Betreff
Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Ostseebad Laboe für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Laboe
Vorlage
LABOE/BV/099/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Das neue Brandschutzrecht verlangt, dass durch Satzung der Gemeinden die Kameradschaftskasse der Feuerwehren quasi eingerichtet wird. Hierzu ist seitens des Innenministeriums eine Mustersatzung erlassen worden.

 

Im Falle von gewünschten Abweichungen zur Mustersatzung wäre die vorherige Zustimmung des Ministeriums erforderlich.

 

Die anliegende Satzung weicht nicht von der Mustersatzung ab, so dass diese Zustimmung nicht notwendig war und ist. In den Satzungen sind die genannten Wertgrenzen (z.B. § 3) nicht vorgegeben. Diese wurden seitens der Bürgermeisterin im Vorwege mit der Wehrführung abgestimmt.

 

Mit dem Satzungsbeschluss würde die Freiwillige Feuerwehr Laboe quasi legitimiert, eine Kameradschaftskasse zu führen und die Gemeinde folgte der neuen Rechtslage. Im weiteren Verlauf würde ein sog. Einnahme- und Ausgabeplan durch die Feuerwehr selbst beschlossen und den Gremien der Gemeinde zur Zustimmung vorgelegt werden. Dies erfolgt allerdings erst nach dem Satzungsbeschluss und entsprechenden Beschlüssen der Feuerwehr in deren Gremien.


Beschlussvorschlag:

 

Für den FWA:

 

Der FWA empfiehlt der Gemeindevertretung die Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Ostseebad Laboe für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Laboe in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

 

Für die Gemeindevertretung:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Ostseebad Laboe für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Laboe in der vorliegenden Fassung.