Sachverhalt:
In der Anlage wird die Jahresrechnung für das
Jahr 2016 zur Beratung vorgelegt.
Die Haushaltsrechnung 2016 schließt in
Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:
Soll-Einnahmen Gesamthaushalt: |
839.555,13 € |
Soll-Ausgaben Gesamthaushalt: |
839.555,13 € |
Vergleich Haushaltsplanung zur
Haushaltsrechnung:
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Haushaltsplan |
Haushaltsrechnung |
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Verwaltungshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
614.400 € |
642.025,36 € |
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Soll-Ausgaben: |
614.400 € |
642.025,36 € |
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Vermögenshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
170.200
€ |
197.529,77
€ |
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Soll-Ausgaben: |
170.200
€ |
197.529,77
€ |
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Im Vergleich zu den Ansätzen des
Haushaltsplanes 2016 ergibt die Jahresrechnung eine saldierte Abschlussverschlechterung
in Höhe von insgesamt 23.203,24 EUR, die sich wie folgt errechnet:
Die allgemeine Rücklage weist mit der
Jahresrechnung 2016 einen Stand von 23.029,23 € aus.
Der Schuldenstand beträgt 504.455,04 €
Die Jahresrechnung 2016 beinhaltet über- und
außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 48.117,69 €. Eine Übersichtsliste mit den entsprechenden Einzelpositionen
ist auf der Seite 7 der Jahresrechnung 2016 dargestellt.
Beschlussvorschlag:
Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die
Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2016.
Die entstandenen über- und außerplanmäßigen
Ausgaben in Höhe von insgesamt 48.117,69 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO
genehmigt.