Sachverhalt:
Per 01.09.2016 lässt sich zum Ablauf des Haushaltsjahres 2016 folgendes berichten:
VERWALTUNGSHAUSHALT
Im Bereich der allgemeinen Finanzwirtschaft (Unterabschnitt 9000) sollte nach den Etatvorgaben des Jahres 2016 aus Steuern und Finanzzuweisungen abzüglich Umlagen ein saldierter Betrag von 4.312.900,00 EUR vereinnahmt werden. Beim Plan-Ablauf-Vergleich ist diesbezüglich zunächst festzustellen, dass sich dort nach gegenwärtigem Sachstand bei den meisten Positionen die Einnahmen annähernd plangemäß realisieren lassen. Vielmehr zeichnen sich momentan bei der Grundsteuer B, der Zweitwohnungssteuer und bei den Ausgleichsleistungen nach § 25 des Finanzausgleichsgesetzes sogar Mehreinnahmen in einer Größenordnung von insgesamt ca. 25.000,00 EUR ab. Zudem liegt das Anordnungssoll bei der Gewerbesteuer z. Zt. um rund 110.000,00 EUR über dem Planansatz; Angesichts der Schwankungen, die speziell bei dieser Ertragsposition häufiger auftreten können, müsste aber noch die weitere Entwicklung in den kommenden Wochen abgewartet werden, um ein relativ zuverlässige Aussage zur endgültige Einnahmeerwartung im Jahr 2016 treffen zu können. Bei den aus dem Unterabschnitt 9000 zu leistenden Umlagen zeichnet sich momentan ein weitestgehend planmäßiger Verlauf ab. Eventuell wird sich bei der Gewerbesteuerumlage eher noch eine gewisse Einsparung ergeben, nachdem die Gemeinde aus der Abrechnung des IV. Quartals 2015 eine Umlagenrückerstattung i.H.v. 53.653,00 EUR erhalten hatte.
Bei den Konzessionsabgaben (aus der Strom- und Gasversorgung) dürfte dagegen nach gegenwärtigem Kenntnisstand eine Mindereinnahme in einer Größenordnung von annähernd 30.000,-- EUR zu erwarten sein.
Die Einnahmen aus Parkgebühren liegen per 31.08.2016 bei ca. 61.300,00 EUR. Wenn sich die Parkgebühren in der verbleibenden gebührenpflichtigen Zeit in einem ähnlichen Maße wie im Vorjahr vereinnahmen lassen, wird aber der Planansatz von 76.000,00 EUR in jedem Fall erreicht.
Abzuwarten bleibt, ob die für 2016 veranschlagte Zuweisung an den Tourist-Service Ostseebad Schönberg in Höhe von 237.900,00 EUR ausreichen wird, um den voraussichtlichen Jahresverlust abzudecken. Aber selbst für den Fall, dass sich diesbezüglich noch ein ergänzender Mittelbedarf ergeben sollte, sei darauf hingewiesen, dass die Abrechnung des Wirtschaftsjahres 2015 eine Überzahlung der Verlustzuweisung in einem Umfang von 33.521,43 EUR erbrachte, so dass sich dieser Betrag im laufenden Wirtschaftsjahr erforderlichenfalls zum Ausgleich etwaiger Mehraufwendungen oder Mindererträge beim Tourist-Service einsetzen ließe. Näheres bleibt aber noch dem gesonderten Zwischenbericht zum Saisonverlauf 2016 vorbehalten.
Auch zur Frage, ob sich die 2016 zu leistenden Schulkostenbeiträge im Rahmen der hierfür bereitgestellten Mittel bewegen werden, lässt sich gegenwärtig noch keine abschließende Aussage treffen, da die Beitragserhebungen durch die einzelnen Schulträger noch ausstehen (und überwiegend auch erst im November vorliegen dürften).
Bei den Zuweisungen an die Träger der Schönberger Kindertagesstätten beläuft sich das Anordnungssoll derzeit auf 921.611,95 EUR, so dass demnach bei der Zahlbarmachung der Abschläge für das IV. Quartal 2016 eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 42.611,95 EUR entstehen würde. Es stehen aber noch einzelne Abrechnungen aus (wobei es nicht auszuschließen ist, dass daraus eventuell auch noch ein Rückfluss überzahlter Abschläge resultiert).
Darüber hinaus zeichnen sich aus heutiger Sicht nennenswerte Planabweichungen ab
– im Bereich der Gemeindestraßen (für Verkehrszeichen, Bewirtschaftung Ampelanlagen usw.) in einem Umfang von rd. + 10.000 – 15.000,00 EUR,
– bei der Gewässerunterhaltung (ebenfalls in einer Größenordnung von bis zu + 15.000,00 EUR) sowie
– bei den Bewirtschaftungskosten des Bauhofes in Höhe von bis zu + 25.000,00 EUR (nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass 2016 auch noch gewisse Ausgaben für das alte Bauhofgebäude in der Großen Mühlenstraße anfielen).
Ansonsten nimmt der Verwaltungshaushalt derzeit einen weitgehend planmäßigen Verlauf, jedenfalls nach den Buchungsdaten, die nach 2/3 des Haushaltsjahres vorliegen. Dies lässt sich auch daran ablesen, dass – unter Berücksichtigung der im Verwaltungshaushalt eingerichteten Deckungskreise – bis 31.08.2016 lediglich überplanmäßige Ausgaben mit einem Gesamtbetrag von 12.416,17 EUR entstanden waren.
