Betreff
Jahresrechnung 2016 der Gemeinde Ostseebad Laboe
Vorlage
LABOE/BV/130/2017
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Jahresrechnung 2016 der Gemeinde Ostseebad Laboe ist den Mitgliedern des Finanz- und Wirtschaftsausschusses sowie den übrigen Mitgliedern der Gemeindevertretung bereits mit Schreiben vom 19.04.2017 überreicht worden. Nach dieser Jahresrechnung, die nunmehr zur Beratung und Genehmigung ansteht, belief sich im Jahr 2016 das endgültige Anordnungssoll der Einnahmen und Ausgaben

 

a)  im Verwaltungshaushalt auf                                   6.889.179,98 EUR

b)  im Vermögenshaushalt auf                                                1.216.782,59 EUR.

 

Erfreulicherweise kann festgestellt werden, dass sich auch 2016 der Haushaltsausgleich herbeiführen ließ und der Verwaltungshaushalt dabei sogar einen freien Finanzspielraum in Höhe von 75.178,95 EUR erwirtschaftete. Vor diesem Hintergrund – und auch angesichts eines günstigeren Verlaufs des Vermögenshaushaltes – fiel zudem der Kreditbedarf, der aus dem Etat des Jahres 2016 resultiert, um 165.200,00 EUR geringer aus, als dies nach den ursprünglichen Festsetzungen per Haushaltssatzung zu erwarten war (575.000,00 EUR statt 740.200,00 EUR).

 

Zunächst ein Blick auf den Ablauf des Verwaltungshaushaltes :

 

Gegenüber der Haushaltsplanung weist die Jahresrechnung im Verwaltungshaushalt eine Abschlussverbesserung um 100.823,32 EUR auf. Dies belegt die Tatsache, dass Grundstücksveräußerungserlöse, die ursprünglich in einem Umfang von 28.000,00 EUR zur Stützung des Verwaltungshaushaltes herangezogen werden sollten, für diesen Zweck dann doch nicht eingesetzt werden mussten (vgl. Haushaltsstelle [ HHST ] 9100.28000, Seite 96 der Jahresrechnung, bzw. HHST 9100.90000, Seite 128). Stattdessen konnten noch 72.823,32 EUR mehr dem Vermögenshaushalt zugeführt werden, als dies anfangs geplant war (siehe HHST 9100.86000, Seite 97, bzw. HHST 9100.30000, Seite 128).

 

Zwar waren 2016 im Verwaltungshaushalt auch einige planverschlechternde Faktoren zu verzeichnen, wie z.B. der Reparaturbedarf an der Drehleiter der Feuerwehr (vgl. HHST 1300.55000), höhere Beihilfeverpflichtungen (siehe HHST 0000.45000), verminderte Konzessionsabgabenerträge (saldiert ./. 17.781,20 EUR) oder die um 8.823,00 EUR geringer ausgefallenen Einkommensteueranteile der Gemeinde. Die Summe der Abschlussverbesserungen überwog allerdings deutlich. In diesem Zusammenhang seien beispielhaft genannt die Mehreinnahmen bei den örtlichen Aufwandsteuern und der Gewerbesteuer (saldiert + 44.262,87 EUR), höhere Erträge aus Parkgebühren (+ 28.554,53 EUR), die Einsparungen bei den Kosten der Kindertagesbetreuung (saldiert ./. 22.177,10 EUR), die niedrigeren Unterhaltungsaufwendungen (über den Gesamthaushalt ./. 20.020,78 EUR), die geringer entstandenen Schulkostenbeiträge (./. 20.882,05 EUR), Zinsersparnisse (./. 4.537,66 EUR) sowie weitere – mehr oder minder große – Einsparungen bei einer Vielzahl von Haushaltsstellen und Deckungskreisen (insbesondere im Bereich des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes).

