Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan 2017
Vorlage
WENDT/BV/022/2017
Aktenzeichen
II.910.02.20
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 der Gemeinde Wendtorf mit dem Nachtragshaushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 2.110.400 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 207.800 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt, weist Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 165.200 EUR aus. Diese sind im Vergleich zum Ursprungshaushalt um 141.200 EUR gestiegen.

 

Die Höhe der Hebesätze für die Realsteuern ändert sich mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 der Gemeinde Wendtorf nicht.

 

Die Gründe, die das Aufstellen eines Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2017 erfordern, sind ausführlich im Vorbericht des Nachtrages erläutert. Um Wiederholungen zu vermeiden wird an dieser Stelle auf den Vorbericht verwiesen.

 

Der Finanzausschuss hat sich bereits auf seiner Sitzung am 06.07.2017 mit dem Entwurf des Nachtragshaushaltes 2017 befasst. Die dortige Beschlusslage ist in dem vorliegenden Entwurf bereits berücksichtigt.

 

 


 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Nachtragshaushaltssatzung 2017 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf