Betreff
"Fehlende Umsetzung des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 11.11.2015"; Antrag der LWG-Fraktion
Vorlage
LABOE/IV/041/2016
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Der in dem Antrag der LWG-Fraktion geäußerte Vorwurf an die Amtsverwaltung, den Beschluss der Gemeindevertretung nicht umgesetzt zu haben, kann nur insoweit nachvollzogen werden, als dass die gewünschten Beschlussübersichten erst mit dem 01.04.2016 und in „nur“ in Papierform übersendet wurden. Dies bitten wir insoweit zu entschuldigen.

 

Rein vorsorglich zur Vermeidung von Rechtsirrtümern erlauben wir uns aber den Hinweis, dass es sich bei dem benannten „Berichtswesen“ nicht um das Berichtswesen des § 45 c GO handelt. Dies ist hauptamtlichen Gemeinden mit eigener Verwaltung vorbehalten. Dies ergibt sich aus dem Kontext der Regelungen der § 45a, 45b Abs. 1 Ziff. 3, § 45 c und insbesondere § 28 Ziff. 26 GO. Hierzu ist der Anlage ein Auszug aus dem Kommentar zu § 28 GO beigefügt.

 

Hinsichtlich der im Beschluss benannten 10 Tage zur Erstellung einer Niederschrift ist darauf hinzuweisen, dass der § 41 Abs. 1 Go eine Frist von 30 Tagen vorsieht. Es handelt sich um dabei um eine sog. Soll-Vorschrift, wobei Soll regelmäßig bedeutet: „Soll heißt muss außer in atypischen Fällen“. Völlig unabhängig von der damit eigentlich einhergehenden Frage der Rechtmäßigkeit des o.a. Beschlusses wird der dahingehende Wunsch der Selbstverwaltung durchaus begrüßt. Es wird im Zuge des Tagesgeschäftes, der notwendigen Diktate, Kontrollen und insbesondere Abstimmungen mit dem Ausschussvorsitz und der Bürgermeisterin zur Freigabe einer Niederschrift bis hin zum Versenden nicht immer möglich sein, die gewünschte 10-Tagesfrist auch zu halten. Insoweit wird um Verständnis gebeten.