 

Im Detail lassen sich zum Ablauf des Verwaltungshaushaltes noch folgende Feststellungen treffen:

 

I.   Die Steuern und Finanzzuweisungen (Einnahme-Hauptgruppe 0) übertrafen mit einem Gesamtbetrag von 5.446.125,29 EUR um 38.725,29 EUR die ursprünglichen Planannahmen. Hierfür maßgeblich waren im Wesentlichen die zuvor bereits angesprochenen Mehreinnahmen aus den örtlichen Aufwandsteuern und der Gewerbesteuer, denen ergebnisverschlechternd lediglich die etwas geringer ausgefallenen Erträge aus den Einkommensteueranteilen und der Grundsteuer gegenüber standen (vgl. hierzu im Einzelnen auch Seite 92 / 93 der Jahresrechnung).

 

II.  Die Summe der Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb (Hauptgruppe 1) belief sich auf 884.385,96 EUR – und lag damit ebenfalls über der Planvorgabe, und zwar um 24.385,96 EUR. Letztlich kann dies auf die Mehreinnahmen aus den Parkgebühren zurückgeführt werden (Seite 69); Denn die übrigen Mehr- oder Mindereinnahmen aus Verwaltung und Betrieb gleichen sich betragsmäßig per Saldo nahezu aus.

 

III. Die sonstigen Finanzeinnahmen (Hauptgruppe 2) sind 2016 in einem Gesamtumfang von 558.668,73 EUR erzielt worden – und blieben damit um 16.831,27 EUR hinter den Planansätzen zurück. Ursächlich hierfür war einerseits der bereits angesprochene Minderertrag aus den Konzessionsabgaben (Seite 82 / 83) und die entbehrlich gewordene Zuführung vom Vermögenshaushalt (./. 28.000,00 EUR bei HHST 9100.28000, Seite 96). In gewissem Umfang kompensierte sich dies innerhalb der Einnahme-Hauptgruppe 2 durch höhere „Abschreibungserlöse“ (HHST 9100.27000, Seite 96) und vermehrte Einnahmen aus der Auflösung von Zuschüssen – insbesondere bei HHST 2100.27000 (Seite 27) und 6300.27000 (Seite 62).

 

IV. Personalaufwendungen fielen 2016 in Höhe von 561.849,30 EUR an; sie lagen damit um exakt 27.949,30 EUR über dem Gesamtvolumen, das unter der Hauptgruppe 4 bereitgestellt worden war. Der Mehrbedarf resultierte im Wesentlichen aus Beihilfezahlungen (HHST 0000.45000, Seite 3) aufgrund der Abrechnung der VAK-Beihilfestelle für 2015 und entsprechender Anpassung der Vorauszahlungen. Im Übrigen ist z.B. auch eine Planüberschreitung bei den Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten zu verzeichnen (+ 4.984,71 EUR, Seite 2).

 

V. Beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand (hierzu gehören in der Hauptgruppe 5/6 z.B. die Unterhaltungskosten, der Aufwand für Geräte und Ausstattung, die Bewirtschaftungskosten, Mieten und Pachten, Planungskosten, die Aufwendungen für Fahrzeuge, Geschäftsausgaben, Post- und Fernmeldegebühren, Kostenerstattungen an den Bauhof und dergl.) ist im Plan-Ablauf-Vergleich eine saldierte Ergebnisverbesserung um 8.689,71 EUR zu verzeichnen (bei Gesamtausgaben von 1.942.910,29 EUR). Insoweit konnten der Mehrbedarf bei einzelnen Haushaltsstellen (so z.B. für die Reparatur der Drehleiter der Feuerwehr, bei der Bewirtschaftung der Parkscheinautomaten oder auch bei den – ergebnisneutralen – Abschreibungen und Zuschussauflösungen) durch anderweitige Einsparungen mehr als kompensiert werden.

 

VI.        Die gezahlten Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke (Hauptgruppe 7) blieben bei einer Gesamtsumme von 1.330.786,30 EUR um 38.713,70 EUR hinter den Planvorgaben zurück. Ursächlich hierfür waren vor allem die eingangs schon angesprochenen Einsparungen bei den Kosten der Kindertagesbetreuung (vgl. Unterabschnitt 4601, Seite 44).