Nach alledem ist also auf der Basis der momentanen Datenlage zu erwarten, dass sich die planverschlechternden Faktoren, die vorstehend aufgeführt worden sind, durch die eingangs dargestellten Mehreinnahmen aus Steuern und Finanzzuweisungen kompensieren lassen.
VERMÖGENSHAUSHALT
Dagegen werden im investiven Teil des Etats nach aktuellem Kenntnisstand Ausgaben mit einem Gesamtbetrag von 532.300,00 EUR nachzufinanzieren sein, die insbesondere auf die Umbaukosten des Bauhofes, auf die Restfinanzierung der Fußgängerzonen-Umgestaltung sowie auf die systemgerechte Herstellung von 2 Bushaltestellen entfallen. Zwar können dabei zugleich auch Mehreinnahmen erfasst werden; Ein Anteil von 302.800,00 EUR wäre nach der momentanen Datenlage jedoch über eine zusätzliche Kreditaufnahme auszugleichen. Dementsprechend bedürfte es 2016 eines investitionsbedingten Nachtragshaushaltes, der sich wie folgt darstellen könnte:
Einnahmen:
Haushalts- stelle |
Bezeichnung |
Ansatz
bisher in EUR |
Ansatz neu in EUR |
Differenz in EUR |
Erläuterung |
6300.36200 |
Kreiszuwendung |
0 |
32.800 |
+ 32.800 |
für
systemgerechte Herstellung von Bushalte-stellen lt. Bewilligungs-bescheid vom
08.08.2016 |
7710.34500 |
Verkaufserlös
Kfz (Bauhof) |
0 |
14.500 |
+ 14.500 |
Inzahlungnahme
gebr. Holder |
7910.34000 |
Verkaufserlöse
(Gewerbegebiet) |
0 |
182.200 |
+ 182.200 |
|
9100.37880 |
Kredite |
898.000 |
1.200.800 |
302.800 |
|
Mehreinnahmen insgesamt : |
532.300 |
|
Ausgaben:
Haushalts- stelle |
Bezeichnung |
Ansatz bisher in EUR |
Ansatz neu in EUR |
Differenz in EUR |
Erläuterung |
6100.96010 |
Ortsbauplanung |
25.000 |
70.000 |
+ 45.000 |
div.
B-Plan-Verfahren |
6300.96040 |
Herstellung
systemgerechter Bushaltestellen |
0 |
104.800 |
+ 104.800 |
entsprechend
eines Beschlusses der Gemeindevertretung vom 26.07.2016 |
6800.95000 |
Parkplatzbau
Kalifornien/Holm |
150.000 |
140.000 |
– 10.000 |
|
7710.93510 |
Erwerb
eines Kfz (Bauhof) |
16.000 |
43.100 |
+ 27.100 |
für
neuen Holder (siehe hierzu auch Verkaufs-erlös bei 7710.34500) |
7710.95000 |
Umbau
Bauhof |
43.000 |
209.000 |
+ 166.000 |
Nachfinanzierung
für Bauhof-Umbau incl. Salzlagerschuppen (unter Berücksichtigung eines
aufgelösten Haushaltsausgaberestes i.H.v. rd. 47.700,-- EUR) |
7910.93200 |
Grunderwerbs-kosten
(Gewerbe-gebiet) |
6.000 |
75.400 |
69.400 |
vertragsgemäße
Weiter-leitung von Verkaufs-erlösen an die Land-gesellschaft (siehe auch
7910.34000) |
7911.96000 |
Neugestaltung
der Fußgängerzone |
80.000 |
210.000 |
+ 130.000 |
Nachfinanzierung
der restl. Baukosten |
Mehrausgaben insgesamt : |
532.300 |
|
Im Ergebnis bleibt also festzustellen, dass es zur Mitfinanzierung der investitionsbedingten Mehrkosten einer zusätzlichen Kreditaufnahme i.H.v. 302.800,00 EUR bedürfte (wobei in einer Größenordnung von 136.100,00 EUR derjenige Kreditanteil „nachgeholt“ werden würde, der im Jahresabschluss 2015 – angesichts der zeitversetzt anfallenden [Mehr-] Kosten für Fußgängerzone und Bauhof – zunächst zurückgestellt werden konnte).
Es stellt sich nun jedoch die Frage, ob der formelle Beschluss über einen Nachtragshaushalt bis zum Spätherbst 2016 zurückgestellt werden sollte – nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund, dass sich bis dahin der Haushaltsablauf weiter konkretisiert haben wird und dann (im Falle einer ggf. noch verbesserten Haushaltsentwicklung) der Kreditmehrbedarf letztlich doch etwas geringer ausfallen könnte, als dies aus heutiger Sicht anzunehmen ist.
Der Vollständigkeit halber sei noch darauf hingewiesen, dass in diesem Nachtragshaushalt dann auch eine Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 42.600,00 EUR zu Lasten des Haushaltsjahres 2017 zu berücksichtigen wäre, und zwar zur Abdeckung der Restfinanzierungssumme anlässlich der Neubeschaffung eines ELW für die Feuerwehr. Es sei insoweit auch auf einen Beschluss der Gemeindevertretung vom 26.07.2016 Bezug genommen.