Betreff
Elternbeiträge Kindertagesstätte der Gemeinde Köhn
Vorlage
KÖHN/BV/007/2016
Aktenzeichen
III.4-4640.08
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Kalkulation der Elternbeiträge der Kindertagesstätten kommunaler Träger ist regelmäßig vorzunehmen. Die kommunalen Landesverbände empfehlen den Kommunen Elternbeiträge festzusetzen, die mindestens 30 % der Gesamtausgaben der Kindertagesstätte decken. Bisher wurden die Elternbeiträge für die Kindertagesstätte Köhn für die Kinder im Krippenalter (unter 3 Jahren) und im Kindergartenalter (über 3 Jahren) in gleicher Höhe festgesetzt. Da die Kosten für Plätze für Kinder im Alter unter 3 Jahren in altersgemischten Gruppen aufgrund der geringeren Platzzahl und des höheren Personalschlüssels sehr viel höher sind als in Elementargruppen, sollen die Beiträge differenziert für diese beiden unterschiedlichen Betreuungsangebote kalkuliert werden. Dies ergibt sich aus entsprechenden Prüfbemerkungen des Gemeindeprüfungsamtes, die zwischenzeitlich von den meisten Gemeinden mit eigenen Kindertagesstätten umgesetzt werden.

 

Auf der Basis dieser Vorgaben wurde verwaltungsseitig eine neue Kalkulation der Elternbeiträge für die Kindertagesstätte Köhn in 2 Alternativen vorgenommen (Anlage). Bei Alternative 1 ist Kalkulationsgrundlage die Jahresrechnung 2015 für die Kindertagesstätte. Im Jahr 2015 wurden 19 % der Gesamtausgaben der Einrichtung durch Elternbeiträge gedeckt, die Einnahmen blieben somit um elf Prozentpunkte hinter der Empfehlung der kommunalen Landesverbände zurück. Die Alternative 2 legt den Haushaltsplan 2016 der Einrichtung  zugrunde. Bei Zugrundelegung der derzeitigen durchschnittlichen Inanspruchnahme der angebotenen Betreuungszeiten in der jeweiligen Altersgruppen können mit den errechneten Beitragssteigerungen jährliche Mehreinnahmen von ca. 6.000 € bzw. 10.400 €erzielt werden.

 

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die verwaltungsseitig aufgestellte Beitragskalkulation zunächst nur eine rechnerische Darstellung auf der Grundlage allgemein gültiger Vorgaben ist. Die tatsächliche Festsetzung der Beiträge bedarf einer politischen Entscheidung in den dafür zuständigen Gremien.

 

Hierzu hat Bürgermeister Longk den folgenden eigenen Vorschlag erarbeitet (Alternative 3):

 

 

Verwaltungsseitig muss darauf hingewiesen werden, dass dieser Vorschlag nicht durchgängig auf nachvollziehbaren Kalkulationsparametern beruht und deshalb die Möglichkeit einer rechtlichen Angreifbarkeit besteht.

 

Es wird stattdessen empfohlen, die Steuerung der Beitragshöhe über die Festsetzung des rechnerischen Deckungsgrades der Gesamtkosten der Einrichtung durch Elternbeiträge vorzunehmen, die übrigen verwaltungsseitig definierten Berechnungsparameter jedoch zu belassen.

 

Den im Vorschlag von Bürgermeister Longk enthaltenen Beitrag für die täglich 4 stündige Betreuung eines über dreijährigen Kindes von 119,00 € monatlich, erreicht man bei einem Deckungsgrad von 27,5 %. Ein Beitrag von 129,00 € mtl. für ein unter dreijähriges Kind mit gleicher Betreuungszeit, ergibt einen Deckungsgrad von 20%.

 

Wie die folgende Tabelle zeigt, stimmen im Vorschlag von Bürgermeister Longk zwar die Steigerungsstufen bei den unter dreijährigen Kindern mit der Kalkulationssystematik überein, jedoch nicht bei den über dreijährigen Kindern:

 

Jahres-Elternbeitrag

mtl.

z.Zt.

Steigerung

27,50%

 

01.01.2015

%

1.431,67 €

119,31 €

111,50 €

7,00%

1.518,06 €

126,50 €

121,00 €

4,55%

1.604,45 €

133,70 €

130,50 €

2,45%

1.690,83 €

140,90 €

140,00 €

0,64%

1.777,22 €

148,10 €

149,50 €

-0,94%

1.863,61 €

155,30 €

159,00 €

-2,33%

1.950,00 €

162,50 €

168,50 €

-3,56%

20,00%

 

 

 

1.543,83 €

128,65 €

111,50 €

15,38%

1.669,49 €

139,12 €

121,00 €

14,98%

1.795,15 €

149,60 €

130,50 €

14,63%

1.920,80 €

160,07 €

140,00 €

14,33%

2.046,46 €

170,54 €

149,50 €

14,07%

2.172,11 €

181,01 €

159,00 €

13,84%

2.297,77 €

191,48 €

168,50 €

13,64%

( Die neuen Beiträge wären auf 0,50 € zu runden)

 


Anlagenverzeichnis:

 

Elternbeitragskalkulation Kindertagesstätte Köhn ab 01.08.2016 – Alternative 1 und 2

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Festsetzung der Elternbeiträge für die Kindertagesstätte Köhn ab dem 01.08.2016 entsprechend der Beitragskalkulation Alternative XX.