Betreff
Beratung und Beschlussfassung der Satzung zur 5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Prasdorf ( Benutzungsgebührensatzung)
Vorlage
PRASD/BV/003/2016
Aktenzeichen
II.700.01.14
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Prasdorf betreibt die Schmutzwasserbeseitigung als kostenrechnende Einrichtung im Sinne des § 11 der Gemeindehaushaltsverordnung ( GemHVO ), wobei sich die Benutzungsgebühren nach § 6 Kommunalabgabengesetz ( KAG ) berechnen. Hierbei ist zwingend das Kostendeckungsprinzip als Kostenüberschreitungsverbot und Kostendeckungsgebot zu beachten.

 

Derzeit wird eine Grundgebühr von 60,00 € sowie eine Verbrauchsgebühr von 1,20 €/m³ Abwasser für den Kalkulationszeitraum 2014 und 2016 erhoben. Der Kalkulationszeitraum endet somit zum 31.12.2016.

 

Die beigefügte Gebührenkalkulation ist für den Kalkulationszeitraum 01.01.2017 – 31.12.2019, also für 3 Jahre, erstellt worden.

 

Aus den Vorjahren haben sich Gebührenüberschüsse von insgesamt 6.234,01 € ergeben. Diese Überschüsse sind gebührenmindernd im neuen Kalkulationszeitraum aufzulösen.

 

Danach ergibt sich bei einer unveränderten Grundgebühr von 60,00 € eine künftige Verbrauchsgebühr von 1,13 €/m³.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die beiliegende Kalkulation für den Kalkulationszeitraum 01.01.2017 – 31.12.2019 mit einer unveränderten Grundgebühr von 60 € und einer Verbrauchsgebühr von 1,13 €/m³.

Der Satzung zur 5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Prasdorf wird zugestimmt.