Betreff
Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze in der Einrichtung "Hort und Schülerbetreuung"
Vorlage
SV/BV/023/2017
Aktenzeichen
III.4-2112.24
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach den derzeit vorliegenden Anmeldungen für Hort und Schülerbetreuung wollen zum Schuljahresbeginn 2017/18 insgesamt 74 Kinder im Hort, 87 Kinder in der Frühbetreuung- und 88 Kinder in der Spätbetreuung der Schülerbetreuung betreut werden. Mit weiteren Anmeldungen ist bis zum Schuljahresbeginn zu rechnen.

 

Damit ist ein weiterer Bedarfsanstieg festzustellen, der in den vorhandenen Räumen und mit dem vorhandenen Personal nicht befriedigt werden kann.

 

Der Hort verfügt als Kindertagesstätte über eine Betriebsgenehmigung des Kreises Plön von zurzeit vier Gruppen à 15 Plätzen, also insgesamt 60 Betreuungsplätzen. Für das laufende Schuljahr konnten zusätzlich auf das Schuljahr befristet Ausnahmegenehmigungen für eine Überbelegung mit aktuell vier Plätzen beim Kreis Plön erreicht werden. Für die Anzahl von zurzeit 14 Kindern, die bei einer Anmeldezahl von 74 und 60 genehmigten Plätzen nicht untergebracht werden könnten, ist es nicht realistisch eine solche Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Es müsste eine weitere Hortgruppe eingerichtet werden, um alle angemeldeten Kinder zu versorgen. Hinzu käme eine Erhöhung der angebotenen Kapazität in der Ferienbetreuung von derzeit 45 auf 60 Plätze.

 

In dem für beide Teileinrichtungen genutzten Gebäude stehen für eine solche fünfte Hortgruppe die notwendigen Räumlichkeiten nicht zur Verfügung.

 

Eine Lösung dieses Problems ist nach Rücksprache mit dem Schulleiter Herrn Schettler und der Leiterin des Hortes und der Schülerbetreuung, Frau Thoring, vorbehaltlich der Zustimmung der Kindertagesstättenaufsicht des Kreises Plön, über die vorübergehende Auslagerung der Spätbetreuung der Schülerbetreuung in Räumlichkeiten der Grundschule (Pausenhalle und zwei anliegende Klassenräume) denkbar. Voraussetzung ist jedoch der Austausch einiger Einrichtungsgegenstände in den Klassenräumen, für den investiven Kosten entstehen.

 

Die Schaffung einer fünften Hortgruppe mit einer Öffnungszeit von 12:15-15:00 Uhr verursacht einen personellen Mehraufwand von gerundet 47 Wochenstunden für Fachkräfte mit der Qualifikation einer Erzieherin bzw. eines Erziehers und von 20,25 Wochenstunden für eine Fachkraft mit der Qualifikation einer sozialpädagogischen Assistentin bzw. eines sozialpädagogischen Assistenten. Um in der Einrichtung jederzeit die notwendige Vertretung sicherzustellen wäre sinnvoll, zwei Fachkräfte mit der Qualifikation einer Erzieherin bzw. eines Erziehers mit je 23,5 Wochenstunden und eine Fachkraft mit der Qualifikation einer sozialpädagogischen Assistentin bzw. eines sozialpädagogischen Assistenten mit 20,25 Wochenstunden einzustellen, da  eine Erzieherin bzw. ein Erzieher auch sozialpädagogischen Assistenten vertreten darf, sozialpädagogische Assistentin jedoch Erzieherinnen und Erzieher nicht.

 

Der Anstieg der Inanspruchnahme der Schülerbetreuung macht ebenfalls eine Personalaufstockung erforderlich. Da es sich bei diesem Einrichtungsteilen nicht um eine Kindertagesstätte im Sinne des Kindertagesstättengesetzes handelt, gibt es hierfür keine rechtlichen Vorgaben für eine Gruppengröße und einen Personalschlüssel. Um ein Mindestmaß an Qualität in der pädagogischen Betreuung zu gewährleisten, ist der Schulverband hier jedoch bisher von 25 Plätzen und 1,5 Betreuungskräften pro Gruppe ausgegangen. Dabei sollten die Betreuungskräfte nach Möglichkeit mindestens eine Qualifikation als sozialpädagogische Assistenten haben.

 

Auf dieser Grundlage wurde die anliegende Personalbedarfsberechnung erstellt, aus der sich der oben bereits geschilderte zusätzliche Bedarf ergibt.

 

Für die Umsetzung dieses Erweiterungskonzeptes, die Voraussetzung ist, um alle bisher gemeldeten Bedarfe zum Schuljahresbeginn 2017/18 zu befriedigen, entstehen folgende Kosten:

 

Kosten

Betrag

Personalkosten pro Schuljahr

80.400 €

Sachkosten pro Schuljahr

1500 €

Investiven Kosten im Schuljahr 2017/18

14.700 €

Insgesamt im Schuljahr 2017/18

96.600 €

 

Demgegenüber stehen folgende zusätzliche Einnahmen

 

Einnahmen

Betrag

Elternbeiträge Hort 14 x 100 € x 12 Mon.

16.800 €

Elternbeiträge Schülerbetreuung

 

Früh 13 x 30 € x 12 Mon.

4.680 €

Spät 7 x 30 € x 12 Mon.

2.520 €

Früh & Spät 3 x 40 € x 12 Monate

1.440 €

Kreiszuschuss

14.560 €

Insgesamt im Schuljahr 2017/18

40.000

 

Es verbleibt ein Trägereigenanteil von 56.600,00 €, der vom Schulverband zu finanzieren wäre, wovon rd. 23.600 € im Jahr 2017 und 33.000 €  im Jahr 2018 haushaltswirksam werden würden.

 

Vor dem Hintergrund der Erfahrungen des laufenden Schuljahres mit der geschilderten Überbelegung und der ohnehin vorhandenen räumlichen Enge, hat die Elternvertretung mit dem beigefügten Schreiben eindringlich um eine Situationsveränderung gebeten. Dies wird von der Schulleitung der Grundschule und der Hortleitung unterstützt (siehe Anlage). Seitens der Einrichtungsleitung wurde festgestellt, dass die räumliche und personelle Situation zu einer stark erhöhten Belastung des pädagogischen Teams und zu Abstrichen in der Qualität der pädagogischen Arbeit geführt hat.