Betreff
Einteilung der Wahlkreise in der Gemeinde Schönberg für die Gemeinde- und Kreiswahl am 06.05.2018
Vorlage
SCHÖN/BV/165/2017
Aktenzeichen
III / KomWahl 2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Landesregierung hat aufgrund des § 1 Abs. 2 GKWG durch Beschluss vom 21.03.2017 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein, Seite 186) als Wahltag für die Wahl der Gemeinde- und Kreisvertretungen (Kommunalwahl)

 

Sonntag, den 06.05.2018

 

bestimmt.

 

Rechtsgrundlage für die Durchführung der Kommunalwahl sind das Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) sowie die Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO).

 

Die Wahl wird durch die Wahlorgane in Zusammenarbeit mit der Verwaltung organisiert und durchgeführt. Nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 GKWG sind Wahlorgane für die Gemeinde der Gemeindewahlausschuss und die Gemeindewahlleiterin oder der Gemeindewahlleiter.

 

Als erste Aufgabe muss der Gemeindewahlausschuss das Wahlgebiet in Wahlkreise einteilen (§ 15 Abs. 1 GKWG).

 

Die Anzahl der in der Gemeinde zu bildenden Wahlkreise ergibt sich in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl aus § 9 GKWG.

 

Auf der Basis der vom Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein nach dem Stand vom 31. Dezember des dritten Jahres vor der Wahl fortgeschriebenen Bevölkerungszahl (31.12.2015) ergibt sich nach § 7 Abs. 3 GKWG die Anzahl

 

  1. der unmittelbaren Vertreter/innen und Listenvertreter/innen (§ 8 GKWG)

 

  1. der zu bildenden Wahlkreise (§ 9 GKWG).

 

Danach ist festzustellen, dass die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönberg ab der kommenden Wahlperiode auch weiterhin 19 Mitglieder umfassen wird. Die Gemeinde Schönberg (Wahlgebiet) bildet für die Kommunalwahl 2018 unverändert 5 Wahlkreise. Zu wählen sind 10 unmittelbare Bewerber/innen, und zwar jeweils 2 in jedem der 5 Wahlkreise, sowie 9 Listenbewerber/innen.

 

Hintergrund für diese Tatsache ist die nach Maßgabe des Zensus 2011 fortgeschriebene Einwohnerzahl der Gemeinde Schönberg. Nach den Daten des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein beträgt die Zahl der Einwohner per 31.12.2015 insgesamt 6.208. Die Daten der Meldebehörde weisen dagegen eine Zahl der Einwohner zum genannten Stichtag von 6.214 auf, so dass nahezu Deckungsgleichheit besteht. Maßgeblich für die Anzahl der Wahlkreise ist nach dem eindeutigen Wortlaut der Bestimmung jedoch die vom Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein zu Grunde gelegte Zahl der Einwohner.

 

Für die Gemeinde Schönberg ist durch den jeweiligen Gemeindewahlausschuss die Einteilung des Wahlgebietes in 5 Wahlkreise vorzunehmen. Bei dieser Einteilung ist § 15 Abs. 2 GKWG zu beachten.

 

Die Wahlkreise sind so zu begrenzen, dass sie möglichst gleiche Bevölkerungszahlen aufweisen. Die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises darf nicht mehr als 20 % von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise im Wahlgebiet abweichen. Grundlage ist die vom Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein fortgeschriebene Bevölkerungszahl nach dem Stand vom 31. Dezember des dritten Jahres vor der Wahl.

 

Für die Gemeinde Schönberg ergeben sich auf der Grundlage der Daten der Statistikbehörde auf den 31.12.2015 folgende Beschränkungen:

 

 

Auch wenn die Anzahl der zu bildenden Wahlkreise unverändert 5 beträgt, ist eine – zumindest geringfügig veränderte – Abgrenzung der Wahlkreise aus Anlass der Kommunalwahl 2018 erforderlich geworden.

 

Die Ursache hierfür ist die Tatsache, dass der bisherige Wahlkreis 1 „Schönberg-Mitte“ mit seiner bisherigen Abgrenzung die zulässige Größe überschreitet. Diese darf maximal 1.491 Einwohner betragen (vgl. oben). Als Folge der erfreulichen Zuzüge in das Neubaugebiet Strandstraße (Feldstraße, Graskamp, Hafergang, Hartigskuhle, Kethelshufe und Kirchkamp) leben innerhalb des bisherigen Wahlkreises 1 zum Stichtag 1.621 Einwohner. Dies sind 130 mehr als § 15 Abs. 2 Satz 2 GKWG es zulässt.

 

In der Anlage befindet sich ein Vorschlag für eine neue Einteilung des Wahlgebietes. Dieser Vorschlag wurde auf der Grundlage des „geringstmöglichen Eingriffs“ entwickelt.

 

Die vorstehend bezeichneten Straßen des Neubaugebietes Strandstraße verbleiben insgesamt beim Wahlkreis 1 „Schönberg-Mitte“, sind nun allerdings stärker bevölkert.

 

Quasi als Ausgleich für diesen Zuwachs an Einwohnern wurden die Straßen

 

¾     Am Hang

 

¾     Damm

 

¾     Niederstraße

 

dem Wahlkreis 4 „Schönberg-Südwest“ zugeordnet.

 

Andere Abgrenzungen sind möglich, wurden aber bisher nicht vorgetragen. Der nunmehr unterbreitete Vorschlag für die Abgrenzungen der Wahlkreise wurde bereits mit Schreiben vom 20.09.2016 an die seinerzeit amtierende stellvertretende Bürgermeisterin übersandt. Diese hat den Vorschlag an die in der Gemeindevertretung vertretenen Parteien und Wählergruppen zur Diskussion und zur Unterbreitung von Änderungswünschen weitergeleitet.


Anlagenverzeichnis:

 

¾     Ermittlung der Anzahl der zu wählenden Vertreter/innen und der zu bildenden Wahlkreise

 

¾     Berechnungsgrundlagen für die Ermittlung der Anzahl der zu wählenden Vertreter/innen und der zu bildenden Wahlkreise

 

¾     Vorschlag zur Einteilung der Wahlkreise in der Gemeinde Schönberg


Beschlussvorschlag:

 

1.    Die Gemeinde Schönberg wird in 5 Wahlkreise eingeteilt. Die Wahlkreise 1 bis 5 der Gemeinde Schönberg werden gemäß Anlage zur Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/165/2017 gebildet und erhalten die in der Anlage genannten Bezeichnungen.

 

2.    Die Einteilung der Wahlkreise ist gemäß § 6 Abs. 3 GKWO bekannt zu machen.