sich eine kostendeckende Regenwassergebühr von 0,40 €/m².

 

Zur Kalkulation noch folgende Erläuterungen:

 

Neben den Abschreibungen ist das Anlagekapital gem. § 11 Abs. 1 Nr. 2 Gemeindehaushaltsverordnung –Kameral angemessen zu verzinsen.

Bislang wurde ein kalkulatorischer Zinssatz von 4 % in Ansatz gebracht. Aufgrund des derzeitigen Zinsniveaus ist der Zinssatz in dieser Höhe nicht mehr angemessen.

 

Das zu verzinsende Eigenkapital der Gemeinde Prasdorf beläuft sich in 2018 auf rund 287.500 €. Dieses Kapital ist vollständig durch Darlehen fremdfinanziert. Der gewichtete Durchschnittszinssatz für diese Fremdfinanzierung beträgt 3,22 %.

 

Die Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum 2018 – 2020 sieht nunmehr eine Absenkung des kalkulatorischen Zinssatzes auf 3,22 % vor.

Der Ansatz für Abschreibungen reduziert sich ebenfalls, da die Kosten, die seinerzeit für die Flächenberechnung und das Erstellen des Anlagennachweises durch die Fa. Comuna entstanden sind, abgeschrieben sind.

Letztlich sind auch die Verlustvorträge aus Vorjahren nahezu vollständig ausgeglichen worden.

 

Im Ergebnis führen diese Umstände zu einer deutlichen Reduzierung der Regenwassergebühr ab 2018.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt für den Kalkulationszeitraum 01.01.2018 – 31.12.2020 die beigefügte Gebührenkalkulation mit einer Benutzungsgebühr von 0,40 €/m².

 

Der beigefügten Satzung zur 4. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Prasdorf (Benutzungsgebührensatzung) wird zugestimmt.