Sachverhalt:
Die Gemeinde Krummbek betreibt die
Schmutzwasserbeseitigung als kostenrechnende Einrichtung im Sinne des § 11 der
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO), wobei sich die Benutzungsgebühren nach §
6 Kommunalabgabengesetz ( KAG ) berechnen. Hierbei ist zwingend das
Kostendeckungsprinzip als Kostenüberschreitungsverbot und Kostendeckungsgebot
zu beachten.
Derzeit wird eine Grundgebühr von 120,00 €
sowie eine Verbrauchsgebühr von 1,89 €/m³ Schmutzwasser für den
Kalkulationszeitraum 2014 und 2016 erhoben. Der Kalkulationszeitraum endet
somit zum 31.12.2016.
Die beigefügte Gebührenkalkulation ist für
den Kalkulationszeitraum 01.01.2017 – 31.12.2019, also für 3 Jahre, erstellt
worden.
Bedingt durch erzielte Gebührenüberschüsse
der Vorjahre verbunden mit gestiegenen Verbräuchen kann die Schmutzwassergebühr
deutlich abgesenkt werden.
Hierzu werden Ihnen amtsseitig drei Alternativen zur Beratung und Beschlussfassung angeboten.
Alternative 1:
Beibehaltung der bisherigen Grundgebühren von jährlich 120 € (Zähler Q 3 /4) bzw. 288 € (Zähler Q 3/10) Absenkung der Verbrauchsgebühr von derzeit 1,89 €/m³ auf 1,55 €/m³
Alternative 2:
Absenkung der Grundgebühr von derzeit 120 €/288 € auf 100 €/240 €, gleichzeitige Absenkung der Verbrauchsgebühr von derzeit 1,89 €/m³ auf 1,70 €/m³
Alternative 3:
Absenkung der Grundgebühr von derzeit 120 € /288 € auf 72,00 €/172,80 € unter Beibehaltung der derzeitigen Verbrauchsgebühr von 1,89 €/m³
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Beschlussvorschlag
für den Finanzausschuss:
Der
Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die beigefügte
Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum 01.01.2017 – 31.12.2019 mit
einer Grundgebühr von _____ € (Zähler Q 3/4) bzw. _______ € (Zähler Q 3/10)
sowie einer Verbrauchsgebühr von ______ €/m³ Schmutzwasser entsprechend der in
der Sitzungsvorlage dargestellten Alternative ____ zu beschließen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Die Gemeindevertretung beschließt auf
Empfehlung des Finanzausschusses die beigefügte Gebührenkalkulation für den
Kalkulationszeitraum 01.01.2017 – 31.12.2019 mit einer Grundgebühr von _____ €
(Zähler Q 3/4) bzw. _______ € (Zähler Q 3/10) sowie einer Verbrauchsgebühr von ______
€/m³ Schmutzwasser entsprechend der in der Sitzungsvorlage dargestellten
Alternative ____ .