Sachverhalt:
Seit dem 01.01.2016
gilt in der Gemeinde Schönberg die als Anlage beigefügte
Parkgebührenverordnung.
Die letzte Änderung
beinhaltete die Ausdehnung des Geltungszeitraumes v. 01.04. eines Jahres auf
den 15.03. eines Jahres.
Die Gebührenpflicht
für den Parkplatz „Käptn´s Gang“ ist auf die tägliche Zeit von 08:00 Uhr bis
18:00 Uhr festgelegt. Die Gebühr beträgt bei einer Parkdauer über zwei Stunden
3,00 €.
Der Bürgermeister
schlägt vor, die Gebührenpflicht für diesen Parkplatz auf 4 Stunden zu
begrenzen.
Auf Grundlage der bisherigen Gebührenstruktur könnte eine Neufassung des § 4 wie
folgt aussehen:
§
4
(Parkgebühr/Parkzeit)
Die Parkgebühr beträgt für den Parkplatz a)
1. bei einer Parkdauer bis zu 0,5 Stunden 0,50 EUR,
2. bei einer Parkdauer bis zu 1,0 Stunde 1,00 EUR,
3. bei einer Parkdauer bis zu 2,0 Stunden 2,00 EUR,
neu
- 4. bei einer Parkdauer bis zu 4,0 Stunden 3,00
EUR - neu
Die Parkgebühr beträgt für die Parkplätze b)
+ c)
1. bei einer Parkdauer bis zu 0,5 Stunden 0,50 EUR,
2. bei einer Parkdauer bis zu 1,0 Stunde 1,00 EUR,
3. bei einer Parkdauer bis zu 2,0 Stunden 2,00 EUR,
4. bei einer Parkdauer über zwei
Stunden (bis zum Ablauf des gebührenpflichtigen
Zeitraumes am jeweiligen Kalendertag) 3,00 EUR.
Die Parkgebühr beträgt für den Parkplatz d):
1.
bei einer Parkdauer bis zu zwei Stunden 1,00 EUR,
2.
bei einer Parkdauer über zwei Stunden (bis zum Ablauf des gebührenpflichtigen Zeitraumes
am jeweiligen Kalendertag) 2,00 EUR.
Die abschließenden konkreten Inhalte (Höhe der Gebühr, Parkzeiten, ab wann eine neue VO gelten soll) müssen noch definiert werden und in einen Beschluss mit einfließen.
Anlagenverzeichnis:
1 Parkgebührenverordnung
Beschlussvorschlag:
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.