Betreff
3. Änderung der Satzung über die Benutzung des Kindergartens der Gemeinde Köhn
Vorlage
KÖHN/BV/008/2016
Aktenzeichen
III.4-4640.08
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Aufgrund einiger Veränderungen im Kindertagesstättenbereich muss die Satzung über die Benutzung des Kindergartens der Gemeinde Köhn - Benutzungs- und Gebührensatzung – überarbeitet und verändert werden. Der Vorlage ist der Entwurf der Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Benutzung des Kindergartens der Gemeinde Köhn - Benutzungs- und Gebührensatzung – sowie die Lesefassung der derzeit gültigen Satzung beigefügt.

 

Die Satzungsänderungen begründen sich wie folgt:

 

Artikel1: In der Einrichtung werden inzwischen auch Kinder im Alter unter 3 Jahren betreut. Der Begriff „Kindergarten“ umfasst nach der Definition des §1 (2) KiTaG-SH nur eine Einrichtung für die Betreuung von Kindern im Alter über 3 Jahren. Es wird deshalb für die Satzungsbezeichnung der Oberbegriff „Kindertagesstätten“ gewählt.

 

Artikel 2:

 

§ 1 Abs. (1): Die Anzahl der Betreuungsplätze wird der Obergrenze nach der KiTaVO für eine altersgemischten Gruppe angepasst. Das Personal der Einrichtung bittet darum, den Namen der Einrichtung neu festzulegen, da der derzeitige Name „Kindergarten Peter Pan“ in keinem Bezug zur aktuellen konzeptionellen Ausrichtung der Einrichtung steht.

 

§ 2: Die Regelungen zur Anmeldung und Platzvergabe werden den Empfehlungen zur Vereinheitlichung der Anmeldeverfahren und Platzvergabekriterien für die Aufnahme in Kindertagesstätten im Kreis Plön“ – herausgegeben vom Kreis Plön – angepasst. Dies wird für alle Kindertagesstätten im Amtsbereich angestrebt, um hier eine Vereinheitlichung und größere Rechtssicherheit zu erreichen.

 

§ 4 Abs. (3): Eine Regelung zur Verabreichung von Medikamenten in der Kindertagesstätte muss zur rechtlichen Absicherung in die Satzung neu aufgenommen werden.

 

§ 6 Abs. (2) und (4): Die Schließzeiten werden um einen Teamfortbildungstag erweitert, der als Evaluationsworkshop zur Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung dienen soll. Hintergrund ist, dass das Land Schleswig-Holstein über den Kreis Plön zwischenzeitlich Mittel zur Qualitätsentwicklung von Kindertagesstätten gewährt, die einen solchen jährlichen Workshop als Bedingung vorschreiben. Für die Kindertagesstätte werden solche Mittel in Anspruch genommen.

 

§ 12 Abs. (2) und (3): Der gefasste Beschluss zur Anpassung der Elternbeiträge muss in der Satzung nachvollzogen werden.

 

Artikel 3: Das in Kraft treten der Änderungssatzung ist für den Beginn des neuen Kindertagesstättenjahres 2016/17 am 01.08.2016 vorgesehen.


Anlagenverzeichnis:

 

1.    Entwurf der Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Benutzung des Kindergartens der Gemeinde Köhn - Benutzungs- und Gebührensatzung –

 

2.    Satzung über die Benutzung des Kindergartens der Gemeinde Köhn - Benutzungs- und Gebührensatzung – in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 07.05.2013

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Benutzung des Kindergartens der Gemeinde Köhn – Benutzungs- und Gebührensatzung – entsprechend dem Entwurf der Verwaltung.

 

  1. Die Kindertagesstätte der Gemeinde Köhn trägt künftig den Namen „XXX“