Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 A für das Gebiet "westlich der Straße Am Schierbek, nördlich der Straße Käptn`s Gang und südlich der Promenade, Hausnummern 19-24"
hier: Einstellung des Planverfahrens
Vorlage
SCHÖN/BV/157/2017
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Schönberg hat in der Sitzung der Gemeindevertretung am 26.07.2016 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 A gefasst. Das Ziel der Planung sollte u.a. die Förderung der touristischen Attraktivität des Ortsteils Schönberger Strand, die Schaffung von Gewerberäumen für Geschäfte, Gastronomie und Ferienwohnen, der Ausschluss einer autarken Wohnnutzung und die Vorhaltung der Erdgeschossflächen für touristische Nutzungen wie Gewerberäume oder gastronomische Betriebe sein.

 

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 A wurde aufgrund einer konkret vorliegenden Bauvoranfrage aufgestellt. Die Entscheidung über das Vorhaben wurde zunächst zurückgestellt. Eine im Rahmen der Erstellung des Ortsentwicklungs- und Tourismuskonzeptes vorgenommene Prüfung hat ergeben, dass die touristische und gewerbliche Entwicklung im Ortsteil Schönberger Strand im Bereich des neu geplanten sogenannten T-Konzeptes entlang der Straße Am Schierbek und quer dazu parallel zum Deich erfolgen soll. Die Zurückstellung wurde aus diesem Grunde zurückgenommen und das gemeindliche Einvernehmen zu dem Vorhaben erteilt.

 

Es wird nun empfohlen, dass Planverfahren einzustellen.


Anlagenverzeichnis:

 

Plangeltungsbereich

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung das Planverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 A für das Gebiet „westlich der Straße Am Schierbek, nördlich der Straße Käptn`s Gang und südlich der Promenade, Hausnummern 19.24“ einzustellen.

 

  1. Die Einstellung des Planverfahrens ist öffentlich bekannt zu machen. Dem Innenministerium und dem Kreis Plön ist jeweils eine Ausfertigung der Bekanntmachung zur Einstellung des Planverfahrens zu übersenden.