Sachverhalt:
Die Gemeinde Krummbek hat durch das
Ingenieurbüro Hauck ein Abwasserbeseitigungskonzept erstellen lassen. Die
wasserrechtliche Genehmigung hat der Kreis Plön als Untere Wasserbehörde mit
Verfügung vom 24.04.2017 erteilt.
Auf Grundlage des vorliegenden
Abwasserbeseitigungskonzeptes beabsichtigt die Gemeinde Krummbek die
Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht für die dezentral entwässerten
Grundstücke auf die jeweiligen Nutzungsberechtigten der betroffenen
Grundstücke.
Hierzu ist zwingend eine Änderung der
allgemeinen Abwassersatzung der Gemeinde Krummbek erforderlich. Nach erfolgter
Beschlusslage durch die Gemeindevertretung ist eine Genehmigung der Satzung
durch die Untere Wasserbehörde zu beantragen (vgl. Auflagen Nr. 4.1.4 und 4.1.5
der zitierten wasserrechtlichen Genehmigung).
Die beigefügte Neufassung einer allgemeinen
Abwasserbeseitigungssatzung ist nach Rücksprache und Empfehlung der Unteren
Wasserbehörde erstellt worden. Es handelt sich hierbei um eine fachlich
geprüfte Mustersatzung, deren Genehmigungsfähigkeit gegeben ist.