Betreff
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Krummbek vom 01.01.2017 (Benutzungsgebührensatzung)
Vorlage
KRUMM/BV/009/2016
Aktenzeichen
II.930.10.10
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 2 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) dürfen kommunale Abgaben nur aufgrund einer Satzung erhoben werden.

Diese Satzung verliert, sofern sie nicht für eine kürzere Geltungsdauer erlassen ist, zwanzig Jahre nach Inkrafttreten ihre Gültigkeit.

Die Gemeinde Krummbek erhebt derzeit Schmutzwassergebühren für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung nach ihrer Beitrags- und Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Krummbek (Beitrags- und Gebührensatzung) vom 23.Juli.1999, die rückwirkend am 01. Januar 1999 in Kraft getreten ist. Insofern verliert diese Satzung spätestens am 31.12.2018 ihre Gültigkeit.

 

Damit würde die bestehende Satzung nicht mehr den vollen neuen Kalkulationszeitraum vom 01.01.2017 – 31.12.2019 abdecken.

Der Erlass einer neuen Satzung bereits zum 01.01.2017 scheint daher sinnvoll zu sein.

 

Die neue Satzung, die als Anhang dieser Vorlage beigefügt ist, wurde auf der Grundlage der Mustersatzung des Schl.-Holsteinischen Gemeindetages gefertigt.

 

Über die Festsetzung der Grundgebühr nach § 4 Abs. 1 und der Verbrauchsgebühr nach § 5 Abs. 1 liegt der Gemeindevertretung eine gesonderte Sitzungsvorlage vor. Nach entsprechender Beschlussfassung müsste die entsprechende Gebühr nachgetragen werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die beigefügte Neufassung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Krummbek vom 01.01.2017.