Betreff
Genehmigung der im Haushaltsjahr 2016 entstandenen überplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
LABOE/BV/124/2017
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Haushaltsjahr 2016 sind – unter Berücksichtigung der Bewirtschaftungsgrundsätze nach den §§ 4 und 5 der Haushaltssatzung und der bestehenden Deckungskreise bzw. Deckungsvermerke – überplanmäßige Ausgaben gemäß § 82 der Gemeindeordnung (GO) wie folgt geleistet worden:

 

HHST

Bezeichnung

Höhe der

Über-

schreitung

Erläuterung

(soweit Überschreitung

größer als 1.000,-- €)

Deckung

 

 

 

 

 

 

 

Einsparungen in den Deckungskreisen 81 (Unterhaltungs-kosten), 105 (Ein-richtungen für die ges. Verwaltung),

109 (Schulkosten-beiträge) und 46 (Kindertages-betreuung)

0000.40100

Aufwendungen für ehren-amtliche Tätigkeiten

4.984,71 €

Abrechnung Sitzungsgelder

0000.45000

Beihilfen

22.964,59 €

Abrechnung der VAK-Beihilfestelle für 2015 und VZ-Anpassung für 2016

0200.65100

Geschäftsausgaben (Zentr. Verw.-Dienste)

1.796,71 €

vor allem durch Stellen-ausschreibung Servicekraft Parkraumbewirtschaftung

0200.66100

Beiträge an Verbände, Vereine und dergleichen

164,27 €

 

0200.67200

Erstattung für Leistungen der Kreisbesoldungsstelle

606,18 €

 

1300.55000

Haltung von Fahrzeugen (Feuerwehr)

35.554,97 €

Reparatur der Drehleiter

2100.52000

Geräte und Ausstattung (Grundschule)

429,25 €

 

Einsparungen bei HHST 2100.52100

2100.58000

Lehr- und Lernmittel (Grundschule)

402,50 €

 

5600.52000

Geräte und Ausstattung

(Sportplatz)

1.347,77 €

Anteilige Kostenerstattung an Gemeindebetrieb (BT Bauhof) f. Ersatzteile

Mehreinnahmen bei HHST 8800.15100

6800.54000

Bewirtschaftungskosten (öffentlicher Parkraum)

2.599,23 €

Aktualisierung Tarifschilder und Konfiguration bei Parkscheinautomaten

Mehreinnahmen bei HHST 6800.11000

8600.71500

Verlustzuweisung an Gemeindebetrieb

49,79 €

 

Mehreinnahmen bei HHST 8800.14500

 

 

Gesamtsumme :

 

70.899,97 €

 

 

 

Nach § 4 Satz 1 und 2 der Haushaltssatzung ist der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung erteilen kann, auf 5.500,00 EUR je Einzelfall festgesetzt worden. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in den betreffenden Fällen als erteilt.

 

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen und nach Auswertung der Buchungsvorfälle, die bei den in der Überschreitungsliste aufgeführten Haushaltsstellen zu verzeichnen waren, bedürfen danach noch die überplanmäßigen Ausgaben bei den Haushaltsstellen 0000.45000 und 1300.55000 (in der vorstehenden Auflistung durch Fettdruck hervorgehoben) der Genehmigung durch die Gemeindevertretung; Diese Überschreitungsfälle, die letztlich Zahlungen an die Beihilfestelle der Versorgungsausgleichskasse S-H sowie die Reparaturkosten der Drehleiter betreffen, belaufen sich auf einen Gesamtbetrag von 58.519,56 EUR. Die nach § 82 GO geforderte Deckung war jeweils gewährleistet (siehe auch Vermerke in Spalte „Deckung“ der obigen Aufstellung).

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die noch genehmigungspflichtigen überplanmäßigen Ausgaben des Jahres 2016 mit einem Gesamtbetrag von 58.519,56 EUR zu genehmigen.