Betreff
Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2017 der DRK-Kindertagesstätte Probsteierhagen
Vorlage
PRASD/BV/006/2016
Aktenzeichen
III.4-4640.15
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 5 (3) des Vertrages über den Betrieb eines Kindergartens zwischen dem DRK-OV Probsteierhagen und den Gemeinden Probsteierhagen, Prasdorf und Passade ist der Haushaltsplan der Kindertagesstätte den Gemeinden zur Genehmigung vorzulegen.

 

Sie erhalten in der Anlage dem vom DRK-OV vorgelegten Haushaltsplan 2017 für die Einrichtung.

 

Der Haushaltsplan wurde am 03.11.2016 im Kuratorium des Kindergartens beraten und mit einigen Änderungen, die bereits in die Anlage eingearbeitet wurden, zur Genehmigung empfohlen.

 

Die Ausgaben der Einrichtung sind für 2017 mit 471.500,00 € geplant Die Steigerung gegenüber 2016 beträgt 3.000,00 €, dies entspricht 0,64 %.

 

Demgegenüber stehen Einnahmen von  270.830,00 €. Das von den Vertragsgemeinden zu tragende Defizit beläuft sich damit auf 200.670,00 €. Es verringert sich damit um 4:200,00 € gegenüber dem Vorjahr.

 

Diese Ergebnisverbesserung wird im Wesentlichen durch die Erhöhung der Elternbeiträge für die Nutzung der Plätze im U3-Bereich erreicht, mit der eine Mehreinnahme von 7.000,00 € gegenüber dem Jahr 2016 erzielt wird.

 

Die Kindertagesstätte des DRK-OV Probsteierhagen verfügt seit einigen Jahren auch über Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder. Bisher wurden für unter dreijährige und über dreijährige Kinder gleiche Elternbeiträge festgesetzt.

 

Die Kosten für die Betreuung unter dreijähriger Kinder sind jedoch höher, als die für die über dreijährigen Kinder. Dies ergibt sich aus einem erhöhten Personalschlüssel (2,0 Fachkräfte statt 1,5 Fachkräfte) bei einem geringeren Platzangebot (Platz für unter dreijährige zählt wie zwei Plätze für über dreijährige Kinder).

 

Nach Anhörung des Kindertagesstättenbeirates hat das Kuratorium des DRK Kindergarten Probsteierhagen deshalb am 3. November 2016 einstimmig beschlossen, das Benutzungsentgelt für Kinder im Alter unter drei Jahren um zehn Euro je tägliche Betreuungsstunde pro Monat gegenüber dem aktuell zu zahlenden Entgelt ab 1.1.2017 zu erhöhen. Die tägliche Betreuungsstunde für ein unter dreijähriges Kind kostet dann 42,50 € pro Monat, bei einer täglichen Betreuung von 4 Stunden beträgt das monatliche Entgelt dann beispielsweise 170 €.

 

Nach § 4a „Beteiligung der Gemeinden-Kuratorium“ des Änderungsvertrages zu dem Vertrag vom 15.5.1997 zwischen dem DRK-Ortsverein Probsteierhagen und den Gemeinden Probsteierhagen, Prasdorf und Passade über den Betrieb eines Kindergartens, obliegt dem Kuratorium unter anderem die Beschlussfassung über eine Benutzungsgebührenordnung einschließlich der Festsetzung der Elternbeiträge.

 

Einer formellen Zustimmung durch die Gemeindevertretung zur Änderung der Elternbeiträge für die Nutzung der DRK Kindertagesstätte bedarf es deshalb nicht.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Haushaltsplan 2017 für die DRK-Kindertagesstätte Probsteierhagen


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung genehmigt den Haushaltsplan 2017 des DRK-OV Probsteierhagen für den Kindergarten in der vorliegenden Fassung.

 

Außerdem nimmt sie den Beschluss des Kuratoriums der DRK-Kindertagesstätte Probsteierhagen zur Anhebung der Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern im Alter unter drei Jahren zustimmend zur Kenntnis.