Sachverhalt:
Wie bekannt, besteht mit etlichen Gemeinden (Neumarkt seit
1967, Zingst seit 1990, Vihula seit 2000) eine Partnerschaft mit Laboe. Die
Gemeinde Neumarkt aus Österreich, die uns mit einer Abordnung in den letzten
beiden Jahren besucht hat, möchte gemeinsam mit Laboern in Neumarkt das
Bestehen der 50-jährigen Partnerschaft feiern. Sie hat dazu die Laboer für
einen Besuch vom 6.7. bis 9.7.2017 nach Neumarkt/Hausruckkreis eingeladen.
Neumarkt liegt von Laboe knapp 1000 Autokilometer entfernt u. hat etwa 1412 Einwohner.
Im Haushalt 2017 sind 5000 € für diesen Besuch eingestellt. Inwieweit diese
Summe neben Gastgeschenken auch Reiskosten abdecken kann, ist erst dann
abzusehen, wenn die Größe der Abordnung verbindlich feststeht. Es liegt auf der
Hand, dass nicht alle ca. 5000 Laboerinnen und Laboer fahren wollen und können.
Es muss also eine Auswahl getroffen werden, auch deswegen, damit die Neumarkter
Planungssicherheit bekommen. Als Orientierung ist an 15 Personen gedacht.
Wer soll und möchte also fahren?
Hierzu besteht die Vorstellung, dass sich eine gute Mischung
aus Männlein und Weiblein, aus alt und jung, aus Politik und Gesellschaft
zusammenfinden sollte.
Wie können wir das erreichen?
Da die Neumarkter sehr bald eine verbindliche Rückmeldung
benötigen, scheint es geboten, sehr schnell einen Beschluss über den Weg BSKS
und GV herzustellen. Eine einfache Absichtserklärung könnte dazu führen, dass
am 6.7. evtl. kaum jemand zur Reise bereitsteht.
Beschlussvorschlag:
Der BSKS empfiehlt der
Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:
Die GV nimmt die Einladung
der Gemeinde Neumarkt, gemeinsam das 50-jährige Bestehen der Partnerschaft vom
6.7. bis 9.7. zu begehen, dankend an. Es
wird angestrebt, dass die Laboer Abordnung aus einer vielfältigen Mischung von
Bürgerinnen und Bürgern aus Politik und Gesellschaft besteht. Um dies zu
erreichen, wird die Bürgermeisterin beauftragt, einen Aufruf in Laboe Aktuell
(Ausgabe März!) zu schalten, darüber hinaus alle Vereine und Verbände werbend
anzuschreiben. Die Fraktionen der Gemeindevertretung verpflichten sich
mindestens je eine(n) Vertreter(in) zu benennen.