Sachverhalt:
Die Gemeinde Prasdorf betreibt die
Schmutzwasserbeseitigung als kostenrechnende Einrichtung im Sinne des § 11 der
Gemeindehaushaltsverordnung ( GemHVO ), wobei sich die Benutzungsgebühren nach
§ 6 Kommunalabgabengesetz ( KAG ) berechnen. Hierbei ist zwingend das
Kostendeckungsprinzip als Kostenüberschreitungsverbot und Kostendeckungsgebot
zu beachten.
Derzeit wird eine Grundgebühr von 60,00 €
sowie eine Verbrauchsgebühr von 1,20 €/m³ Abwasser für den Kalkulationszeitraum
2014 und 2016 erhoben. Der Kalkulationszeitraum endet somit zum 31.12.2016.
Die beigefügte Gebührenkalkulation ist für
den Kalkulationszeitraum 01.01.2017 – 31.12.2019, also für 3 Jahre, erstellt
worden.
Aus den Vorjahren haben sich
Gebührenüberschüsse von insgesamt 6.234,01 € ergeben. Diese Überschüsse sind
gebührenmindernd im neuen Kalkulationszeitraum aufzulösen.
Danach ergibt sich bei einer unveränderten
Grundgebühr von 60,00 € eine künftige Verbrauchsgebühr von 1,13 €/m³.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die
beiliegende Kalkulation für den Kalkulationszeitraum 01.01.2017 – 31.12.2019
mit einer unveränderten Grundgebühr von 60 € und einer Verbrauchsgebühr von 1,13
€/m³.
Der Satzung zur 5. Änderung der Satzung über
die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde
Prasdorf wird zugestimmt.