Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet "südlich Alte Dorfstraße, Hausnummer 64"
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
PROBS/BV/004/2016
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für das Grundstück der Fleischerei, Alte Dorfstraße 64, wurde ein Antrag auf Schließung der Freifläche zwischen dem Hauptgebäude und einem Nebengebäude beantragt. Die Schließung dieses Bereichs ist aufgrund von hygienerechtlichen Vorschriften erforderlich, um die Fleischerei weiter betreiben zu können. Die geplante Schließung des Freiflächenbereichs widerspricht den  Festsetzungen der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr.1. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist nicht möglich, da die Grundzüge der Planung berührt sind.

 

Für die Gemeinde Probsteierhagen ist der Erhalt der Fleischerei von großer Bedeutung. Sie ist zentral gelegen und damit insbesondere für ältere Bürgerinnen und Bürger sehr gut fußläufig erreichbar. Weiter ist auch die Sicherung der Arbeitsplätze von großer Bedeutung. Im südwestlichen Teil des Grundstücks ist eine größere Fläche als privater Hausgarten festgesetzt, eine Bebauung ist hier nicht möglich, sodass eine etwas stärkere Versiegelung im nördlichen Grundstücksbereich städtebaulich durchaus vertretbar ist.

 

Das Planverfahren kann gemäß § 13 a Baugesetzbuch als beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung durchgeführt werden. Es kann damit auf eine vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden verzichtet werden. Weiterhin bedarf es keiner Umweltprüfung mit Umweltbericht.

 

Es wird nun empfohlen, die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 zu beschließen. Die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 wurde vom Planungsbüro Jänicke und Blank erstellt. Die Grundlagen der Planung sind dem Planungsbüro bereits bekannt, sodass empfohlen wird, auch diese 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 vom Planungsbüro Jänicke und Blank erstellen zu lassen. 


Anlagenverzeichnis:

 

1 Planauszug Geltungsbereich

1 Planauszug 6. Änd. B-Plan Nr. 1


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet „südlich Alte Dorfstraße, Hausnummer 64“ zu beschließen (Aufstellungsbeschluss).

 

  1. Das Verfahren ist gemäß § 13 a Baugesetzbuch als beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung durchzuführen.

 

  1. Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Auftrag für die Erstellung des Bebauungsplanes dem Planungsbüro Jänicke und Blank aus Kiel zu erteilen.

 

  1. Der Grundstückseigentümer hat der Gemeinde die Planungskosten zu erstatten.