Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017 der Gemeinde Ostseebad Laboe
Vorlage
LABOE/BV/082/2016
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 06.10.2016 ist bereits – im Entwurf – die Haushaltssatzung 2017 mit dem Zahlenwerk des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes vorgelegt worden. Dieser Verwaltungsvorlage ist nunmehr noch der Vorbericht, der so.g. Gesamtplan sowie der Finanzplan beigefügt.

 

Das Haushaltsvolumen der Gemeinde Ostseebad Laboe beliefe sich nach der vorliegenden Entwurfsfassung im Jahr 2017 auf insgesamt 7.933.600,00 EUR. Der Verwaltungshaushalt weist hierbei Erträge und Aufwendungen i.H.v. jeweils 7.152.800,00 EUR aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 780.800,00 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend ist das Zahlenwerk insgesamt ausgeglichen.

 

Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt, weist nach derzeitigem Planungsstand Investitionsmaßnahmen in Höhe von exakt 569.000,00 EUR auf. Zur anteiligen Finanzierung dieser Vorhaben bedürfte es einer Kreditaufnahme von 533.900,00 EUR. § 2 der Haushaltssatzung beinhaltet demgemäß die Festsetzung eines derartigen Gesamtbetrages der Kredite. Neue Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten kommender Haushaltsjahre sind nach gegenwärtigem Planungsstand nicht vorgesehen. Weiterhin weist die Haushaltssatzung – wie im Vorjahr – den Höchstbetrag der Kassenkredite mit 0,00 EUR aus. Die festzusetzende Gesamtzahl der Stellen wird sich aus dem Stellenplan ergeben, der noch gesondert vorgelegt wird.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern (vgl. § 3 des Satzungsentwurfes) werden mit 370 % für die Grundsteuer A, mit 390 % für die Grundsteuer B sowie mit 370 % für die Gewerbesteuer ausgewiesen – und damit gegenüber 2016 in unveränderter Höhe.

 

Grundsätzlich sei vorab angemerkt, dass die Haushaltslage der Gemeinde nach wie vor angespannt ist. Dies belegt die Tatsache, dass der Etat des Jahres 2017 nach wie vor über keinen freien Finanzspielraum verfügt. Vor diesem Hintergrund bleibt eine besonders maßvolle Haushaltsplanung und -durchführung unerlässlich, um den Weg der Haushaltskonsolidierung weiter beschreiten zu können.

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes lassen sich zudem die nachfolgenden Aussagen treffen:

 

Im Unterabschnitt 9000 (Seite 55 des Zahlenwerkes) können – im Vergleich zu 2016 – Mehreinnahmen aus Steuern und Finanzzuweisungen in einem Umfang von insgesamt 269.400,00 EUR veranschlagt werden, die insbesondere aus den Einkommensteueranteilen (+ 97.300,00 EUR), aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (+ 21.300,00 EUR) sowie aus den Schlüsselzuweisungen und den Ausgleichszahlungen nach § 25 FAG (zusammen + 115.600,00 EUR) resultieren. Gleichzeitig erhöhen sich aber auch die Umlage-verpflichtungen (Seite 56) um insgesamt 126.500,00 EUR. Dabei nimmt vor allem die Kreisumlagenzahlung – aufgrund gestiegener Steuerkraft der Gemeinde und höherer Schlüsselzuweisungen – um allein 113.100,00 EUR zu. Bei den Amtsumlagen wurde zunächst ein Anstieg um rund 1 % unterstellt; Die genaueren Daten werden sich ergeben, sobald der Amtshaushalt vorliegt. Nach alledem verbleibt aus Steuern / Zuweisungen / Umlagen mithin nur noch eine Planverbesserung um 142.900,00 EUR (269.400,00 EUR ./. 126.500,00 EUR). Zieht man davon noch die Zuführung vom Vermögenshaushalt unter Haushaltsstelle (HHST) 9100.28000 (Seite 57) ab, die 2016 in Höhe von 28.000,00 EUR zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes veranschlagt worden war, verbleibt dann letztlich ein Betrag von knapp 115.000,00 EUR, um die sich die Ausgangssituation des Etats 2017 gegenüber dem ablaufenden Jahr zunächst verbessert hat. Diese verbliebenen Mehreinnahmen dienen aber ausschließlich zur Abdeckung der 2017 zu berücksichtigenden Mehrausgaben (z.B. saldiert + 59.800,00 EUR für die Kindertagesbetreuung, + 21.700,00 EUR für Schulkostenbeiträge, + 31.300,00 EUR beim Personalaufwand).

