Sachverhalt:
Im Haushaltsjahr 2016 sind – unter Berücksichtigung der Bewirtschaftungsgrundsätze nach den §§ 4 und 5 der Haushaltssatzung und der bestehenden Deckungskreise bzw. Deckungsvermerke – überplanmäßige Ausgaben gemäß § 82 der Gemeindeordnung (GO) wie folgt geleistet worden:
HHST |
Bezeichnung |
Höhe der Über- schreitung |
Erläuterung (soweit Überschreitung größer als 1.000,-- €) |
Deckung |
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Einsparungen
in den Deckungskreisen 81 (Unterhaltungs-kosten), 105 (Ein-richtungen für die
ges. Verwaltung), 109
(Schulkosten-beiträge) und 46 (Kindertages-betreuung) |
0000.40100 |
Aufwendungen für ehren-amtliche Tätigkeiten |
4.984,71
€ |
Abrechnung Sitzungsgelder |
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0000.45000 |
Beihilfen |
22.964,59 € |
Abrechnung der VAK-Beihilfestelle für 2015 und
VZ-Anpassung für 2016 |
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0200.65100 |
Geschäftsausgaben (Zentr. Verw.-Dienste) |
1.796,71
€ |
vor allem durch Stellen-ausschreibung
Servicekraft Parkraumbewirtschaftung |
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0200.66100 |
Beiträge an Verbände, Vereine und dergleichen |
164,27
€ |
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0200.67200 |
Erstattung für Leistungen der
Kreisbesoldungsstelle |
606,18
€ |
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1300.55000 |
Haltung
von Fahrzeugen (Feuerwehr) |
35.554,97 € |
Reparatur der Drehleiter |
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2100.52000 |
Geräte und Ausstattung (Grundschule) |
429,25
€ |
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Einsparungen bei HHST 2100.52100 |
2100.58000 |
Lehr-
und Lernmittel
(Grundschule) |
402,50
€ |
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5600.52000 |
Geräte und Ausstattung (Sportplatz) |
1.347,77
€ |
Anteilige Kostenerstattung an Gemeindebetrieb (BT
Bauhof) f. Ersatzteile |
Mehreinnahmen bei HHST 8800.15100 |
6800.54000 |
Bewirtschaftungskosten (öffentlicher Parkraum) |
2.599,23
€ |
Aktualisierung Tarifschilder und Konfiguration
bei Parkscheinautomaten |
Mehreinnahmen bei HHST 6800.11000 |
8600.71500 |
Verlustzuweisung an Gemeindebetrieb |
49,79
€ |
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Mehreinnahmen bei HHST 8800.14500 |
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Gesamtsumme
: |
70.899,97 € |
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Nach § 4 Satz 1 und 2 der Haushaltssatzung ist der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung erteilen kann, auf 5.500,00 EUR je Einzelfall festgesetzt worden. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in den betreffenden Fällen als erteilt.
Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen und nach Auswertung der Buchungsvorfälle, die bei den in der Überschreitungsliste aufgeführten Haushaltsstellen zu verzeichnen waren, bedürfen danach noch die überplanmäßigen Ausgaben bei den Haushaltsstellen 0000.45000 und 1300.55000 (in der vorstehenden Auflistung durch Fettdruck hervorgehoben) der Genehmigung durch die Gemeindevertretung; Diese Überschreitungsfälle, die letztlich Zahlungen an die Beihilfestelle der Versorgungsausgleichskasse S-H sowie die Reparaturkosten der Drehleiter betreffen, belaufen sich auf einen Gesamtbetrag von 58.519,56 EUR. Die nach § 82 GO geforderte Deckung war jeweils gewährleistet (siehe auch Vermerke in Spalte „Deckung“ der obigen Aufstellung).
Beschlussvorschlag:
Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die noch genehmigungspflichtigen überplanmäßigen Ausgaben des Jahres 2016 mit einem Gesamtbetrag von 58.519,56 EUR zu genehmigen.