Betreff
Beschluss über die Kostenbeteiligung zur Vorbereitung einer Stellungnahme im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalplans II zum Thema Windkraft
Vorlage
BENDF/BV/005/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Es dürfte hinlänglich bekannt sein, dass das Land Schleswig-Holstein, ausgelöst durch entsprechende Urteile des Oberverwaltungsgerichtes seit längerer Zeit eine Neuplanung zur Ausweisung von sog. Vorranggebieten für Windenergie betreibt. Um diese zu gewährleisten, wurde unter anderem das Landesplanungsgesetz geändert, um die parallele Planung des Landes zu sichern.

 

Die grundsätzlichen Verfahrensschritte wurden bereits im vergangenen Jahr im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung des Umwelt- und Planungsausschusses des Amtes Probstei durch die Landesplanung vorgestellt.

 

Ohne auf Bewertungsdetails eingehen zu können, ist aber festzustellen, dass das Land anhand sog. harter und weicher Tabukriterien Flächen prüft und diese dann als Vorrangflächen für Windenergie im Rahmen der Fortschreibung der Regionalpläne auszuweisen gedenkt.

 

Wichtig zu wissen ist, dass sich in den Vorrangflächen die Windenergie durchsetzen muss. Die in diesen Flächen für die Gemeinden noch bestehenden Steuerungsmöglichkeiten z.B. durch Mittel des Baugesetzbuches werden dadurch, anders als zur alten Rechtslage, erheblich eingeschränkt, da die Belange der Raumordnung den Handlungsrahmen der Gemeinden vorgeben. Sie überwinden quasi lokale und regionale Interessen und auch die gemeindliche Planungshoheit, da die gemeindlichen Planungen sich diesen Interessen unterzuordnen haben.

 

In alten Beteiligungsverfahren hat das Land den gemeindlichen Willen (ob nun positiv oder negativ) als Ausdruck des Bürgerwillens regelmäßig beachtet, auch ohne, dass dieser zum Ausdruck gebrachte Wille einer fachlichen und planerischen Begründung bedurfte. Dies ist durch die eingangs erwähnte Rechtsprechung des OVG hinfällig.

 

Das Land hat angekündigt, ab August das formelle Beteiligungsverfahren für die Gemeinden und die Öffentlichkeit zur Fortschreibung mit einer Beteiligungsfrist von 4 Monaten durchzuführen. Es stellt sich daher für die Gemeinden nicht nur die Frage, ob sie sich mit einer Stellungnahme beteiligen wollen sondern auch die Frage, wie dies stattfinden soll.

 

Dabei ist festzustellen, dass eine Berücksichtigung einer Stellungnahme überhaupt nur dann, wenn überhaupt, erfolgversprechend sein kann, wenn diese fachlich fundiert und begründet ist. Dazu wäre eine fachliche Auseinandersetzung mit den dann in Rede stehenden oder noch gewünschten Flächen notwendig. Diese kann durch das Amt nicht geleistet werden. Hierzu wäre die Inanspruchnahme externer geeigneter Planungsbüros notwendig und würde natürlich Kosten verursachen.

 

Grundlage einer wie auch immer ausfallenden (ob nun positiv oder negativ) gemeindlichen Stellungnahme einer oder mehrerer Gemeinden wäre daher eine fachliche Auseinandersetzung mit den Bewertungsgrundlagen des Landes bezogen auf einzelne Flächen. Auch wenn umfangreiche Informationen auf der Landesseite zum Thema Windkraft, auf die hier ergänzend verwiesen wird, zur Verfügung stehen, liegen diese detaillierten Informationen bzw. die Anwendung der harten und weichen Tabukriterien auf die einzelne Fläche noch nicht vor. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass diese Informationen mit dem Beginn des Beteiligungsverfahrens zugänglich gemacht werden und daher seitens der Gemeinde unter Zuhilfenahme eines Büros geprüft werden können und als Grundlage einer gemeindlichen Stellungnahme dienen.

 

Es bedarf keiner Erläuterung, dass die zur Verfügung stehende Zeit für diese Prüfung und Beteiligung der Gemeinden eng bemessen ist. Daher wird seitens der Amtsverwaltung vorgeschlagen, dass die Gemeinden sich auf Basis des jetzt vorhandenen Entwurfes (Anlage), beraten, ob und wie ein weiteres Vorgehen stattfinden soll.

 

Das Amt hat vorsorglich auf Basis des jetzt veröffentlichten Kartenstandes(Anlage) bei zwei geeigneten Büros (B2K und Jänicke und Blank) für die vorbeschriebene Tätigkeit eingeholt. Danach kann berichtet werden, dass im teuersten Fall bezogen auf alle in der Probstei einschließlich der angrenzenden Gemeinden derzeit vorgesehenen Flächen mit Kosten von ca. 15.000,-- € gerechnet werden muss. Hierbei sind natürlich keine gesonderten Gutachten o.ä., sondern „nur“ eine fachbezogene Auseinandersetzung der in Rede stehenden Flächen auf Grundlage der Planungskriterien des Landes enthalten.

 

Es zeigt sich, dass eine mit mehreren Gemeinden gemeinsame Beauftragung sinnvoll sein kann, da das Thema Windkraft, je nach Lage der Flächen, durchaus auch Auswirkungen über die Gemeindegrenzen hinaus hat. Unbekannt ist derzeit, ob Gemeinden in Ihrer Stellungnahme auch die Ausweisung weiterer (bisher nicht vorgesehener oder verworfener) Gebiete wünschen. Auch hierzu wäre aber eine fachliche Begründung der Geeignetheit derartiger Flächen notwendig. Natürlich ist klar, dass selbst bei gemeinsamer Beauftragung von mehreren Gemeinden zur Ausnutzung von Einspareffekten, es jeder einzelnen Gemeinde unbenommen bleibt, auf Basis einer fachlichen Einschätzung eine ureigene Stellungnahme abzugeben.

 

Es wird aber aus vorstehendem klar, dass die Zeit für ausführliche übergemeindliche Diskussionen über diese und weitere Fragen, wie z.B. Kostenverteilungen (Flächenbezug?, Finanzkraft?, Einwohnerbezug?, etc.) nicht verbleibt, so dass empfohlen wird, den Bürgermeister zu bevollmächtigen ggfs. bis zu einer gewissen Höhe, einen entsprechenden Auftrag zur fachlichen Untersuchung als Grundlage einer gemeindlichen Entscheidung im Rahmen des Beteiligungsverfahren zu erteilen.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

Ergänzende Erläuterungen erfolgen in der Sitzung und ergeben sich auch aus dem der Anlage beigefügtem Vortrag der Kreisverwaltung.