 

Insgesamt, d.h. bezogen auf den gesamten Verwaltungshaushalt, stellt sich die Entwicklung der verschiedenen Einnahme- und Ausgabearten nach derzeitigem Kenntnisstand wie folgt dar:

 

Bezeichnung

Plan 2017

2016

Veränderung

 

E i n n a h m e n

 

 

 

a)

Steuern, Allgemeine Zuweisungen

5.676.800,00 €

5.407.400,00 €

+ 269.400,00 €

b)

Einnahmen aus Verwaltung/Betrieb

   919.300,00 €

   860.000,00 €

+   59.300,00 €

c)

Sonstige Finanzeinnahmen

   556.700,00 €

   575.500,00 €

  18.800,00 €

 

 

 

 

+ 309.900,00 €

 

 

 

 

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A u s g a b e n

 

 

 

d)

Personalausgaben

   565.200,00 €

   533.900,00 €

+   31.300,00 €

e)

Sächl. Verwaltungs-/Betriebsaufw.

2.002.500,00 €

1.951.600,00 €

+   50.900,00 €

f )

Zuweisungen und Zuschüsse

1.456.900,00 €

1.369.500,00 €

+   87.400,00 €

g)

Sonstige Finanzausgaben

3.128.200,00 €

2.987.900,00 €

+ 140.300,00 €

 

 

 

 

+ 309.900,00 €

 

 

 

 

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Die vorstehend aufgelisteten Veränderungen sind auf folgende wesentliche Ursachen zurückzuführen:

 

zu a) und g) : Über die Mehreinnahmen aus Steuern und Finanzzuweisungen sowie die steigenden Umlagezahlungen wurde bereits zuvor (im Zusammenhang mit der Entwicklung des Unterabschnittes 9000) berichtet.

 

zu b) : Die gestiegenen Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb resultieren vor allem aus vermehrten Parkgebühreneinnahmen (+ 19.200,00 EUR, siehe Seite 41) sowie aus Erstattungen im Kindertagesstättenbereich (insgesamt 47.100,00 EUR aus Vorjahresabrechnungen bzw. aus der Erstattung von Mietaufwendungen, vgl. Seite 25).

 

zu c) : Für den dort zu verzeichnenden Einnahmerückgang ist im Wesentlichen die entfallene Zuführung vom Vermögenshaushalt ursächlich (vgl. HHST 9100.28000 auf Seite 57).

 

zu d) : Die Erhöhung der Personalausgaben um 31.300,00 EUR ist auf die Tarifsteigerung, auf zusätzliche Parkraumüberwachung sowie auf vermehrte Beihilfezahlungen zurückzuführen.

 

zu e) : Der erhöhte Mittelbedarf beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand errechnet sich zwar aus mehr oder minder großen Veränderungen bei einer Vielzahl von Haushalts-stellen, lässt sich im Kern aber dadurch erklären, dass a) die von der Gemeinde zu leistenden Schulkostenbeiträge um 21.700,00 EUR höher in Ansatz zu bringen waren ( S. 14 ), b) erstmals Mieten für die Räumlichkeiten einer Kindertagespflegegruppe erfasst werden mussten (14.100,00 EUR, S. 25), c) die Kostenerstattungen an den Gemeindebetrieb für Bauhofleistungen um insgesamt 7.500,00 EUR = 2,5 % angehoben worden sind und d) die buchhalterische Gesamtsumme von Zuschussauflösungen um 16.300,00 EUR gestiegen ist (HHST 9100.68000, S. 57).

 

zu f ) : Die vermehrten Zuweisungen und Zuschüsse resultieren zum einen aus den Zahlungen an die Kindertagesstätten und für die Kindertagespflege (siehe Seite 25). Der endgütige Mittelbedarf hierfür wird sich dann noch aus den Wirtschaftsplänen der jeweiligen Träger ergeben. Verlustzuweisungen an die verschiedenen Betriebsteile des Gemeindebetriebes sind im Übrigen in dem vorliegenden Entwurf des Haushaltsplanes zunächst mit insgesamt 662.200,00 EUR veranschlagt worden (490.000,00 EUR für die Meerwasserschwimmhalle, 7.200,00 EUR für den Hafen sowie 165.000,00 EUR für den Betriebsteil Tourismus). Per Saldo weicht dieser Betrag von der Mittelbereitstellung im ablaufenden Haushaltsjahr um + 1 % ab. Allerdings bleibt aber auch diesbezüglich noch die exakte Datenlage abzuwarten, die sich dann aus dem Entwurf des Wirtschaftsplanes für den Gemeindebetrieb ergeben wird.

 

 

Die Zuführung zum Vermögenshaushalt (vgl. HHST 9100.86000, Seite 57, bzw. 9100.30000, Seite 84) beläuft sich 2017 auf 179.100,00 EUR; Dies entspricht exakt der Summe der ordentlichen Tilgungsleistungen, die im kommenden Jahr zu leisten sein werden. Insoweit bleibt festzustellen, dass sich für 2017 wiederum kein freier Finanzspielraum darstellen lässt.

