Betreff
Sicherung von Kitaplätzen - wie soll es weitergehen
Vorlage
LABOE/BV/109/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Seit Umsetzung des Gesetzes im Jahre 2013, das allen Eltern einen Rechtsanspruch auf Nutzung eines Kitaplatzes zusichert,  hat die Gemeinde Laboe erhebliche Anstrengungen unternommen, um diesem Gesetzesauftrag gerecht zu werden. Ca. 60% der Laboer Eltern mit Kindern unter 3 Jahren haben ihren Anspruch genutzt, eine Quote die deutlich über dem Landesschnitt von zur Zeit etwa 38% liegt. Trotz dieser überdurchschnittlichen Bemühungen, werden wir auch in den nächsten Jahren weiterhin erhebliche Mittel aufwenden müssen, um den sehr wahrscheinlich weiter anwachsenden Anmeldungen gerecht zu werden.

Diese Annahme fußt auf der Vermutung, dass Eltern jenseits der 60%-Grenze in Zukunft stärker die Kitas nutzen werden, wenn z. B. die Beitragsreduzierung, wie von der Landesregierung gewollt, weiter voran schreitet. Außerdem spricht die sozial- u. bildungspolitische Entwicklung (Ausbau der Qualifizierung der frühkindlichen Erziehung, vermehrt Haushalte  von Alleinerziehenden und Doppelverdienern, Kinder von Asylsuchenden, Ausweisung neuer Baugebiete) weiterhin für einen Anstieg der Anmeldezahlen auch in Laboe.

Hier die aktualisierte Tabelle der vorhandenen Kinderbetreuungsplätze in Laboe aus der Vorlage LABOE/BV/027/2016 vom 14.04.2016: 

Plätze

DRK - KiTa

KiTa

"Kl. Anker"

AWO

Tagespflege

insg.

 

 

 

 

 

Krippe (u 3)

50

5

10

65

 

 

 

 

 

Elementar (ü 3)

87

48

0

135

 

 

 

 

 

insg.

137

53

10

200

Die Tabelle enthält die in 2016 zusätzlich eingerichtete Krippengruppe und zusätzliche Plätze für über 3-jährige Kinder, die durch Aufstockung einer Gruppe im Kleinen Anker (8) und beim DRK (3) demnächst eingerichtet werden sollen. Dafür wurde der Personalschlüssel erhöht.

Insgesamt stehen Anfang 2017 also 65 U3-Plätze und 135 Ü3-Plätze zur Verfügung, alle Plätze sind belegt. Auf der Warteliste stehen 17 Kinder im Alter unter 3 Jahren und 10 Kinder, die bereits über 3 Jahre alt sind.

Ausgehend von 82 Kindern im Alter unter 3 Jahren, die bereits einen Platz belegen oder deren Eltern für sie einen Betreuungsplatz suchen und 114 Kindern, die in dieser Altersgruppe in Laboe und Brodersdorf gemeldet sind, ergibt sich eine Nachfragequote von fast 72%.

Das DRK-Hauptgebäude hat seine Kapazitätsgrenze jetzt ausgeschöpft, die ev. Kita und die AWO Tagespflege Kiebitzredder ebenfalls.

 

 

 

 

Was ist also zu tun?

Am 5.7. 16 hat der BSKS folgenden Beschluss gefasst:

 

Der BSKS empfiehlt der Gemeindevertretung:

die Umsetzung der in der Verwaltungsvorlage LABOE/BSKS/02/2016 beschriebenen kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen zur Schaffung von bedarfsgerechten Kinderbetreuungsplätzen zu beschließen.

Diesem Beschluss ist die GV am 20.7.16 gefolgt.

 

Die so beschlossenen kurzfristigen Maßnahmen sind für das Jahr 2016 inzwischen umgesetzt. Für 2017 läuft die Anmeldphase.

Mittelfristige Maßnahmen: Das Grundstück der Krippeneinrichtung  im Schwanenweg bietet Ausbaupotenzial, welches unter den Voraussetzungen einer B-Planänderung und einer Einigung mit dem Eigentümer für die Schaffung gegebenenfalls notwendiger zusätzlicher Gruppenräume in Abhängigkeit  von der Bedarfsentwicklung genutzt werden könnte.

Langfristige Maßnahmen:  Bei der Ausweisung neuer Baugebiete für Wohnraum müssen bereits bei der Planung der Bedarf für zusätzliche Kinderbetreuungsplätze kalkuliert und entsprechende Einrichtungen im Bebauungsplan vorgesehen werden

 

 

Die Nutzung der Dependance Schwanenweg ist mit Schreiben der Landrätin v. 12.12.16 zunächst für weitere 2 Jahre gesichert.  Gesichert erscheint auch die Umwandlung des Teils des Gewerbegebietes, auf dem die Dependance Schwanenweg steht, in ein Mischgebiet. Auf Grund dieser Entwicklung sollte jetzt zügig darüber nachgedacht werden, welche Möglichkeiten einer zukünftigen Nutzung in der Dependance Schwanenweg für die weitere Zukunft bestehen. Auf Grund des sich daraus ergebenden Bildes sollten weitere, längerfristige Überlegungen, eine Sicherung von Kitaplätzen betreffend, angestellt werden. Dies betrifft vor allem die Planungen „Krützkroog“.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der BSKS empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Maßnahme zu beschließen:

 

Die Amtsverwaltung  wird in Kooperation mit der Bürgermeisterin und dem Ausschussvorsitzenden beauftragt, Bedingungen eines Weiterbetriebes der Außenstelle „Schwanenweg“ bis zum 4.7.2017 (letzter BSKS vor den Sommerferien) zu ermitteln. Diese Bedingungen sollten Erkenntnisse  auch über einen Ausbau mit dem Ziel Kapazitätserhöhung erbringen.