Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 50 für das Gebiet "Grundstücke Bahnhofstraße 2b, 2c, 4, 6, 8, 8a, 10, 12, 14, 16, 16a und 18 und Hans-Asmus-Schneekloth-Weg 1, 1a, 2, 3, 4, 4a, 6, 8 und 10"
hier: Einstellungdes Verfahrens
hier: Einstellungdes Verfahrens
Vorlage
SCHÖN/BV/155/2017
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Die Gemeinde Schönberg hat in der Sitzung der Gemeindevertretung am 30.10.2003 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 50 gefasst. Als Planungsziel sollte die vorhandene und neu geplante Bebauung bezüglich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung geprüft und überplant werden.
Insbesondere wurde die Planung aufgrund einer Bauvoranfrage für das Grundstück Hans-Asmus-Schneekloth-Weg 4a eingeleitet. Da jedoch Einigkeit mit dem Antragsteller über die geplante Bebauung erreicht werden konnte, wurde das Planverfahren nicht weiter fortgeführt.
Es wird nun empfohlen, dass Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 50 einzustellen.
Anlagenverzeichnis:
Plangeltungsbereich
Beschlussvorschlag:
- Der
Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung aus den vorgenannten
Gründen das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 50 für
das Gebiet „Grundstücke Bahnhofstraße 2b, 2c, 4, 6, 8, 8a, 10, 12, 14, 16,
16a und 18 und Hans-Asmus-Schneekloth-Weg 1, 1a, 2, 3, 4, 4a, 6, 8 und
10" einzustellen.
- Die Einstellung des Planverfahrens ist öffentlich bekannt zu machen. Dem Innenministerium und dem Kreis Plön ist jeweils eine Ausfertigung der Bekanntmachung zur Einstellung des Planverfahrens zu übersenden.