 

 

Darüber hinaus lässt sich zum vorliegenden Zahlenwerk noch berichten, dass zur Finanzierung der Aufwendungen für das Freya-Frahm-Haus eine Sonderrücklagenentnahme i.H.v. insgesamt 32.700,-- EUR erfolgen würde, die mit 12.700,-- EUR auf die laufenden Ausgaben (Seite 45) und mit 20.000,-- EUR auf die Gestaltungsmaßnahmen im Außenbereich des Hauses entfällt (Seite 78). Die Buchung dieser Rücklagenentnahme erstreckt sich aus formalen Gründen über insgesamt 7 Haushaltsstellen, und zwar HHST 9100.31920 (S. 84), HHST 9100.90920 und .98920 (S. 85), HHST 7600.33921 (S. 77), HHST 9100.28920 / .84920 (S. 57) sowie HHST 7600.26920 (S. 45).

 

 

Im Entwurf des Vermögenshaushaltes (Seite 60 ff. des Zahlenwerkes) sind Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für 2017 wie folgt veranschlagt worden:

 

47.000,00 EUR

für die Ausrüstung der Feuerwehr Laboe (davon 11.000,00 EUR für die Ersatzbeschaffung von Einsatzschutzkleidung, 6.000,00 EUR für Atemschutzausrüstung und 30.00,00 EUR für Ersatzbeschaffung Wärmebildkamera, Eisrettungsgerät, Tauchpumpe und Hydraulikaggregat),

 

66.000,00 EUR

 

für digitale Handfunkgeräte incl. Umrüstung der Funkecke auf Digitalfunk,

 

8.000,00 EUR

 

für den Erwerb von Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen an der Grundschule Laboe,

 

8.000,00 EUR

 

für 2 Nebeneingangstüren am Schulgebäude,

 

20.000,00 EUR

 

für die Erneuerung der Heizungsanlage incl. der Schornsteinköpfe am sog. Haus II (in dem auch die Gemeindebücherei untergebracht ist),

 

340.000,00 EUR

 

für den Straßen-, Wege- und Parkplatzbau bzw. die Fortführung des Straßensanierungsprogramms (lt. Vorlage LABOE/BV/065/2016),

 

45.000,00 EUR

 

für die restliche Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik lt. Beschluss des Bauausschusses vom 14.07.2015,

 

20.000,00 EUR

 

für Gestaltungsmaßnahmen im Außenbereich des Freya-Frahm-Hauses (finanziert aus einer Sonderrücklagenentnahme),

 

15.000,00 EUR

_______________

 

für die Erneuerung der Regenwasserableitung am Hafenpavillon.

 

569.000,00 EUR

 

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Neben den vorstehend bezifferten Investitionsmaßnahmen sind als Ausgaben im Vermögenshaushalt noch die Tilgungsleistungen (179.100,00 EUR) sowie die Weiterleitung der Sonderrücklagenentnahme (32.700,00 EUR) veranschlagt worden, so dass sich das eingangs bereits benannte Gesamtvolumen des Vermögenshaushaltes von 780.800,00 EUR ergibt.

 

In seiner vorliegenden Entwurfsfassung finanziert sich der Vermögenshaushalt mit 179.100,00 EUR aus der Zuführung vom Verwaltungshaushalt, aus der schon angesprochenen Sonderrücklagenentnahme, mit 600,00 EUR aus einem Darlehensrückfluss, mit 14.500,00 EUR aus einem Investitionszuschuss sowie im Übrigen mit 533.900,00 EUR durch eine Kreditaufnahme.

 

Abschließend noch einige Hinweise zur Finanzplanung, zum Rücklagenbestand sowie zum Schuldenstand der Gemeinde:

 

Nach dem derzeitigen Stand der Finanzplanung könnte (angesichts der prognostizierten Einnahmeentwicklung im Bereich der Steuern und Finanzzuweisungen) der Verwaltungs-haushalt der Jahre 2018 bis 2020 ausgeglichen gestaltet werden, sofern sich in diesem Zeitraum der Anstieg der laufenden Ausgaben auf das unabdingbar erforderliche Maß begrenzen ließe.

 

Der Bestand der zweckgebundenen Sonderrücklagenmittel beläuft sich nach den Plandaten per 31.12.2016 voraussichtlich noch auf rund 484.000,00 EUR. Nach der 2017 veranschlagten Entnahme von 32.700,00 EUR verbliebe dann noch ein Rücklagenbestand von annähernd 451.300,00 EUR. Sonstige nennenswerte Rücklagen können derzeit im Gemeindeetat nicht ausgewiesen werden.

 

Der dem Kommunaletat zuzurechnende Schuldenstand der Gemeinde beläuft sich zum 01.01.2017 auf rd. 4,555 Mio EUR (= 924,04 EUR/Ew. bei einer Einwohnerzahl von 4.930 Ew). Die für das Haushaltsjahr 2016 geplante (aber noch nicht vollzogene) Kreditaufnahme i.H.v. 740.200,00 EUR wäre hierzu noch hinzuzurechnen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Haushaltsentwurf 2017 der Gemeinde Ostseebad Laboe

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung 2017 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf / gemäß geändertem Entwurf zu beschließen.