Betreff
Änderung der Parkgebührenverordnung
Vorlage
SCHÖN/BV/062/2016
Aktenzeichen
III.5/63.11.05
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Seit dem 01.01.2016 gilt in der Gemeinde Schönberg die als Anlage beigefügte Parkgebührenverordnung.

 

Die letzte Änderung beinhaltete die Ausdehnung des Geltungszeitraumes v. 01.04. eines Jahres auf den 15.03. eines Jahres.

 

Die Gebührenpflicht für den Parkplatz „Käptn´s Gang“ ist auf die tägliche Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr festgelegt. Die Gebühr beträgt bei einer Parkdauer über zwei Stunden 3,00 €.

 

Der Bürgermeister schlägt vor, die Gebührenpflicht für diesen Parkplatz auf 4 Stunden zu begrenzen.

 

Auf Grundlage der bisherigen Gebührenstruktur könnte eine Neufassung des § 4 wie folgt aussehen:

 

                                                                        § 4

(Parkgebühr/Parkzeit)

 

        Die Parkgebühr beträgt für den Parkplatz a)

 

1. bei einer Parkdauer bis zu 0,5 Stunden                                 0,50 EUR,

2. bei einer Parkdauer bis zu 1,0 Stunde                                   1,00 EUR,

3. bei einer Parkdauer bis zu 2,0 Stunden                                 2,00 EUR,

neu - 4. bei einer Parkdauer bis zu 4,0 Stunden                 3,00 EUR - neu                     

 

 

Die Parkgebühr beträgt für die Parkplätze b) + c)

 

1. bei einer Parkdauer bis zu 0,5 Stunden                                 0,50 EUR,

2. bei einer Parkdauer bis zu 1,0 Stunde                                   1,00 EUR,

3. bei einer Parkdauer bis zu 2,0 Stunden                                 2,00 EUR,

4. bei einer Parkdauer über zwei Stunden  (bis zum Ablauf des gebührenpflichtigen Zeitraumes am jeweiligen Kalendertag)                                                                                   3,00 EUR.

 

 

     

Die Parkgebühr beträgt für den Parkplatz d):

 

1.    bei einer Parkdauer bis zu zwei Stunden                               1,00 EUR,

2.    bei einer Parkdauer über zwei Stunden (bis zum Ablauf des gebührenpflichtigen Zeitraumes am jeweiligen Kalendertag)                                                                                2,00 EUR.

 

 

Die abschließenden konkreten Inhalte (Höhe der Gebühr, Parkzeiten, ab wann eine neue VO gelten soll) müssen noch definiert werden und in einen Beschluss mit einfließen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

1 Parkgebührenverordnung


Beschlussvorschlag:

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.