Sachverhalt:
Aufgrund einiger Veränderungen im
Kindertagesstättenbereich muss die Satzung über die Benutzung des Kindergartens der Gemeinde Köhn - Benutzungs-
und Gebührensatzung – überarbeitet und verändert werden. Der Vorlage ist der
Entwurf der Satzung zur 3. Änderung der Satzung über
die Benutzung des Kindergartens der Gemeinde Köhn - Benutzungs- und
Gebührensatzung – sowie die Lesefassung der derzeit gültigen Satzung beigefügt.
Die Satzungsänderungen begründen sich wie folgt:
Artikel1: In der Einrichtung werden inzwischen auch Kinder im Alter
unter 3 Jahren betreut. Der Begriff „Kindergarten“ umfasst nach der Definition
des §1 (2) KiTaG-SH nur eine Einrichtung für die Betreuung von Kindern im Alter
über 3 Jahren. Es wird deshalb für die Satzungsbezeichnung der Oberbegriff
„Kindertagesstätten“ gewählt.
Artikel 2:
§ 1 Abs. (1): Die Anzahl der Betreuungsplätze wird der Obergrenze nach
der KiTaVO für eine altersgemischten Gruppe angepasst. Das Personal der
Einrichtung bittet darum, den Namen der Einrichtung neu festzulegen, da der
derzeitige Name „Kindergarten Peter Pan“ in keinem Bezug zur aktuellen
konzeptionellen Ausrichtung der Einrichtung steht.
§ 2: Die Regelungen zur Anmeldung und Platzvergabe werden den
Empfehlungen zur Vereinheitlichung der Anmeldeverfahren und
Platzvergabekriterien für die Aufnahme in Kindertagesstätten im Kreis Plön“ –
herausgegeben vom Kreis Plön – angepasst. Dies wird für alle Kindertagesstätten
im Amtsbereich angestrebt, um hier eine Vereinheitlichung und größere
Rechtssicherheit zu erreichen.
§ 4 Abs. (3): Eine Regelung zur Verabreichung von Medikamenten in der
Kindertagesstätte muss zur rechtlichen Absicherung in die Satzung neu
aufgenommen werden.
§ 6 Abs. (2) und (4): Die Schließzeiten werden um einen
Teamfortbildungstag erweitert, der als Evaluationsworkshop zur Qualitätssicherung
und Qualitätsverbesserung dienen soll. Hintergrund ist, dass das Land
Schleswig-Holstein über den Kreis Plön zwischenzeitlich Mittel zur
Qualitätsentwicklung von Kindertagesstätten gewährt, die einen solchen
jährlichen Workshop als Bedingung vorschreiben. Für die Kindertagesstätte
werden solche Mittel in Anspruch genommen.
§ 12 Abs. (2) und (3): Der gefasste Beschluss zur Anpassung der
Elternbeiträge muss in der Satzung nachvollzogen werden.
Artikel 3: Das in Kraft treten der Änderungssatzung ist für den Beginn des neuen Kindertagesstättenjahres 2016/17 am 01.08.2016 vorgesehen.
Anlagenverzeichnis:
1.
Entwurf der Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Benutzung des Kindergartens der Gemeinde
Köhn - Benutzungs- und Gebührensatzung –
2.
Satzung über die Benutzung des
Kindergartens der Gemeinde Köhn - Benutzungs- und Gebührensatzung – in der
Fassung der 2. Änderungssatzung vom 07.05.2013
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Benutzung des Kindergartens der Gemeinde Köhn – Benutzungs- und Gebührensatzung – entsprechend dem Entwurf der Verwaltung.
- Die Kindertagesstätte der Gemeinde Köhn trägt künftig den Namen „XXX“