 

VII.Die sonstigen Finanzausgaben, die unter den Haushaltsstellen der Hauptgruppe 8 mit einem Gesamtbetrag von 3.053.634,09 EUR verbucht wurden, überstiegen dagegen beim Jahresabschluss den hierfür im Haushaltsplan bereitgestellten Gesamtbetrag, und zwar um 65.734,09 EUR. Dies liegt im Wesentlichen daran, dass die Zuführung zum Vermögenshaushalt angesichts des günstigen Verlaufs des Verwaltungshaushaltes letztlich höher ausfiel, als dies ursprünglich anzunehmen war (siehe hierzu auch die Ausführungen im weiteren Verlauf dieser Seite). Andererseits waren aber auch Einsparungen z.B. bei den Zinsaufwendungen zu verzeichnen (./. 4.537,66 EUR).

 

Zusammengefasst stellen sich damit im Plan-Ablauf-Vergleich die großen Einnahme- und Ausgabeblöcke, d.h. die Hauptgruppen (HGr.) 0 bis 2 bzw. 4 bis 8, wie folgt dar:

 

Einnahmen

Planansatz

Ergebnis

 

a) Steuern, allgemeine Zuweisungen (HGr. 0)

 

5.407.400,00 EUR

 

5.446.125,29 EUR

b) Einnahmen aus Verwaltung / Betrieb (HGr. 1)

860.000,00 EUR

884.385,96 EUR

c) Sonstige Finanzeinnahmen (HGr. 2)

575.500,00 EUR

558.668,73 EUR

 

    Summe

 

6.842.900,00 EUR

 

6.889.179,98 EUR

 

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Ausgaben

 

Planansatz

 

Ergebnis

 

a) Personalausgaben (HGr. 4)

 

533.900,00 EUR

 

561.849,30 EUR

b) Sächlicher Verwaltungs- und Betriebs-

     aufwand (HGr. 5/6)

1.951.600,00 EUR

1.942.910,29 EUR

c) Zuweisungen und Zuschüsse (HGr. 7)

1.369.500,00 EUR

1.330.786,30 EUR

d) Sonstige Finanzausgaben (HGr. 8)

2.987.900,00 EUR

3.053.634,09 EUR

 

    Summe

 

6.842.900,00 EUR

 

6.889.179,98 EUR

 

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Die vorstehende Tabelle verdeutlicht nochmals das ausgeglichene Jahresergebnis des Verwaltungshaushaltes. Die saldierten Abschlussverbesserungen im Verwaltungshaushalt ermöglichten es dabei, dem Vermögenshaushalt – wie bereits erwähnt – 72.823,32 EUR mehr zuzuführen, als dies ursprünglich geplant war (vgl. HHST 9100.86000, Seite 97, bzw. HHST 9100.30000, Seite 128 mit einem Betrag von jeweils 226.123,32 EUR). Die Aufwendungen für die Tilgung von Krediten beliefen sich dagegen auf 150.944,37 EUR. Vor diesem Hintergrund konnte 2016 mithin ein freier Finanzspielraum von 75.178,95 EUR erwirtschaftet werden.

 

Das Volumen des Vermögenshaushaltes belief sich 2016 auf 1.216.782,59 EUR und blieb damit um 46.617,41 EUR hinter der per Haushaltssatzung bereitgestellten Gesamtsumme zurück (1.263.400,00 EUR).

 

Die Investitionsschwerpunkte lagen 2016 beim Feuerlöschwesen (IST-Ausgaben: 49.405,55 EUR für Ausrüstung usw.), beim Straßen-, Wege- und Parkplatzbau (IST-Ausgaben: 65.108,25 EUR), bei den Sanierungs- und Umbauarbeiten im Freya-Frahm-Haus (IST-Ausgaben: 193.097,83 EUR) sowie bei der Sanierung des Stoschplatzes (IST-Ausgaben: 19.798,64 EUR).

 

Unter Berücksichtigung der Darlehenstilgungen (150.944,37 EUR), der Weiterleitung einer Sonderrücklagenentnahme in den Unterabschnitt 7600 (Freya-Frahm-Haus) sowie der 2016 neu eingebuchten Haushaltsausgabereste (siehe hierzu auch den nachfolgenden Absatz) ergibt sich das zuvor bereits bezifferte Gesamtvolumen des Vermögenshaushaltes von 1.216.782,59 EUR.

