Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 für das Gebiet "nördlich der Straße Bramhorst, westlich des Hochhauses Holm und südöstlich des Kapellenweg"
hier: Abwägung und erneuter Entwurfsbeschlusssowie Bestimmung zum eingeschränkten Beteiligungsverfahren
Vorlage
SCHÖN/BV/160/2017
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung Schönberg hat in der Sitzung am 25.02.2016 den Aufstellungsbeschluss zur 20. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 gefasst. Das Planverfahren wird nach § 13 a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung durchgeführt.

 

Das Plangebiet betrifft die ehemalige Gasstation am Hochhaus Holm. Nachdem die Gasstation  beseitigt wurde, sollen auf dieser Fläche sieben Wohnbaugrundstücke entstehen. In der Sitzung des Planungsausschusses am 29.11.2016 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes beschlossen und zur Offenlegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 27.12.2016 bis 03.02.2017. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 21.12.2016 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Es wird nun empfohlen, die Abwägung der während des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen, den anliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros entsprechend vorzunehmen. Da in der Abwägung empfohlen wird, zwei Planänderungen in der Planzeichnung und eine Änderung in der Begründung vorzunehmen, muss das Beteiligungsverfahren noch einmal wiederholt werden. Da die Planänderungen nicht die Grundzüge des Bebauungsplanes betreffen, kann das erneute Beteiligungsverfahren auf die Behörden und Privatpersonen beschränkt werden, die von den Änderungen betroffen sind. In diesem Fall sind dies der Kreis Plön und der Grundstückseigentümer. Die Fristen für die Beteiligung können verkürzt werden. Es wird empfohlen, den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes und der Begründung zu beschließen und zur erneuten eingeschränkten Beteiligung zu bestimmen. 


Anlagenverzeichnis:

 

1 Satz Abwägungsvorschläge

1 Planzeichnung

1 Begründung


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Planungsausschuss beschließt die Abwägung der während des Offenlegungsverfahrens eingegangenen Anregungen entsprechend den Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros.

 

  1. Der Planungsausschuss stimmt dem überarbeiteten Entwurf der 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 für das Gebiet „nördlich der Straße Bramhorst, westlich des Hochhauses Holm und südöstlich des Kapellenweg“ zu und bestimmt diesen zur erneuten eingeschränkten Beteiligung. Die überarbeitete Begründung wird gebilligt. Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme wird gemäß § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch auf 14 Tage verkürzt.