Betreff
Gebührenkalkulation Schmutzwasser für den Kalkulationszeitraum 2017-2019
Vorlage
KRUMM/BV/008/2016
Aktenzeichen
II.930.10.10
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Krummbek betreibt die Schmutzwasserbeseitigung als kostenrechnende Einrichtung im Sinne des § 11 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO), wobei sich die Benutzungsgebühren nach § 6 Kommunalabgabengesetz ( KAG ) berechnen. Hierbei ist zwingend das Kostendeckungsprinzip als Kostenüberschreitungsverbot und Kostendeckungsgebot zu beachten.

 

Derzeit wird eine Grundgebühr von 120,00 € sowie eine Verbrauchsgebühr von 1,89 €/m³ Schmutzwasser für den Kalkulationszeitraum 2014 und 2016 erhoben. Der Kalkulationszeitraum endet somit zum 31.12.2016.

 

Die beigefügte Gebührenkalkulation ist für den Kalkulationszeitraum 01.01.2017 – 31.12.2019, also für 3 Jahre, erstellt worden.

 

Bedingt durch erzielte Gebührenüberschüsse der Vorjahre verbunden mit gestiegenen Verbräuchen kann die Schmutzwassergebühr deutlich abgesenkt werden.

 

Hierzu werden Ihnen amtsseitig drei Alternativen zur Beratung und Beschlussfassung angeboten.

 

Alternative 1:

Beibehaltung der bisherigen Grundgebühren von jährlich 120 € (Zähler Q 3 /4) bzw. 288 € (Zähler Q 3/10)            Absenkung der Verbrauchsgebühr von derzeit 1,89 €/m³ auf 1,55 €/m³

 

Alternative 2:

Absenkung der Grundgebühr von derzeit 120 €/288 € auf 100 €/240 €, gleichzeitige Absenkung der Verbrauchsgebühr von derzeit 1,89 €/m³ auf 1,70 €/m³

 

Alternative 3:

Absenkung der Grundgebühr von derzeit 120 € /288 € auf 72,00 €/172,80 € unter Beibehaltung der derzeitigen Verbrauchsgebühr von 1,89 €/m³

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.


Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die beigefügte Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum 01.01.2017 – 31.12.2019 mit einer Grundgebühr von _____ € (Zähler Q 3/4) bzw. _______ € (Zähler Q 3/10) sowie einer Verbrauchsgebühr von ______ €/m³ Schmutzwasser entsprechend der in der Sitzungsvorlage dargestellten Alternative ____ zu beschließen.

 

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Die Gemeindevertretung beschließt auf Empfehlung des Finanzausschusses die beigefügte Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum 01.01.2017 – 31.12.2019 mit einer Grundgebühr von _____ € (Zähler Q 3/4) bzw. _______ € (Zähler Q 3/10) sowie einer Verbrauchsgebühr von ______ €/m³ Schmutzwasser entsprechend der in der Sitzungsvorlage dargestellten Alternative ____ .