Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet "nördlich der Straße Mühlenkamp, Hausnummern 30-32"
hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
BARSB/BV/010/2016
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Barsbek hat in der Sitzung der Gemeindevertretung am 26.10.2015 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 gefasst. In gleicher Sitzung wurde auch der Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss zur Planung gefasst. Da sich vor der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen noch Änderungen zur Planung ergeben haben, wurde ein erneuter Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss in der Sitzung der Gemeindevertretung am 14.03.2016 gefasst. Die Planunterlagen wurden sodann in der Zeit vom 09.05.2016 bis 10.06.2016 öffentlich ausgelegt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 04.05.2016 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Insbesondere aufgrund der Stellungnahme des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr musste die Planung noch einmal um ein Sichtdreieck erweitert werden. Dies hat eine erneute Offenlegung der Planung erforderlich gemacht. In der Sitzung der Gemeindevertretung am 04.07.2016 wurden die überarbeiteten Planunterlagen erneut im Entwurf beschlossen und zur erneuten Offenlegung bestimmt. Dabei wurde beschlossen, dass Anregungen nur noch zu den Änderungen vorgetragen werden können und die Frist für die öffentliche Auslegung sowie für die von der Planänderung betroffenen Träger öffentlicher Belange auf 14 Tage verkürzt wird. Die Planunterlagen haben sodann in der Zeit vom 15.08.2016 bis 29.08.2016 erneut öffentlich ausgelegen. Die von den Planänderungen betroffenen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 09.08.2016 erneut zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Private Anregungen wurden im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht vorgetragen. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange beinhalten lediglich Anregungen, die zur Kenntnis zu nehmen sind.

 

Es wird nun empfohlen, die Abwägung der im Rahmen des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen den anliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros entsprechend vorzunehmen und den Satzungsbeschluss zu fassen.


Anlagenverzeichnis:

 

Abwägungsvorschläge

Planzeichnung

Begründung


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung der während des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen gemäß den anliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros (Abwägungsbeschluss)

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet „nördlich der Straße Mühlenkamp, Hausnummern 30-32“ als Satzung (Satzungsbeschluss). Die Begründung zum Bebauungsplan wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Bebauungsplan einschließlich Begründung ist mit der Verfahrensakte dem Kreis Plön zur Genehmigung vorzulegen.