Sachverhalt:
Mit der vorgenommenen Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) ist in § 8 Abs. 3 die Einführung der Barrierefreiheit im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs gesetzlich festgeschrieben worden. Das PBefG folgt damit den europäischen Richtlinien zur Inklusion und beschreibt das Ziel, dass bis zum 1. Januar 2022 alle Bushaltestellen behindertengerecht und barrierefrei ausgebaut sein sollen.
Der Kreis Plön hat im letzten Jahr die Umbaumaßnahmen von Haltestellen mit 46,96% gefördert. Die Gemeinde Schönberg erhält für die Haltestellen Bahnhofstraße Fahrtrichtung Bahnhof und Kuhlenkamp/Bahnhofstraße Fahrtrichtung Fiefbergen die Kreiszuwendung. Die Haltestellen werden dieses Jahr barrierefrei umgebaut.
Auch in diesem Jahr werden wieder Fördermittel vom Kreis bereitgestellt. Die Anträge auf Förderung für den systemgerechten Umbau von Bushaltestellen sind bis zum 31.05.2017 zu stellen. Gemäß Beschluss sind die Haushaltsmittel in Höhe von 200.000,- € als Verpflichtungsermächtigung im Haushalt eingestellt worden.
Für folgende Bushaltestellen sind bereits die Kosten ermittelt und fachtechnisch geprüft worden.
Bushaltestelle |
Eingereichte |
Anerkannte |
11 Ostseestraße |
43.026,24
€ |
28.000,00
€ |
11 Ostseestraße |
54.859,00
€ |
37.500,00
€ |
17 Kuhlenkamp |
48.754,30
€ |
32.500,00
€ |
Gesamt
Kosten Brutto |
146.639,54
€ |
98.000,00
€ |
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt den Förderantrag für den systemgerechten Umbau von folgenden Bushaltestellen zu beantragen:
Ostseestraße, Fahrtrichtung
Strandstraße
Ostseestraße, Fahrtrichtung
Schule, Hühnerbek
Kuhlenkamp, Fahrtrichtung Fiefbergen