 

Für Maßnahmen, die erst 2017 durchgeführt bzw. finanziell abgewickelt werden können, wurden Haushaltsausgabereste neu gebildet bzw. weiter vorgetragen (im Wesentlichen für Vorhaben im Bereich der Feuerwehr, für die Sanierung kommunaler Gebäude und Anlagen sowie für Straßen- und Kanalsanierungsmaßnahmen). Die Auflistung aller in das Jahr 2017 übertragenen Haushaltsreste ist Blatt 7 der Jahresrechnung zu entnehmen; Deren Gesamtbetrag beläuft sich auf 1.069.969,16 EUR, wovon 331.748,96 EUR noch aus Vorjahresabschlüssen resultieren.

 

Die Summe der beim Jahresabschluss 2016 verbliebenen Kasseneinnahmereste belief sich auf 107.666,96 EUR. Eine vollständige Aufstellung beinhaltet Blatt 8 der Jahresrechnung.

 

Unter Berücksichtigung der Bewirtschaftungsgrundsätze, die durch § 4 der Haushaltssatzung und ggf. ergänzende Deckungsvermerke im Haushaltsplan vorgegeben worden sind, waren beim Jahresabschluss 2016 überplanmäßige Ausgaben gemäß § 82 der Gemeindeordnung (GO) in einem Gesamtumfang von 70.899,97 EUR zu verzeichnen (= 0,87 % des Haushaltsvolumens); Sie entstanden ausschließlich im Verwaltungshaushalt. Es sei insoweit auch auf die in der Jahresrechnung enthaltene Überschreitungsliste (Blatt 9) Bezug genommen. Die Genehmigung der überplanmäßigen Ausgaben durch die Gemeindevertretung ist – soweit betragsmäßig noch erforderlich – unter einem gesonderten Tagesordnungspunkt vorgesehen (vgl. Verwaltungsvorlage LABOE/BV/124/2017 vom 20.03.2017).

 

Darüber hinaus lässt sich zum vorliegenden Jahresabschluss 2015 noch folgendes berichten:

 

a)  Aus den Darlehen, die dem Gemeindehaushalt zuzurechnen sind, errechnet sich per 31.12.2016 ein Schuldenstand von 4.555.507,92 EUR. Die im Jahr 2016 noch zurück-gestellte Darlehensneuaufnahme i.H.v. 575.000,00 EUR ist in diesem Betrag nicht enthalten.

 

b)  Nach dem vorliegenden Jahresabschluss verfügt die Gemeinde per 31.12.2016 über einen Rücklagenbestand von 478.709,98 EUR, der nahezu ausschließlich auf eine Sonderrücklage nach § 19 (4) Nr. 12 der Gemeindehaushaltsverordnung entfällt (Freya-Frahm-Haus).

 

c)  Wie schon im Zuge der Haushaltsberatungen berichtet, wurden – entsprechend der haushaltsrechtlichen Vorgaben – im zurückliegenden Jahr die gemeindeeigenen Gebäude sowie das gemeindliche Infrastrukturvermögen (Straßen incl. Straßenbeleuchtung) bewertet und die jeweiligen Abschreibungen verbucht. Unter Berücksichtigung der 2016 entstandenen Abschreibungen i.H.v. 215.693,02 EUR ergaben sich folgende Restbuchwerte per 31.12.2016: a) Gebäude (incl. Außenanlagen) = 5.103.401,00 EUR, b) Infrastrukturvermögen = 1.681.448,78 EUR (davon Straßen = 1.353.653,70 EUR, Straßenbeleuchtung = 246.074,25 EUR, Parkplätze = 81.720,83 EUR)

 

d)  Spenden, über die nach § 76 Abs. 4 Satz 5 der Gemeindeordnung zu berichten ist, sind der Gemeinde Ostseebad Laboe im Jahr 2016 in Höhe von insgesamt 14.271,83 EUR zugeflossen. Den Mitgliedern der Gemeindevertretung wird hierzu noch eine gesonderte Auflistung zugehen.

 

 

Die Vorprüfung der Jahresrechnung 2016 durch Mitglieder des Finanz- und Wirtschaftsausschusses ist für den 04.05.2017 terminiert worden. Über das Ergebnis der Prüfung wird in der Sitzung berichtet.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Jahresrechnung 2016 der Gemeinde Ostseebad Laboe festzustellen.