Sachverhalt:
Seit Umsetzung des Gesetzes
im Jahre 2013, das allen Eltern einen Rechtsanspruch auf Nutzung eines
Kitaplatzes zusichert, hat die Gemeinde
Laboe erhebliche Anstrengungen unternommen, um diesem Gesetzesauftrag gerecht
zu werden. Ca. 60% der Laboer Eltern mit Kindern unter 3 Jahren haben ihren Anspruch
genutzt, eine Quote die deutlich über dem Landesschnitt von zur Zeit etwa 38%
liegt. Trotz dieser überdurchschnittlichen Bemühungen, werden wir auch in den
nächsten Jahren weiterhin erhebliche Mittel aufwenden müssen, um den sehr
wahrscheinlich weiter anwachsenden Anmeldungen gerecht zu werden.
Diese Annahme fußt auf der
Vermutung, dass Eltern jenseits der 60%-Grenze in Zukunft stärker die Kitas
nutzen werden, wenn z. B. die Beitragsreduzierung, wie von der Landesregierung
gewollt, weiter voran schreitet. Außerdem spricht die sozial- u.
bildungspolitische Entwicklung (Ausbau der Qualifizierung der frühkindlichen
Erziehung, vermehrt Haushalte von
Alleinerziehenden und Doppelverdienern, Kinder von Asylsuchenden, Ausweisung
neuer Baugebiete) weiterhin für einen Anstieg der Anmeldezahlen auch in Laboe.
Hier die aktualisierte Tabelle der
vorhandenen Kinderbetreuungsplätze in Laboe aus der Vorlage LABOE/BV/027/2016
vom 14.04.2016:
Plätze |
DRK - KiTa |
KiTa
"Kl.
Anker" |
AWO Tagespflege |
insg. |
|
|
|
|
|
Krippe (u 3) |
50 |
5 |
10 |
65 |
|
|
|
|
|
Elementar (ü 3) |
87 |
48 |
0 |
135 |
|
|
|
|
|
insg. |
137 |
53 |
10 |
200 |
Die Tabelle enthält die in 2016 zusätzlich eingerichtete
Krippengruppe und zusätzliche Plätze für über 3-jährige Kinder, die durch
Aufstockung einer Gruppe im Kleinen Anker (8) und beim DRK (3) demnächst
eingerichtet werden sollen. Dafür wurde der Personalschlüssel erhöht.
Insgesamt stehen
Anfang 2017 also 65 U3-Plätze und 135 Ü3-Plätze zur Verfügung, alle Plätze sind
belegt. Auf der Warteliste stehen 17 Kinder im Alter unter 3 Jahren und 10
Kinder, die bereits über 3 Jahre alt sind.
Ausgehend von 82 Kindern im Alter unter 3 Jahren, die
bereits einen Platz belegen oder deren Eltern für sie einen Betreuungsplatz suchen
und 114 Kindern, die in dieser Altersgruppe in Laboe und Brodersdorf gemeldet
sind, ergibt sich eine Nachfragequote von fast 72%.
Das DRK-Hauptgebäude hat
seine Kapazitätsgrenze jetzt ausgeschöpft, die ev. Kita und die AWO Tagespflege
Kiebitzredder ebenfalls.
Was ist also zu tun?
Am 5.7. 16 hat der BSKS
folgenden Beschluss gefasst:
Der BSKS empfiehlt der Gemeindevertretung:
die Umsetzung der in der
Verwaltungsvorlage LABOE/BSKS/02/2016 beschriebenen kurz-, mittel- und
langfristigen Maßnahmen zur Schaffung von bedarfsgerechten Kinderbetreuungsplätzen
zu beschließen.
Diesem Beschluss ist die GV
am 20.7.16 gefolgt.
Die so beschlossenen kurzfristigen Maßnahmen sind für das
Jahr 2016 inzwischen umgesetzt. Für 2017 läuft die Anmeldphase.
Mittelfristige Maßnahmen: Das Grundstück der
Krippeneinrichtung im Schwanenweg bietet
Ausbaupotenzial, welches unter den Voraussetzungen einer B-Planänderung und
einer Einigung mit dem Eigentümer für die Schaffung gegebenenfalls notwendiger
zusätzlicher Gruppenräume in Abhängigkeit
von der Bedarfsentwicklung genutzt werden könnte.
Langfristige Maßnahmen: Bei der Ausweisung neuer Baugebiete für
Wohnraum müssen bereits bei der Planung der Bedarf für zusätzliche
Kinderbetreuungsplätze kalkuliert und entsprechende Einrichtungen im
Bebauungsplan vorgesehen werden
Die Nutzung der Dependance
Schwanenweg ist mit Schreiben der Landrätin v. 12.12.16 zunächst für weitere 2
Jahre gesichert. Gesichert erscheint
auch die Umwandlung des Teils des Gewerbegebietes, auf dem die Dependance
Schwanenweg steht, in ein Mischgebiet. Auf Grund dieser Entwicklung sollte
jetzt zügig darüber nachgedacht werden, welche Möglichkeiten einer zukünftigen
Nutzung in der Dependance Schwanenweg für die weitere Zukunft bestehen. Auf
Grund des sich daraus ergebenden Bildes sollten weitere, längerfristige Überlegungen,
eine Sicherung von Kitaplätzen betreffend, angestellt werden. Dies betrifft vor
allem die Planungen „Krützkroog“.
Beschlussvorschlag:
Der BSKS empfiehlt der
Gemeindevertretung folgende Maßnahme zu beschließen:
Die Amtsverwaltung wird in Kooperation mit der Bürgermeisterin
und dem Ausschussvorsitzenden beauftragt, Bedingungen eines Weiterbetriebes der
Außenstelle „Schwanenweg“ bis zum 4.7.2017 (letzter BSKS vor den Sommerferien)
zu ermitteln. Diese Bedingungen sollten Erkenntnisse auch über einen Ausbau mit dem Ziel
Kapazitätserhöhung erbringen.