Sachverhalt:
Im Entwurf wird die 1.
Nachtragshaushaltssatzung 2017 der Gemeinde Wendtorf mit dem
Nachtragshaushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen
und Ausgaben in Höhe von jeweils 2.110.400 € aus. Im Vermögenshaushalt sind
Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 207.800 EUR veranschlagt
worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und
Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.
Der investive Teil des Etats, d.h. der
Vermögenshaushalt, weist Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in
Höhe von 165.200 EUR aus. Diese sind im Vergleich zum Ursprungshaushalt um 141.200
EUR gestiegen.
Die Höhe der Hebesätze für die Realsteuern
ändert sich mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 der Gemeinde Wendtorf
nicht.
Die Gründe, die das Aufstellen eines
Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2017 erfordern, sind ausführlich im
Vorbericht des Nachtrages erläutert. Um Wiederholungen zu vermeiden wird an
dieser Stelle auf den Vorbericht verwiesen.
Der Finanzausschuss hat sich bereits auf
seiner Sitzung am 06.07.2017 mit dem Entwurf des Nachtragshaushaltes 2017
befasst. Die dortige Beschlusslage ist in dem vorliegenden Entwurf bereits
berücksichtigt.
Beschlussvorschlag für die
Gemeindevertretung:
Auf Empfehlung des Finanzausschusses
beschließt die Gemeindevertretung die Nachtragshaushaltssatzung 2017 mit dem
Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß
Entwurf